Ob Handyvertrag, Fitnessstudio oder Streamingdienst – Verträge sind schnell abgeschlossen, aber oft schwer wieder zu beenden. Mit einer formell richtigen und nachweisbaren Kündigung vermeiden Sie ungewollte Verlängerungen und unnötige Kosten.
Tipp: Lesen Sie Ihre Vertragsbedingungen immer genau. Seit Juli 2022 müssen Online-Anbieter laut § 312k BGB einen Kündigungsbutton auf ihrer Website anbieten – eine Kündigung ist also auch digital möglich.
Sie kündigen unter Einhaltung der regulären Laufzeit und Frist – meist ein bis drei Monate vor Vertragsende. Eine Begründung ist nicht nötig. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“; der Anbieter muss das Enddatum mitteilen.
Diese greift bei wichtigem Grund – also wenn es unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen. Typische Fälle:
Bei einer fristlosen Kündigung müssen Sie den Grund nennen und belegen – z. B. mit Rechnungen, E-Mails oder Störungsnachweisen.
Bleibt eine Bestätigung aus, senden Sie eine schriftliche Erinnerung mit Fristsetzung (z. B. 7 Tage). Fügen Sie eine Kopie des Einschreibebelegs bei. Wenn weiterhin keine Reaktion erfolgt, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsbeistand einschalten.
Unser Generator erstellt in wenigen Schritten ein formal korrektes, an Ihre Situation angepasstes Kündigungsschreiben – mit allen wichtigen Zusätzen wie Widerruf des Lastschriftmandats und Datenschutz-Hinweis.
Damit beenden Sie den Vertrag zum frühestmöglichen Termin gemäß Laufzeit und Frist. Der Anbieter muss Ihnen das genaue Enddatum nennen.
Oft reicht eine E-Mail oder der Online-Kündigungs-Button. Der sicherste Weg bleibt das Einwurf-Einschreiben, weil es einen Zugangsnachweis liefert.
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt Ihnen eine vorzeitige Beendigung des Vertrags – z. B. bei Preiserhöhungen, Leistungsausfällen oder Umzug.
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung. Fehlt diese, haken Sie nach. Bei weiteren Abbuchungen nach Vertragsende: sofort zurückbuchen lassen.
Setzen Sie schriftlich eine Frist, fügen Sie Belege bei und wenden Sie sich notfalls an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.