Wohngeld: Ihr Anspruch auf den Zuschuss zu den Wohnkosten
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Menschen mit geringem Einkommen dabei helfen soll, ihre Wohnkosten zu tragen. Es soll sicherstellen, dass jeder angemessen wohnen kann. Es gibt zwei Arten von Wohngeld: den **Mietzuschuss** für Mieter und den **Lastenzuschuss** für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Diese Seite erklärt die wichtigsten Grundlagen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich können viele Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben, darunter Rentner, Familien, Alleinerziehende, Studierende (unter bestimmten Voraussetzungen) und auch Arbeitnehmer mit geringem Einkommen.
Der Anspruch auf Wohngeld hängt von **drei zentralen Faktoren** ab:
Der **Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder**.
Der Höhe des **anrechenbaren Gesamteinkommens** des Haushalts.
Der Höhe der **zuschussfähigen Miete bzw. Belastung** (bei Eigentum).
Ein Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen eine bestimmte Mindesthöhe erreicht, aber eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigt.
Wer hat in der Regel KEINEN Anspruch? Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten berücksichtigt werden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu zählen Empfänger von:
Bürgergeld (SGB II)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Auch die meisten Studierenden, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben, sind ausgeschlossen.
Die Berechnung des Wohngeldes: Die drei wichtigen Faktoren
Die genaue Berechnung des Wohngeldes ist komplex und erfolgt nach einer gesetzlichen Formel. Entscheidend sind aber die folgenden drei Bausteine:
1. Anzahl der Haushaltsmitglieder
Hierzu zählen alle Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben und wirtschaften. Dies können sein: der Antragsteller, Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister etc. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist in der Regel der Wohngeldanspruch.
2. Das Gesamteinkommen des Haushalts
Es wird das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammengezählt. Von diesem Bruttoeinkommen werden dann verschiedene Pauschalen und Freibeträge abgezogen, z.B. für:
Steuern
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Rentenversicherungsbeiträge
Werbungskosten (pauschal oder nachgewiesen)
Freibeträge für Schwerbehinderung oder Alleinerziehende
Das Ergebnis ist das **anrechenbare Jahreseinkommen**, das durch 12 geteilt wird, um das monatliche Einkommen für die Wohngeldberechnung zu ermitteln.
3. Die Höhe der Miete oder Belastung
Hier wird die **Bruttokaltmiete** (also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) berücksichtigt. Heizkosten und Kosten für Warmwasser werden in der Regel nicht direkt einbezogen, sondern seit der Wohngeldreform 2023 durch eine zusätzliche **Heizkostenkomponente** pauschal im Wohngeld berücksichtigt.
Wichtig: Die Miete wird nur bis zu einem bestimmten **Höchstbetrag** berücksichtigt. Dieser Höchstbetrag hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der **Mietenstufe** Ihrer Gemeinde ab. Jede Gemeinde in Deutschland ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet, die das lokale Mietniveau widerspiegeln.
Wo finde ich meine Mietenstufe? Die Mietenstufe für Ihre Gemeinde können Sie online recherchieren, z.B. über die Webseiten des Bundes oder Ihres Bundeslandes. Suchen Sie nach "Wohngeld Mietenstufen [Ihr Bundesland]".
Antragstellung und Bewilligungszeitraum
Wohngeld muss bei der zuständigen **Wohngeldbehörde** Ihrer Stadt oder Gemeinde schriftlich beantragt werden. Die Formulare erhalten Sie dort oder oft auch online.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel **12 Monate**. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen, um weiterhin Wohngeld zu erhalten.
Wichtig: Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise (z.B. Mietvertrag, Einkommensnachweise) vollständig ein, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Was tun bei Problemen mit dem Wohngeldbescheid?
Wenn Ihr Antrag auf Wohngeld abgelehnt wurde oder Sie mit der Berechnung der Höhe nicht einverstanden sind, weil z.B. das Einkommen falsch berechnet oder die Miete nicht korrekt berücksichtigt wurde, sollten Sie Widerspruch einlegen. Unser Generator hilft Ihnen dabei:
🤖
Clerion – Die KI, die Ihnen bei Behördenpost und Anträgen hilft
Ob Brief vom Amt, komplizierter Antrag oder langer Bescheid:
Clerion erklärt Ihnen jedes Schreiben verständlich, erkennt Fristen,
prüft Dokumente und erstellt auf Wunsch ein fertiges Antwort-PDF.
