Schreiben für Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein P-Konto schützt Ihr Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag vor Pfändungen. Jede Person darf nur **ein** P-Konto führen. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.

Handeln Sie schnell! Sobald Sie von einer drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändung erfahren, sollten Sie die Umwandlung sofort beantragen. Sie haben nach Eingang der Pfändung bei der Bank **einen Monat** Zeit, die Umwandlung zu beantragen, um den Schutz rückwirkend zu erhalten.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Ihre Bankverbindung
3. Art des Schreibens