Generator: Ausstehenden Lohn einfordern & Geltendmachung erstellen

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Es ist ein beklemmendes Gefühl, wenn am Ende des Monats das Gehalt nicht auf dem Konto eingeht. Miete, Strom und Versicherungen laufen weiter, während die finanzielle Ungewissheit wächst. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt, verletzt er seine wichtigste vertragliche Pflicht und bringt Sie unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage.

Handeln Sie jetzt, um Ihre Existenz zu sichern: Mit unserem Generator erstellen Sie in wenigen Minuten eine rechtssichere „Geltendmachung“. Gemäß § 611a Abs. 2 BGB haben Sie einen klaren Rechtsanspruch auf Ihre Vergütung. Dieses Schreiben ist der notwendige erste Schritt, um Ihren Arbeitgeber offiziell in Verzug zu setzen und die rechtliche Basis für eine spätere Klage vor dem Arbeitsgericht zu schaffen.

WICHTIG: Die „Ausschlussfristen-Falle“ & Beweislast

Im Arbeitsrecht ist Schnelligkeit entscheidend, um Ihre Ansprüche nicht dauerhaft zu verlieren:

Strategie-Tipp: Fordern Sie den Bruttolohn. Geben Sie in Ihrer Forderung immer den Bruttobetrag an (also den Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben). Wenn Sie lediglich den Nettobetrag einklagen, könnte ein Arbeitsgericht die Klage später als unzulässig abweisen, da der Arbeitgeber zur Abführung der Gesamtbeträge verpflichtet ist.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool unterstützt Sie bei der Erstellung einer schriftlichen Geltendmachung, stellt jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Sollte Ihr Arbeitgeber trotz dieser Aufforderung nicht zahlen, ist eine Lohnklage beim Arbeitsgericht unumgänglich. In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht tragen Sie Ihre Anwaltskosten selbst – ziehen Sie daher frühzeitig Ihre Gewerkschaft oder eine Rechtsschutzversicherung hinzu.
Technischer Hinweis: Um Ihre Lohnforderung erfolgreich als PDF zu generieren, nutzen Sie bitte Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z. B. innerhalb von Facebook oder der Google-App) unterbinden den Download sensibler Dokumente häufig aus Sicherheitsgründen.

Redaktionell geprüft am: 26.04.2026

1. Ihre Angaben (Arbeitnehmer/in)
2. Angaben zum Arbeitgeber
3. Angaben zur Forderung (Brutto)
4. Ihre Bankverbindung (für die Überweisung)

Bitte geben Sie an, wohin das Geld überwiesen werden soll.

🔒 Sicherheits-Garantie: Ihre IBAN wird nicht an uns übertragen. Die PDF-Erstellung erfolgt rein technisch in Ihrem Browser.

Häufige Fragen (FAQ) bei Lohnrückstand

Darf ich die Arbeit verweigern, wenn mein Lohn fehlt?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein „Leistungsverweigerungsrecht“ nach § 273 BGB zu. In der Regel müssen Sie jedoch mit mindestens zwei vollen Monatsgehältern im Rückstand sein und die Arbeitsverweigerung vorher ausdrücklich ankündigen. Achtung: Bei geringfügigen Rückständen riskieren Sie durch unbefugtes Fernbleiben eine Abmahnung oder Kündigung. Suchen Sie hierzu unbedingt fachlichen Rat auf.

Was mache ich, wenn mein Arbeitgeber behauptet, er sei pleite?

Auch Zahlungsunfähigkeit entbindet den Arbeitgeber nicht von der Lohnpflicht. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, sollten Sie zeitnah prüfen, ob ein Insolvenzereignis vorliegt. In diesem Fall können Sie bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, welches den Lohnausfall für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abdeckt.

Muss ich für eine Lohnklage Gerichtskosten bezahlen?

Im Arbeitsgerichtsprozess der ersten Instanz fallen für die Einreichung der Klage zunächst keine Gerichtskosten an. Zudem gibt es keine Kostenerstattungspflicht für die gegnerischen Anwaltskosten. Das bedeutet: Selbst wenn Sie verlieren, müssen Sie nicht den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen, tragen aber Ihren eigenen Anwalt selbst.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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