Einfach, sicher und entwickelt für Menschen, die im Alltag entlastet werden wollen.
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Rentnerin knapp über der Grundsicherung
Ausgangslage: Frau Wagner (72) hat 1.100 € Rente. Ihre Warmmiete beträgt 550 €. Für Grundsicherung ist ihre Rente knapp zu hoch (Bedarf ca. 1.050 €).
Problem: Nach Abzug der Miete bleiben ihr nur 550 € zum Leben. Das ist extrem knapp.
Maßnahme: Sie beantragt Wohngeld. Da sie das "Mindesteinkommen" (Regelbedarf + Miete) erfüllt, prüft die Behörde ihren Anspruch.
Ergebnis: Sie erhält monatlich 280 € Wohngeld. Damit hat sie netto fast 300 € mehr zur Verfügung als jemand in der Grundsicherung und muss keine Rechenschaft über kleine Ersparnisse ablegen.
Beispiel 2 – Familie in teurer Großstadt
Ausgangslage: Familie Yilmaz (2 Kinder) wohnt in München (Mietstufe 7). Der Vater verdient 3.800 € brutto. Sie denken, sie verdienen "zu viel" für staatliche Hilfe.
Problem: Die Kaltmiete beträgt 1.400 €. Nach Abzug von Steuern und Miete bleibt kaum etwas übrig.
Maßnahme: Sie nutzen einen Wohngeldrechner. Aufgrund der hohen Mietstufe 7 sind die Einkommensgrenzen in München viel höher als auf dem Land.
Ergebnis: Sie bekommen tatsächlich 150 € Wohngeld monatlich. Der Clou: Durch den Wohngeldbescheid haben sie nun auch Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (kostenloses Kita-Essen, Sportverein für die Kinder).
Hinweis: Die Bearbeitung kann derzeit 3 bis 6 Monate dauern. Stellen Sie den Antrag trotzdem sofort, da die Nachzahlung in einer Summe erfolgt!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist Wohngeld und welche Arten gibt es?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der Menschen mit geringem Einkommen finanziell entlasten soll. Es gibt zwei Arten: den **Mietzuschuss** für Mieter und den **Lastenzuschuss** für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld und wer ist ausgeschlossen?
Anspruch auf Wohngeld können unter anderem Familien, Rentner, Alleinerziehende, Studierende (unter bestimmten Bedingungen) und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen haben. Ausgeschlossen sind in der Regel Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, in denen die Wohnkosten enthalten sind, wie z.B. **Bürgergeld** oder **Grundsicherung**.
Welche drei Faktoren sind für die Berechnung des Wohngeldes entscheidend?
Die Höhe des Wohngeldes wird durch eine gesetzliche Formel berechnet. Ausschlaggebend sind dabei drei zentrale Faktoren: die Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben, die Höhe Ihres anrechenbaren Gesamteinkommens und die Höhe Ihrer zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Wie werden Einkommen und Miete für die Berechnung berücksichtigt?
Vom Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder werden verschiedene Freibeträge und Pauschalen (z.B. für Steuern oder Sozialversicherungen) abgezogen. Bei der Miete wird die Bruttokaltmiete (Miete + kalte Nebenkosten) berücksichtigt, jedoch nur bis zu einem bestimmten **Höchstbetrag**, der sich nach der sogenannten **Mietenstufe** Ihrer Gemeinde richtet.
Wo und wie beantrage ich Wohngeld und wie lange wird es gezahlt?
Wohngeld muss schriftlich bei der zuständigen **Wohngeldbehörde** Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Die Antragsformulare sind dort oder oft online erhältlich. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel **12 Monate**, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Was kann ich tun, wenn mein Wohngeldbescheid falsch ist?
Wenn Sie mit der Berechnung oder der Ablehnung Ihres Wohngeldbescheids nicht einverstanden sind, sollten Sie **Widerspruch** einlegen. Diese Möglichkeit besteht innerhalb der im Bescheid genannten Frist und ist der richtige Weg, um eine erneute Prüfung zu veranlassen.