Mit einem Antrag auf Stundung bitten Sie einen Gläubiger (z.B. das Finanzamt, die Stadtkasse oder ein Unternehmen), die Fälligkeit einer Rechnung nach hinten zu verschieben. Sie beantragen also, die **gesamte Summe zu einem späteren Zeitpunkt** zahlen zu dürfen. Dies ist sinnvoll bei einem kurzfristigen, unvorhersehbaren finanziellen Engpass.
Eine Stundung ist kein Schuldenerlass! Die Forderung bleibt in voller Höhe bestehen. Behörden erheben für den Zeitraum der Stundung oft Zinsen (ca. 0,5% pro Monat). Stellen Sie den Antrag immer so früh wie möglich, am besten vor dem Fälligkeitsdatum.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Technischer Hinweis: Um das PDF erfolgreich herunterzuladen, öffnen Sie diese Seite bitte in einem Internet-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In der Google-App (z. B. über die Suchleiste auf dem Startbildschirm) funktioniert der Download leider nicht zuverlässig.