Anforderung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses

Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Wir empfehlen dringend das qualifizierte Arbeitszeugnis. Es enthält neben Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Sozialverhaltens. Dies ist der "Goldstandard" für Ihre nächste Bewerbung.

Achtung: Verfallfristen! In vielen Arbeits- und Tarifverträgen stehen Ausschlussfristen (oft nur 3 Monate nach Austritt). Fordern Sie Ihr Zeugnis sofort schriftlich an, um diesen Anspruch nicht zu verlieren.

Rechtshinweis: Diese Vorlage dient der Geltendmachung Ihres Anspruchs. Wenn der Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis ausstellt ("Zeugnisberichtigung"), benötigen Sie ggf. individuelle anwaltliche Hilfe.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft nach aktuellen arbeitsrechtlichen Standards.

1. Ihre Angaben (Arbeitnehmer/in)
2. Angaben zum (ehemaligen) Arbeitgeber
3. Details zum Arbeitsverhältnis
4. Art des Zeugnisses & Fristsetzung
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