EXTREM WICHTIG: Der Widerspruch muss **innerhalb von 2 Wochen** nach Zustellung des Mahnbescheids beim zuständigen Gericht eingehen. Versäumen Sie diese Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. eine Kontopfändung) einleiten!
Was passiert nach dem Widerspruch? Das Gericht gibt den Fall an das zuständige Prozessgericht ab. Der Gläubiger wird dann aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen. Sie haben dann die Möglichkeit, auf diese Begründung zu erwidern. Ein Widerspruch führt also oft zu einem normalen Gerichtsverfahren.