Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag vor Pfändungen. Jede Person darf nur **ein** P-Konto führen. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
Handeln Sie schnell! Sobald Sie von einer drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändung erfahren, sollten Sie die Umwandlung sofort beantragen. Sie haben nach Eingang der Pfändung bei der Bank **einen Monat** Zeit, die Umwandlung zu beantragen, um den Schutz rückwirkend zu erhalten.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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