Generator: Antrag auf P-Konto (Pfändungsschutzkonto) erstellen

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Fachlich geprüft | Stand: 26.04.2026

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Eine plötzliche Kontopfändung ist ein massiver Einschnitt ins Leben. Wenn die Bank die EC-Karte sperrt und Überweisungen für Miete, Strom oder Lebensmittel nicht mehr ausgeführt werden, droht der Verlust der existenziellen Lebensgrundlage. In dieser dramatischen Situation ist schnelles Handeln gefragt, um wieder über das eigene Geld verfügen zu können.

Sichern Sie Ihr Existenzminimum ab: Jede Privatperson hat in Deutschland das gesetzliche Recht auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Minuten einen rechtssicheren Antrag zur Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto. So schützen Sie Ihren gesetzlichen Freibetrag wirksam vor dem Zugriff von Gläubigern und sichern Ihr Überleben.

WICHTIG: Fristen, Rückwirkung & Rechtsanspruch (§ 850k ZPO)

Damit Ihr Geld rechtzeitig gesichert ist, müssen Sie die folgenden gesetzlichen Regeln zwingend beachten:

Erfolgs-Tipp: Erhöhung des Grundfreibetrags. Der gesetzliche Grundfreibetrag (ab Mitte 2025: ca. 1.560 €) gilt für Alleinstehende. Wenn Sie jedoch Unterhalt für Kinder zahlen, verheiratet sind oder Kindergeld beziehen, können Sie diesen Freibetrag deutlich erhöhen lassen! Lassen Sie sich dafür zwingend eine sogenannte "P-Konto-Bescheinigung" (z.B. von einer Schuldnerberatung oder dem Jobcenter) ausstellen und reichen Sie diese direkt bei Ihrer Bank ein.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool erstellt den formalen Antrag an Ihre Bank zur Kontoumwandlung, ersetzt jedoch keine professionelle Schuldnerberatung. Ein P-Konto schützt Ihr Geld vor dem unmittelbaren Zugriff, beseitigt aber nicht Ihre Schulden. Wir raten Ihnen dringend, zeitgleich Kontakt zu einer anerkannten, kostenlosen Schuldnerberatungsstelle (z. B. Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) aufzunehmen, um eine langfristige Lösung zu erarbeiten.
Technischer Hinweis: Um das Antragsschreiben sicher als PDF herunterzuladen, nutzen Sie bitte einen Desktop-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z. B. Facebook, Instagram) blockieren Dateidownloads häufig aus Sicherheitsgründen.

Redaktionell geprüft am: 26.04.2026

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Ihre Bankverbindung
🔒 Datenschutz-Garantie: Ihre IBAN wird nicht übertragen. Das PDF wird sicher und lokal in Ihrem Browser erstellt.
3. Art des Schreibens

Häufige Fragen (FAQ) zum P-Konto

Darf die Bank höhere Gebühren für ein P-Konto verlangen?

Nein. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) darf ein Pfändungsschutzkonto nicht mehr kosten als ein herkömmliches Gehalts- oder Girokonto mit vergleichbaren Leistungen. Die Kontoführungsgebühren dürfen durch die Umwandlung also nicht ansteigen.

Darf ich mein P-Konto weiterhin normal für Überweisungen nutzen?

Ja, absolut. Über das Guthaben innerhalb Ihres geschützten Freibetrags können Sie frei verfügen. Sie können Überweisungen tätigen, Bargeld abheben und am Lastschriftverfahren teilnehmen. Auch Daueraufträge (z.B. für die Miete) werden von der Bank ausgeführt, solange der Freibetrag ausreicht.

Was passiert mit dem Freibetrag, wenn ich im Monat nicht alles ausgeben muss?

Ein großer Vorteil nach der Gesetzesreform 2021: Sie können das nicht verbrauchte Guthaben aus Ihrem Freibetrag in die nächsten drei Folgemonate übertragen. So ist es auch auf einem P-Konto möglich, kleinere Rücklagen anzusparen (z. B. für eine wichtige Reparatur oder eine Neuanschaffung), ohne dass dieses Geld sofort gepfändet wird.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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