Wenn eine gekaufte Ware einen Mangel aufweist, haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Ihr erster und wichtigster Anspruch ist die "Nacherfüllung". Das bedeutet, Sie können vom Verkäufer entweder die Reparatur oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verlangen.
Gewährleistung ≠ Garantie! Die Gewährleistung ist Ihr gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer (2 Jahre bei Neuware). Eine Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Zusage, meist vom Hersteller. Berufen Sie sich immer zuerst auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte!
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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