Eine leere Wohnung zu beziehen, ist eine enorme Herausforderung – besonders, wenn das Geld für Möbel, Elektronik und Haushaltsgeräte fehlt. Ob nach dem ersten Auszug aus dem Elternhaus, einer Trennung, nach Obdachlosigkeit, Haftentlassung oder einem verheerenden Wohnungsbrand: Niemand sollte in leeren Räumen auf dem Boden schlafen oder ohne Kühlschrank leben müssen.
Sichern Sie sich Ihren gesetzlichen Zuschuss: Das Jobcenter oder Sozialamt unterstützt Sie in diesen Ausnahmesituationen mit der sogenannten „Erstausstattung“. Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen vollständigen und rechtssicheren Antrag auf Möbel, Haushaltsgeräte und Hausrat gemäß § 24 Abs. 3 SGB II bzw. § 31 SGB XII. So kommen Sie schnell und würdevoll in Ihren eigenen vier Wänden an.
Damit Ihr Antrag bewilligt wird, müssen Sie zwingend zwischen Erstausstattung und Ersatzbeschaffung unterscheiden:
Redaktionell geprüft am: 26.04.2026
Ja, das ist bei Anträgen auf Erstausstattung das übliche Vorgehen. Der Außendienst des Jobcenters kündigt sich oft an (oder kommt in Einzelfällen unangekündigt), um zu überprüfen, ob die Wohnung tatsächlich leer ist oder ob die beantragten Gegenstände wie Herd oder Waschmaschine wirklich fehlen. Sie müssen den Prüfer in der Regel hereinlassen, da andernfalls eine Ablehnung wegen "mangelnder Mitwirkung" droht.
Ja. Das Jobcenter darf entscheiden, ob es Bargeld, Gutscheine (z. B. für lokale Möbelkammern) oder direkte Sachleistungen vergibt. Gebrauchte, aber funktionstüchtige Möbel gelten rechtlich als zumutbar. Eine Ausnahme bilden oft Hygieneartikel, Matratzen oder Unterwäsche – hierfür muss in der Regel eine Geldleistung für Neuware bewilligt werden.
Wenn Sie nach einer Trennung oder der Flucht vor häuslicher Gewalt aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und den Hausrat zurücklassen mussten (weil eine Aufteilung nicht möglich oder zumutbar war), gilt dies rechtlich als Neugründung eines Hausstandes. Sie haben dann vollen Anspruch auf Erstausstattung für die fehlenden Gegenstände, selbst wenn Sie diese früher in der alten Wohnung einmal besessen haben.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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