Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid

Gegen fehlerhafte Bescheide des Jobcenters können Sie gemäß § 62 SGB X innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren ist für Sie kostenfrei. Häufige Fehlerquellen sind die Berechnung der Unterkunftskosten (KdU) und die Einkommensanrechnung bei Erwerbstätigkeit.

Wichtige Frist: Der Widerspruch muss innerhalb der Frist (1 Monat ab Bekanntgabe) beim Jobcenter eingehen. Ein einfacher Brief kann verloren gehen – nutzen Sie Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder die persönliche Abgabe gegen Empfangsbekenntnis.

Tipp zur Akteneinsicht: Setzen Sie unten im Formular unbedingt den Haken bei "Akteneinsicht". Nur so können Sie sehen, wie das Jobcenter gerechnet hat und versteckte Fehler in der Berechnungsbögen finden.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf Bürgergeld-Gesetz (SGB II).

1. Ihre Persönlichen Angaben (Widerspruchsführer:in)
2. Angaben zum Jobcenter
3. Angaben zum angefochtenen Bescheid
4. Hauptgrund Ihres Widerspruchs

4a. Fehler bei der Berechnung

Haken Sie die betroffenen Bereiche an:

4b. Begründung gegen die Ablehnung

4c. Formelle Fehler

5. Ausführliche Begründung
6. Ihr Antrag & Akteneinsicht
7. Anlagen

Fügen Sie Beweise bei, um Ihre Chancen zu erhöhen.

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