Ein Jobwechsel ist meist mit viel Organisation verbunden, doch ein Dokument dürfen Sie beim Abschied auf keinen Fall vergessen: Ihr Arbeitszeugnis. Es ist die wichtigste Visitenkarte für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Ohne ein aussagekräftiges Zeugnis haben es Bewerbungen bei künftigen Arbeitgebern oft schwer, da Personaler Ihre bisherigen Leistungen und Ihr Verhalten nicht einschätzen können.
Sichern Sie sich Ihren „Goldstandard“: Gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Wir empfehlen dringend, immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen, da dieses Ihre Leistungen konkret bewertet. Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Klicks ein rechtssicheres Anforderungsschreiben inklusive einer klaren Fristsetzung für Ihren (Ex-)Arbeitgeber.
Handeln Sie zügig, denn Ihr Anspruch auf ein Zeugnis gilt nicht ewig:
Redaktionell geprüft am: 26.04.2026
Das Gesetz nennt keine exakte Frist, spricht aber von "angemessener Zeit". In der Praxis gelten 2 bis 3 Wochen nach dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (bzw. nach Ihrer Aufforderung) als üblich. Setzen Sie in Ihrem Schreiben stets ein konkretes Datum als Frist (z. B. "bis zum [Datum in 14 Tagen]").
Arbeitszeugnisse müssen laut Rechtsprechung wahrheitsgemäß, aber zugleich "wohlwollend" formuliert sein, damit sie dem Arbeitnehmer das weitere berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Offene Kritik oder Beleidigungen sind unzulässig. Deswegen hat sich in der Personalwelt die sogenannte "Zeugnissprache" (Geheimcodes) etabliert, bei der scheinbar positive Sätze eigentlich eine schlechte Note bedeuten.
Nein. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers an Ihrem Arbeitszeugnis (z. B. weil Sie noch Firmeneigentum wie Schlüssel oder einen Laptop nicht zurückgegeben haben) ist gesetzlich unzulässig. Der Zeugnisanspruch besteht unabhängig davon.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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