Eine Abmahnung bereitet oft eine verhaltensbedingte Kündigung vor. Wenn die Vorwürfe unzutreffend sind, haben Sie gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG das Recht, eine eigene Gegendarstellung zu verfassen. Diese muss der Arbeitgeber Ihrer Personalakte beifügen. Nutzen Sie diesen Generator, um Ihre Sicht der Dinge rechtssicher zu dokumentieren.
Beweissicherung ist Pflicht! Senden Sie die fertige Gegendarstellung per Einwurf-Einschreiben oder übergeben Sie sie im Beisein eines Zeugen. Nur so können Sie den Zugang im Streitfall beweisen.
Dieser Generator erstellt eine Gegendarstellung. Er prüft nicht, ob die Abmahnung formell unwirksam ist (z.B. wegen fehlender Konkretisierung) und entfernt sie nicht aus der Akte. Wenn Sie die Entfernung der Abmahnung erzwingen wollen, ist meist anwaltliche Hilfe nötig. Dieser Service ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand der Vorlage: | Redaktionell geprüft auf Basis aktueller BAG-Rechtsprechung.