Generator: Antrag auf Erstausstattung für Wohnung & Hausrat

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Eine leere Wohnung zu beziehen, ist eine enorme Herausforderung – besonders, wenn das Geld für Möbel, Elektronik und Haushaltsgeräte fehlt. Ob nach dem ersten Auszug aus dem Elternhaus, einer Trennung, nach Obdachlosigkeit, Haftentlassung oder einem verheerenden Wohnungsbrand: Niemand sollte in leeren Räumen auf dem Boden schlafen oder ohne Kühlschrank leben müssen.

Sichern Sie sich Ihren gesetzlichen Zuschuss: Das Jobcenter oder Sozialamt unterstützt Sie in diesen Ausnahmesituationen mit der sogenannten „Erstausstattung“. Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen vollständigen und rechtssicheren Antrag auf Möbel, Haushaltsgeräte und Hausrat gemäß § 24 Abs. 3 SGB II bzw. § 31 SGB XII. So kommen Sie schnell und würdevoll in Ihren eigenen vier Wänden an.

WICHTIG: Voraussetzungen & Rechtliche Grundlagen (§ 24 SGB II)

Damit Ihr Antrag bewilligt wird, müssen Sie zwingend zwischen Erstausstattung und Ersatzbeschaffung unterscheiden:

Erfolgs-Tipp: Seien Sie so detailliert wie möglich. Schreiben Sie im Antrag nicht pauschal „Ich brauche Möbel“. Listen Sie jeden einzelnen Gegenstand auf: vom Bettgestell über die Matratze, den Kleiderschrank, Töpfe, Besteck, Handtücher bis hin zu Lampen und Glühbirnen. Je detaillierter Ihre Auflistung im Generator ist, desto schwerer fällt es dem Sachbearbeiter, Pauschalkürzungen vorzunehmen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool hilft Ihnen bei der Formulierung eines rechtssicheren Antrags, stellt jedoch keine Rechtsberatung dar. Es garantiert nicht, dass das Jobcenter die Leistungen in der von Ihnen gewünschten Höhe oder Form (Bargeld vs. Gutschein) bewilligt. Bei einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung sollten Sie eine Erwerbslosenberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.
Technischer Hinweis: Um das fertige Antrags-PDF herunterzuladen, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z. B. Facebook, Instagram) blockieren Downloads meistens.

Redaktionell geprüft am: 26.04.2026

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zur Situation
3. Bedarfsliste (Was fehlt?)

Haken Sie nur an, was Sie wirklich nicht besitzen.

4. Zuständige Behörde
🔒 Datenschutz: Ihre Bedarfsliste wird nicht gespeichert.

Häufige Fragen (FAQ) zur Erstausstattung

Darf das Jobcenter meine Wohnung besichtigen?

Ja, das ist bei Anträgen auf Erstausstattung das übliche Vorgehen. Der Außendienst des Jobcenters kündigt sich oft an (oder kommt in Einzelfällen unangekündigt), um zu überprüfen, ob die Wohnung tatsächlich leer ist oder ob die beantragten Gegenstände wie Herd oder Waschmaschine wirklich fehlen. Sie müssen den Prüfer in der Regel hereinlassen, da andernfalls eine Ablehnung wegen "mangelnder Mitwirkung" droht.

Kann mich das Amt an ein Sozialkaufhaus verweisen?

Ja. Das Jobcenter darf entscheiden, ob es Bargeld, Gutscheine (z. B. für lokale Möbelkammern) oder direkte Sachleistungen vergibt. Gebrauchte, aber funktionstüchtige Möbel gelten rechtlich als zumutbar. Eine Ausnahme bilden oft Hygieneartikel, Matratzen oder Unterwäsche – hierfür muss in der Regel eine Geldleistung für Neuware bewilligt werden.

Was gilt nach einer Trennung oder Flucht aus der Wohnung?

Wenn Sie nach einer Trennung oder der Flucht vor häuslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und den Hausrat zurücklassen mussten (weil eine Aufteilung nicht möglich oder zumutbar war), gilt dies rechtlich als Neugründung eines Hausstandes. Sie haben dann vollen Anspruch auf Erstausstattung für die fehlenden Gegenstände, selbst wenn Sie diese früher in der alten Wohnung einmal besessen haben.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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