Wann ist dieser Antrag sinnvoll? Wenn die einmonatige Widerspruchsfrist für einen Bescheid bereits abgelaufen ist und Sie nachträglich feststellen, dass der Bescheid von Anfang an fehlerhaft war (z.B. weil das Recht falsch angewendet wurde oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen wurde).
Die Behörde ist dann verpflichtet, den Bescheid noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Leistungen können so bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt werden.
Wichtig: Dieser Antrag ist kein Ersatz für einen fristgerechten Widerspruch! Wenn die Widerspruchsfrist noch läuft, sollten Sie immer den normalen Widerspruch einlegen.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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