Studium, schulische Ausbildung oder Auszug geplant? Prüfe mit unserem Navigator, ob dir vorrangig BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder aufstockendes Bürgergeld zusteht. Ermittle deinen voraussichtlichen Förderungshöchstsatz, prüfe Freibeträge der Eltern und erfahre, wann das Jobcenter für dich zuständig bleibt.
Rechtlicher Hinweis: Diese Berechnung dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft. Die BAföG-Berechnung ist komplex; verbindliche Bescheide erhalten Sie nur beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder (für Bürgergeld) beim Jobcenter.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 20.12.2025. Berücksichtigt aktuelle BAföG-Sätze und Freibeträge.
Grundsätzlich können deutsche und unter bestimmten Bedingungen auch internationale Studierende und Schüler BAföG erhalten. Die Höhe der Förderung ist individuell und hängt von Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen, dem Einkommen Ihrer Eltern sowie dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners ab. Auch Ihre Wohnsituation und die Anzahl von Geschwistern in Ausbildung spielen eine Rolle.
Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, da BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird. Nutzen Sie das offizielle Online-Portal **„BAföG Digital“** und achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden. Machen Sie immer Kopien aller Dokumente für Ihre eigenen Unterlagen.
Die Widerspruchsfrist beträgt **einen Monat** nach der Zustellung des Bescheides. Diese Frist ist sehr wichtig, da der Bescheid nach ihrem Ablauf rechtskräftig wird und ein Widerspruch in der Regel nicht mehr möglich ist. Sie finden die Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.
Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn Sie nach der Prüfung Ihres Bescheides Fehler feststellen. Häufige Gründe sind eine **falsche Anrechnung des Einkommens** der Eltern, des eigenen Einkommens oder von Vermögen, fehlende Freibeträge (z.B. für Geschwister) oder eine fehlerhafte Wohnpauschale.
Ein Widerspruch sollte Ihre persönlichen Daten, die genaue Adresse des Amtes, einen klaren Betreff mit dem Wort **„Widerspruch“** und dem Aktenzeichen des Bescheides enthalten. Fügen Sie eine sachliche Begründung für den Widerspruch sowie einen klaren Antrag (z.B. Neuberechnung) bei und vergessen Sie nicht, das Schreiben handschriftlich zu unterschreiben.
Das Amt überprüft seine ursprüngliche Entscheidung komplett neu. Es gibt drei mögliche Ausgänge: Das Amt stimmt Ihnen voll zu und korrigiert den Bescheid (**Abhilfebescheid**), es korrigiert ihn nur teilweise (**Teil-Abhilfebescheid**) oder es weist den Widerspruch zurück (**Widerspruchsbescheid**). Gegen letzteren können Sie Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.