Ein ablehnender Bescheid des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ist ein schwerer Moment, aber er bedeutet nicht das Ende Ihres Aufenthalts. Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung zu klagen. Wichtig ist: Die Fristen sind extrem kurz – handeln Sie sofort!
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Suchen Sie so schnell wie möglich Hilfe bei einer Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Asylrecht.
Am Ende Ihres Bescheides finden Sie die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht genau, wie viel Zeit Sie haben, um zu reagieren, und bei welchem Gericht Sie Klage einreichen müssen. Die Art der Ablehnung ist entscheidend:
Fristbeginn: Der Tag, an dem der Bescheid zugestellt wurde (Datum auf dem gelben Umschlag), zählt! Reagieren Sie noch am selben oder nächsten Tag.
Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, können Sie selbst eine sogenannte fristwahrende Klage einreichen. Das genügt zunächst, um die Frist einzuhalten.
Die Klage muss enthalten:
Schicken Sie die Klage per Einschreiben mit Rückschein an das Verwaltungsgericht, das in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, oder geben Sie sie dort persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen.
Wenn Ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“ abgelehnt wurde, reicht die Klage allein nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Eilantrag stellen. Dieser bewirkt, dass Sie während des Gerichtsverfahrens nicht abgeschoben werden dürfen.
Ein Anwalt oder eine Beratungsstelle kann den Eilantrag für Sie formulieren und beim Gericht einreichen. Ohne diesen Antrag kann die Ausländerbehörde Ihre Abschiebung trotz Klage durchführen.
Sie haben das Recht auf rechtliche Unterstützung:
Nach Eingang der Klage prüft das Verwaltungsgericht den BAMF-Bescheid. Sie oder Ihr Anwalt erhalten die Akte und können schriftlich begründen, warum Sie Schutz in Deutschland benötigen. Das Gericht entscheidet dann, ob der BAMF-Bescheid aufgehoben oder bestätigt wird.
Der Klageweg ist Ihre rechtliche Chance. Auch wenn die Situation belastend ist – nutzen Sie sie! Ein fristgerechter Widerspruch kann über Ihren Verbleib in Deutschland entscheiden.
Sie können beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Handeln Sie sofort – die Frist beträgt meist 2 Wochen, bei „offensichtlich unbegründet“ nur 1 Woche.
2 Wochen bei normaler Ablehnung, 1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“. Die Frist beginnt mit dem Zustellungsdatum des BAMF-Bescheids.
Ein kurzer Schriftsatz, den Sie selbst einreichen, um die Frist einzuhalten. Die Begründung kann später durch einen Anwalt ergänzt werden.
Ein Antrag, der verhindert, dass Sie während des laufenden Klageverfahrens abgeschoben werden. Er ist bei „offensichtlich unbegründeten“ Ablehnungen zwingend erforderlich.
Ein Anwalt ist nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.
Beim Verwaltungsgericht, das in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres BAMF-Bescheids genannt ist. Am besten per Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung.