Ihr Aufenthaltstitel läuft bald ab, aber die Ausländerbehörde ist überlastet und Sie bekommen keinen Termin? In dieser Situation ist die Fiktionsbescheinigung Ihre wichtigste Urkunde. Sie bestätigt, dass Ihr Aufenthalt weiterhin als legal gilt, auch wenn Ihr alter Titel bereits abgelaufen ist.
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das die "Fiktion" eines fortbestehenden legalen Aufenthalts bescheinigt. Das bedeutet, das Gesetz tut so (fiktiv), als wäre Ihr alter Aufenthaltstitel noch gültig.
Mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung dürfen Sie in der Regel weiterarbeiten, reisen (je nach Art der Bescheinigung) und Sozialleistungen beziehen. Sie ist der Beweis, dass Sie sich nicht illegal in Deutschland aufhalten.
Die wichtigste Voraussetzung ist: Sie müssen den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben, **bevor** Ihr alter Titel abgelaufen ist. Oft ist die persönliche Vorsprache bei der Behörde der Antrag. Da dies wegen fehlender Termine oft nicht möglich ist, gilt auch ein nachweisbarer Versuch (z.B. E-Mail, Online-Formular) als Antragsstellung.
Handeln Sie vor dem Ablaufdatum! Wenn Ihr Titel erst einmal abgelaufen ist, bevor Sie gehandelt haben, können Sie keine Fiktionsbescheinigung mehr bekommen und Ihr Aufenthalt wird illegal. Kümmern Sie sich daher mindestens 2-3 Monate vor Ablauf um einen Termin.
Wenn Sie keinen Termin bekommen, sollten Sie die Ausländerbehörde schriftlich (am besten per Einschreiben) kontaktieren. In diesem Schreiben erklären Sie die Situation und beantragen formal die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung. Legen Sie Nachweise Ihrer Terminsuche bei (z.B. Screenshots, E-Mail-Ausdrucke).
Die Behörde ist dann verpflichtet, Ihnen entweder einen Termin zu geben oder die Bescheinigung auszustellen bzw. zuzusenden.
Eine Fiktionsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das die „Fiktion“ eines fortbestehenden legalen Aufenthalts bescheinigt. Das bedeutet, das Gesetz tut so, als wäre Ihr alter Aufenthaltstitel noch gültig. Sie sichert Ihren legalen Status in Deutschland und erlaubt Ihnen in der Regel, weiter zu arbeiten und Sozialleistungen zu beziehen.
Sie müssen den Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels gestellt haben, bevor Ihr alter Titel abgelaufen ist. Kümmern Sie sich daher mindestens 2-3 Monate vor Ablauf um einen Termin bei der Ausländerbehörde. Wenn Sie keinen Termin bekommen, gilt ein nachweisbarer Versuch als rechtzeitiger Antrag.
Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde schriftlich, am besten per Einschreiben. Erklären Sie die Situation und beantragen Sie formal die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung. Legen Sie Nachweise Ihrer Terminsuche (z.B. Screenshots, E-Mail-Ausdrucke) bei. Die Behörde ist dann verpflichtet, Ihnen entweder einen Termin zu geben oder die Bescheinigung auszustellen.