Generator: Qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordern

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Ein Jobwechsel ist meist mit viel Organisation verbunden, doch ein Dokument dürfen Sie beim Abschied auf keinen Fall vergessen: Ihr Arbeitszeugnis. Es ist die wichtigste Visitenkarte für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Ohne ein aussagekräftiges Zeugnis haben es Bewerbungen bei künftigen Arbeitgebern oft schwer, da Personaler Ihre bisherigen Leistungen und Ihr Verhalten nicht einschätzen können.

Sichern Sie sich Ihren „Goldstandard“: Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Wir empfehlen dringend, immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen, da dieses Ihre Leistungen konkret bewertet. Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Klicks ein rechtssicheres Anforderungsschreiben inklusive einer klaren Fristsetzung für Ihren (Ex-)Arbeitgeber.

WICHTIG: Fristen & gesetzlicher Anspruch (§ 109 GewO)

Handeln Sie zügig, denn Ihr Anspruch auf ein Zeugnis gilt nicht ewig:

Karriere-Tipp: Das Zwischenzeugnis. Sie haben noch gar nicht gekündigt, aber Ihr direkter Vorgesetzter wechselt, Sie werden versetzt oder gehen in Elternzeit? Fordern Sie in diesen Fällen unbedingt ein qualifiziertes Zwischenzeugnis an. So haben Sie Ihre bisherigen Leistungen sicher dokumentiert und müssen am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht fürchten, dass ein neuer Chef Ihre jahrelange gute Arbeit falsch bewertet.
Wichtiger Hinweis : Dieses Tool hilft Ihnen bei der formellen und fristgerechten Geltendmachung Ihres Zeugnisanspruchs. Es prüft jedoch nicht den Inhalt eines bereits erhaltenen Zeugnisses. Wenn Ihr Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis ausstellt, geheime Codes verwendet oder die Ausstellung komplett verweigert, müssen Sie ggf. eine "Zeugnisberichtigungsklage" vor dem Arbeitsgericht einreichen. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Technischer Hinweis: Um das fertige Anforderungsschreiben als PDF herunterzuladen, nutzen Sie bitte einen Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser blockieren den Download-Vorgang häufig.

Redaktionell geprüft am: 26.04.2026

1. Ihre Angaben (Arbeitnehmer/in)
2. Angaben zum (ehemaligen) Arbeitgeber
3. Details zum Arbeitsverhältnis
4. Art des Zeugnisses & Fristsetzung
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Häufige Fragen (FAQ) zum Arbeitszeugnis

Wie viel Zeit hat der Arbeitgeber für die Ausstellung?

Das Gesetz nennt keine exakte Frist, spricht aber von "angemessener Zeit". In der Praxis gelten 2 bis 3 Wochen nach dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (bzw. nach Ihrer Aufforderung) als üblich. Setzen Sie in Ihrem Schreiben stets ein konkretes Datum als Frist (z. B. "bis zum [Datum in 14 Tagen]").

Was ist die "Wohlwollenspflicht"?

Arbeitszeugnisse müssen laut Rechtsprechung wahrheitsgemäß, aber zugleich "wohlwollend" formuliert sein, damit sie dem Arbeitnehmer das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Offene Kritik oder Beleidigungen sind unzulässig. Deswegen hat sich in der Personalwelt die sogenannte "Zeugnissprache" (Geheimcodes) etabliert, bei der scheinbar positive Sätze eigentlich eine schlechte Note bedeuten.

Darf der Arbeitgeber das Zeugnis wegen offener Forderungen zurückhalten?

Nein. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers an Ihrem Arbeitszeugnis (z. B. weil Sie noch Firmeneigentum wie Schlüssel oder einen Laptop nicht zurückgegeben haben) ist gesetzlich unzulässig. Der Zeugnisanspruch besteht unabhängig davon.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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