Ist eine Ware defekt, greifen Ihre Rechte aus § 437 BGB. Sie haben vorrangig Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Das Besondere: Grundsätzlich dürfen Sie als Käufer wählen, ob die Ware repariert oder neu geliefert werden soll – nicht der Verkäufer (solange dies verhältnismäßig ist).
Wichtig: Die Beweislastumkehr (§ 477 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach Kauf, wird gesetzlich vermutet, dass die Ware von Anfang an defekt war. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen! Nach 12 Monaten müssen Sie beweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe vorlag.
Unterschied Garantie: Berufen Sie sich immer zuerst auf die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler. Eine Herstellergarantie ist oft eingeschränkt und freiwillig.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.
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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf aktuelle Verbraucherschutz-Gesetze.