Wenn eine Behörde (z.B. Ausländerbehörde oder BAMF) über Ihren Antrag ohne zureichenden Grund nicht entscheidet, können Sie gemäß § 75 VwGO Klage erheben. Dies ist zulässig, wenn seit dem Antrag mehr als 3 Monate vergangen sind.
Kostenrisiko & Zuständigkeit:
1. Beim Verwaltungsgericht (Ausländerrecht/Baurecht etc.) fallen Gerichtskosten an, die Sie vorschießen müssen, sofern Sie keine Prozesskostenhilfe erhalten.
2. Geht es um Jobcenter/Rente? Dann ist das Sozialgericht zuständig (§ 88 SGG) - dort ist das Verfahren für Bürger meist kostenfrei. Prüfen Sie die Zuständigkeit!
Vorher Sachstandsanfrage? Bevor Sie klagen, empfehlen wir, einmal schriftlich eine "Sachstandsanfrage mit Fristsetzung" an die Behörde zu senden. Oft bewegt sich dann schon etwas, ohne dass Sie klagen müssen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.
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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf VwGO-Konformität.