Ein ablehnender Bescheid des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ist ein schwerer Moment, aber er bedeutet nicht das Ende Ihres Aufenthalts. Sie haben das Recht, gegen die Entscheidung zu klagen.
Wichtig ist: Die Fristen sind extrem kurz – handeln Sie sofort!
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Suchen Sie so schnell wie möglich Hilfe bei einer Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Asylrecht.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
1. Den Bescheid des BAMF richtig verstehen
Am Ende Ihres Bescheides finden Sie die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Dort steht genau, wie viel Zeit Sie haben, um zu reagieren, und bei welchem Gericht Sie Klage einreichen müssen. Die Art der Ablehnung ist entscheidend:
Einfache Ablehnung: Klagefrist 2 Wochen ab Zustellung
„Offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“: Klagefrist nur 1 Woche und zusätzlicher Eilantrag nötig
Fristbeginn: Der Tag, an dem der Bescheid zugestellt wurde (Datum auf dem gelben Umschlag), zählt!
Reagieren Sie noch am selben oder nächsten Tag.
2. Fristwahrende Klage einreichen
Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, können Sie selbst eine sogenannte fristwahrende Klage einreichen. Das genügt zunächst, um die Frist einzuhalten.
Die Klage muss enthalten:
Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
Das Aktenzeichen und Datum des BAMF-Bescheides
Den Satz: „Hiermit erhebe ich Klage gegen den Bescheid des BAMF vom [Datum]. Eine Begründung folgt.“
Schicken Sie die Klage per Einschreiben mit Rückschein an das Verwaltungsgericht, das in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, oder geben Sie sie dort persönlich ab und lassen Sie sich den Empfang bestätigen.
3. Der Eilantrag – Ihr Schutz vor Abschiebung
Wenn Ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“ abgelehnt wurde, reicht die Klage allein nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Eilantrag stellen. Dieser bewirkt, dass Sie während des Gerichtsverfahrens nicht abgeschoben werden dürfen.
Ein Anwalt oder eine Beratungsstelle kann den Eilantrag für Sie formulieren und beim Gericht einreichen. Ohne diesen Antrag kann die Ausländerbehörde Ihre Abschiebung trotz Klage durchführen.
4. Unterstützung und rechtliche Hilfe
Sie haben das Recht auf rechtliche Unterstützung:
Beratungsstellen: In vielen Städten helfen Flüchtlingsräte, Caritas, Diakonie, AWO oder PRO ASYL kostenlos beim Klageverfahren.
Rechtsanwälte: Fachanwälte für Asylrecht können Akteneinsicht nehmen und Fehler im BAMF-Verfahren prüfen.
Prozesskostenhilfe: Wenn Sie kein Einkommen haben, übernimmt der Staat die Anwaltskosten.
Nach Eingang der Klage prüft das Verwaltungsgericht den BAMF-Bescheid. Sie oder Ihr Anwalt erhalten die Akte und können schriftlich begründen, warum Sie Schutz in Deutschland benötigen. Das Gericht entscheidet dann, ob der BAMF-Bescheid aufgehoben oder bestätigt wird.
Der Klageweg ist Ihre rechtliche Chance. Auch wenn die Situation belastend ist – nutzen Sie sie! Ein fristgerechter Widerspruch kann über Ihren Verbleib in Deutschland entscheiden.
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Checkliste – Klage gegen Asyl-Ablehnung (BAMF-Bescheid)
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Die Falle "Offensichtlich unbegründet"
Ausgangslage: Herr A. erhält einen Bescheid, dass sein Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde. Er denkt, er habe wie sein Bekannter zwei Wochen Zeit.
Problem: Nach 10 Tagen geht er zum Anwalt. Zu spät! Die Frist bei „offensichtlich unbegründet“ beträgt nur eine Woche. Der Bescheid ist bestandskräftig, die Abschiebung droht sofort.
Maßnahme: Der Anwalt prüft, ob eine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ möglich ist (z.B. wenn Herr A. unverschuldet krank war), aber die Hürden sind extrem hoch. In diesem Fall war nichts mehr zu retten.
Ergebnis: Herr A. muss ausreisen. *Lehre:* Bei Asylbescheiden zählt jeder Tag. Sofort nach Erhalt handeln!
Beispiel 2 – Erfolgreiche Klage wegen neuer Beweise
Ausgangslage: Frau B. wurde abgelehnt („einfach unbegründet“), weil das BAMF ihre Verfolgungsgeschichte für unglaubwürdig hielt. Sie hat fristgerecht (binnen 2 Wochen) Klage eingereicht.
Problem: Sie hatte in der Anhörung aus Scham wichtige Details über geschlechtsspezifische Gewalt verschwiegen.
Maßnahme: Im Gerichtsverfahren baut sie Vertrauen zu ihrer Anwältin auf. Sie reichen psychologische Atteste und detaillierte Berichte nach, die die Traumatisierung belegen und erklären, warum sie vorher geschwiegen hat.
Ergebnis: Das Verwaltungsgericht hört Frau B. persönlich an, glaubt ihr und hebt den BAMF-Bescheid auf. Sie erhält die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.
Hinweis: Asylverfahren sind gerichtskostenfrei (§ 83b AsylG). Das Kostenrisiko liegt "nur" beim eigenen Anwalt. Nutzen Sie Beratungsstellen der Flüchtlingsräte!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was tun, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde?
Sie können beim Verwaltungsgericht Klage erheben. Handeln Sie sofort – die Frist beträgt meist 2 Wochen, bei „offensichtlich unbegründet“ nur 1 Woche.
Welche Fristen gelten für die Klage?
2 Wochen bei normaler Ablehnung, 1 Woche bei „offensichtlich unbegründet“. Die Frist beginnt mit dem Zustellungsdatum des BAMF-Bescheids.
Was ist eine fristwahrende Klage?
Ein kurzer Schriftsatz, den Sie selbst einreichen, um die Frist einzuhalten. Die Begründung kann später durch einen Anwalt ergänzt werden.
Was ist ein Eilantrag?
Ein Antrag, der verhindert, dass Sie während des laufenden Klageverfahrens abgeschoben werden. Er ist bei „offensichtlich unbegründeten“ Ablehnungen zwingend erforderlich.
Brauche ich einen Anwalt?
Ein Anwalt ist nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Sie können Prozesskostenhilfe beantragen, wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können.
Wo reiche ich die Klage ein?
Beim Verwaltungsgericht, das in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres BAMF-Bescheids genannt ist. Am besten per Einschreiben oder persönlich mit Empfangsbestätigung.