Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X)

Ist die Widerspruchsfrist (1 Monat) abgelaufen? Kein Problem! Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X können Sie bestandskräftige Bescheide erneut prüfen lassen. Das Amt muss den Bescheid korrigieren, wenn er von Anfang an rechtswidrig war.

Achtung Fristen:
Im Bürgergeld (SGB II) werden Nachzahlungen nur für das laufende Jahr und das vergangene Kalenderjahr geleistet (§ 40 Abs. 1 SGB II).
In anderen Bereichen (Rente, Pflege, Arbeitslosengeld I) gilt eine Frist von bis zu 4 Jahren (§ 44 Abs. 4 SGB X). Handeln Sie also noch vor Jahresende!

Geduld erforderlich: Für die Bearbeitung eines Überprüfungsantrags hat die Behörde bis zu 6 Monate Zeit (beim Widerspruch sind es nur 3 Monate). Erst danach können Sie Untätigkeitsklage erheben.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

Technischer Hinweis: Wir empfehlen Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z.B. Facebook) blockieren oft den PDF-Download.

Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf SGB X / SGB II Konformität.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zur Behörde
3. Welcher Bescheid ist falsch?

Bitte benennen Sie den Bescheid so genau wie möglich. Pauschale Anträge ("Prüfen Sie alles") werden oft abgelehnt.

4. Begründung (Warum rechtswidrig?)
5. Konkreter Antrag
6. Anlagen
🔒 Datenschutz: Ihre Daten bleiben lokal. Die PDF-Erstellung erfolgt sicher im Browser.