Schreiben für Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag vor Pfändungen. Jede Person darf nur **ein** P-Konto führen. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

Handeln Sie schnell! Sobald Sie von einer drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändung erfahren, sollten Sie die Umwandlung sofort beantragen. Sie haben nach Eingang der Pfändung bei der Bank **einen Monat** Zeit, die Umwandlung zu beantragen, um den Schutz rückwirkend zu erhalten.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Ihre Bankverbindung
3. Art des Schreibens