Ein negativer Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist ein Schock, aber nicht das Ende des Verfahrens. Sie haben das Recht, gegen diese Entscheidung vor einem Gericht zu klagen. Das Wichtigste dabei ist, die sehr kurzen Fristen einzuhalten.
Am Ende Ihres Bescheides finden Sie eine "Rechtsbehelfsbelehrung". Dort steht genau, was Sie tun können und vor allem, **wie viel Zeit Sie dafür haben**.
Es gibt verschiedene Arten der Ablehnung:
Fristbeginn beachten! Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bescheid bei Ihnen zugestellt wird (Datum auf dem gelben Umschlag oder Übergabe). Warten Sie keine Sekunde und handeln Sie sofort!
Das wichtigste Ziel ist, die Klagefrist nicht verstreichen zu lassen. Selbst wenn Sie noch keinen Anwalt haben, können Sie zunächst selbst Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Dies wird als **fristwahrende Klage** bezeichnet.
Die Klage muss schriftlich erfolgen und klar machen, gegen welchen Bescheid Sie sich wehren. Eine ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden, oft durch einen Anwalt, der dann Akteneinsicht beantragt, um die Ablehnungsgründe des BAMF genau zu prüfen.
Welches Verwaltungsgericht für Sie zuständig ist, steht ebenfalls in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Sie müssen die Klage an die dort genannte Adresse schicken. Versenden Sie die Klage am besten per **Einschreiben mit Rückschein** oder geben Sie sie persönlich beim Gericht ab und lassen sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen. Nur so haben Sie einen sicheren Nachweis.
Suchen Sie sich parallel zur Klageerhebung unbedingt professionelle Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt oder einer Flüchtlingsberatungsstelle. Die Klage selbst ist nur der erste Schritt.
Wenn Ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde, haben Sie das Recht, dagegen vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das Wichtigste ist, die sehr kurzen Fristen zu beachten, die in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides stehen.
Die Fristen sind sehr kurz und beginnen mit der Zustellung des Bescheides. Bei einer einfachen Ablehnung beträgt die Klagefrist in der Regel **zwei Wochen**. Bei einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" haben Sie nur **eine Woche** Zeit, um Klage zu erheben.
Eine **fristwahrende Klage** ist eine Klage, die Sie selbst schriftlich beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen, um die knappe Klagefrist nicht zu verpassen. Eine ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden, in der Regel durch einen Anwalt. Handeln Sie sofort, um die Frist zu wahren.
Das zuständige Verwaltungsgericht, bei dem Sie die Klage einreichen müssen, ist in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres BAMF-Bescheides genannt. Es ist ratsam, die Klage per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder persönlich beim Gericht abzugeben und sich den Empfang bestätigen zu lassen, um einen sicheren Nachweis zu haben.