Nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Sie sollten immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, da dieses neben den Fakten auch eine Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens enthält.
Achten Sie auf Fristen! Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf sogenannte Ausschluss- oder Verfallfristen. Oft müssen Sie das Zeugnis innerhalb von 3 Monaten nach Austritt schriftlich anfordern, sonst kann Ihr Anspruch verfallen.
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