Eine Abmahnung ist ein "Warnschuss" Ihres Arbeitgebers und oft die Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Wenn die Vorwürfe in der Abmahnung unberechtigt sind, sollten Sie dem schriftlich widersprechen. Ihr Widerspruch muss dann zu Ihrer Personalakte genommen werden.
Beweise sichern! Reagieren Sie zeitnah und senden Sie Ihren Widerspruch nachweisbar (per Einwurf-Einschreiben) oder übergeben Sie ihn persönlich im Beisein eines Zeugen. Dies ist wichtig, falls es später zu einem Kündigungsschutzprozess kommt.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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