Wohngeld: Ihr Anspruch auf den Zuschuss zu den Wohnkosten

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Menschen mit geringem Einkommen dabei helfen soll, ihre Wohnkosten zu tragen. Es soll sicherstellen, dass jeder angemessen wohnen kann. Es gibt zwei Arten von Wohngeld: den **Mietzuschuss** für Mieter und den **Lastenzuschuss** für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Diese Seite erklärt die wichtigsten Grundlagen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Grundsätzlich können viele Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben, darunter Rentner, Familien, Alleinerziehende, Studierende (unter bestimmten Voraussetzungen) und auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.

Der Anspruch auf Wohngeld hängt von **drei zentralen Faktoren** ab:

  1. Der **Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder**.
  2. Der Höhe des **anrechenbaren Gesamteinkommens** des Haushalts.
  3. Der Höhe der **zuschussfähigen Miete bzw. Belastung** (bei Eigentum).

Ein Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen eine bestimmte Mindesthöhe erreicht, aber eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigt.

Wer hat in der Regel KEINEN Anspruch? Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten berücksichtigt werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu zählen Empfänger von:

Auch die meisten Studierenden, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, sind ausgeschlossen.

Die Berechnung des Wohngeldes: Die drei wichtigen Faktoren

Die genaue Berechnung des Wohngeldes ist komplex und erfolgt nach einer gesetzlichen Formel. Entscheidend sind aber die folgenden drei Bausteine:

1. Anzahl der Haushaltsmitglieder

Hierzu zählen alle Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben und wirtschaften. Dies können sein: der Antragsteller, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister etc. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist in der Regel der Wohngeldanspruch.

2. Das Gesamteinkommen des Haushalts

Es wird das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammengezählt. Von diesem Bruttoeinkommen werden dann verschiedene Pauschalen und Freibeträge abgezogen, z.B. für:

Das Ergebnis ist das **anrechenbare Jahreseinkommen**, das durch 12 geteilt wird, um das monatliche Einkommen für die Wohngeldberechnung zu ermitteln.

3. Die Höhe der Miete oder Belastung

Hier wird die **Bruttokaltmiete** (also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) berücksichtigt. Heizkosten und Kosten für Warmwasser werden in der Regel nicht direkt einbezogen, sondern seit der Wohngeldreform 2023 durch eine zusätzliche **Heizkostenkomponente** pauschal im Wohngeld berücksichtigt.

Wichtig: Die Miete wird nur bis zu einem bestimmten **Höchstbetrag** berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der **Mietenstufe** Ihrer Gemeinde ab. Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, die das lokale Mietniveau widerspiegeln.

Wo finde ich meine Mietenstufe? Die Mietenstufe für Ihre Gemeinde können Sie online recherchieren, z.B. über die Webseiten des Bundes oder Ihres Bundeslandes. Suchen Sie nach "Wohngeld Mietenstufen [Ihr Bundesland]".

Antragstellung und Bewilligungszeitraum

Wohngeld muss bei der zuständigen **Wohngeldbehörde** Ihrer Stadt oder Gemeinde schriftlich beantragt werden. Die Formulare erhalten Sie dort oder oft auch online.

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel **12 Monate**. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen, um weiterhin Wohngeld zu erhalten.

Wichtig: Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise (z.B. Mietvertrag, Einkommensnachweise) vollständig ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Was tun bei Problemen mit dem Wohngeldbescheid?

Wenn Ihr Antrag auf Wohngeld abgelehnt wurde oder Sie mit der Berechnung der Höhe nicht einverstanden sind, weil z.B. das Einkommen falsch berechnet oder die Miete nicht korrekt berücksichtigt wurde, sollten Sie Widerspruch einlegen. Unser Generator hilft Ihnen dabei:

Zum Generator: Widerspruch gegen Wohngeldbescheid