Es ist ein beklemmendes Gefühl, wenn am Ende des Monats das Gehalt nicht auf dem Konto eingeht. Miete, Strom und Versicherungen laufen weiter, während die finanzielle Ungewissheit wächst. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt, verletzt er seine wichtigste vertragliche Pflicht und bringt Sie unverschuldet in eine existenzbedrohende Lage.
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Im Arbeitsrecht ist Schnelligkeit entscheidend, um Ihre Ansprüche nicht dauerhaft zu verlieren:
Redaktionell geprüft am: 26.04.2026
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein „Leistungsverweigerungsrecht“ nach § 273 BGB zu. In der Regel müssen Sie jedoch mit mindestens zwei vollen Monatsgehältern im Rückstand sein und die Arbeitsverweigerung vorher ausdrücklich ankündigen. Achtung: Bei geringfügigen Rückständen riskieren Sie durch unbefugtes Fernbleiben eine Abmahnung oder Kündigung. Suchen Sie hierzu unbedingt fachlichen Rat auf.
Auch Zahlungsunfähigkeit entbindet den Arbeitgeber nicht von der Lohnpflicht. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, sollten Sie zeitnah prüfen, ob ein Insolvenzereignis vorliegt. In diesem Fall können Sie bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen, welches den Lohnausfall für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abdeckt.
Im Arbeitsgerichtsprozess der ersten Instanz fallen für die Einreichung der Klage zunächst keine Gerichtskosten an. Zudem gibt es keine Kostenerstattungspflicht für die gegnerischen Anwaltskosten. Das bedeutet: Selbst wenn Sie verlieren, müssen Sie nicht den Anwalt des Arbeitgebers bezahlen, tragen aber Ihren eigenen Anwalt selbst.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
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