Antrag auf Stundung (Zahlungsaufschub)

Beim Finanzamt richtet sich eine Stundung nach § 222 Abgabenordnung (AO). Sie müssen darlegen, dass die sofortige Zahlung eine "erhebliche Härte" wäre (z.B. vorübergehender Liquiditätsengpass), die Zahlung aber später gesichert ist. Bei privaten Gläubigern ist die Stundung Verhandlungssache. Nutzen Sie dieses Schreiben für beide Fälle.

Achtung Kostenfalle: Eine Stundung ist meist nicht kostenlos. Das Finanzamt verlangt in der Regel Stundungszinsen (0,5 % pro Monat). Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Fälligkeit der Rechnung, um Säumniszuschläge oder Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Tipp für die Begründung: Schreiben Sie niemals nur "Ich habe kein Geld". Begründen Sie, warum der Engpass vorübergehend ist und wie Sie das Geld später aufbringen werden (z.B. erwartete Rückerstattung, neuer Job).

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf AO-Konformität.

1. Ihre Angaben
2. Angaben zum Empfänger (Gläubiger)
3. Angaben zur Forderung
4. Begründung der "Erheblichen Härte"

Das Finanzamt genehmigt Stundungen nur, wenn die Einziehung jetzt eine Härte wäre UND der Anspruch nicht gefährdet ist.

5. Ihr Stundungsvorschlag Seien Sie realistisch. Ein Aufschub von mehr als 6 Monaten wird selten ohne Sicherheitsleistung genehmigt.
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