Widerspruch gegen einen Mahnbescheid

EXTREM WICHTIG: Der Widerspruch muss **innerhalb von 2 Wochen** nach Zustellung des Mahnbescheids beim zuständigen Gericht eingehen. Versäumen Sie diese Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Kontopfändung) einleiten!

Was passiert nach dem Widerspruch? Das Gericht gibt den Fall an das zuständige Prozessgericht ab. Der Gläubiger wird dann aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen. Sie haben dann die Möglichkeit, auf diese Begründung zu erwidern. Ein Widerspruch führt also oft zu einem normalen Gerichtsverfahren.

1. Ihre Angaben (Antragsgegner)
2. Angaben zum Mahnbescheid
3. Angaben zum Antragsteller (Gläubiger)
4. Umfang des Widerspruchs

Legen Sie Widerspruch gegen die gesamte Forderung ein, wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung komplett unberechtigt ist (z.B. weil Sie nichts bestellt haben oder bereits alles bezahlt ist).

(Ein Teilwiderspruch wird von diesem Generator aktuell nicht unterstützt. In den meisten Fällen ist der Widerspruch gegen den gesamten Anspruch die richtige Wahl, wenn die Forderung bestritten wird.)