Sie können einen Termin beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit nicht persönlich wahrnehmen? Oder Sie möchten eine Vertrauensperson bitten, für Sie Anträge zu stellen oder Akteneinsicht zu fordern? Sozialbehörden verlangen hierfür zwingend eine schriftliche Vertretungsvollmacht.
Geben Sie unten einfach Ihre Daten und die Ihrer Vertrauensperson ein. Wählen Sie aus, was die Person für Sie tun darf, und unterschreiben Sie direkt am Bildschirm. Unser Generator erstellt Ihnen sofort ein hochoffizielles PDF, das von allen deutschen Sozialbehörden anerkannt wird.
Krankheit, berufliche Verpflichtungen oder sprachliche Barrieren: Es gibt viele Gründe, warum man nicht persönlich beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erscheinen kann. Nach § 13 SGB X (Zehntes Buch Sozialgesetzbuch) hat jeder das Recht, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Grundsätzlich ja, das Recht auf einen Bevollmächtigten ist in § 13 SGB X verankert. Das Jobcenter kann einen Bevollmächtigten nur in sehr strengen Ausnahmefällen ablehnen (z.B. wenn die Person geschäftsunfähig ist oder sachwidrig handelt). Ein schriftlicher Ablehnungsbescheid ist dann zwingend erforderlich.
Ja, wenn Sie in der Vollmacht den Punkt "Stellung, Änderung und Rücknahme von Anträgen" ausgewählt haben, darf der Bevollmächtigte den Antrag stellvertretend für Sie ausfüllen und unterschreiben. Die Behörde schickt die Unterlagen dann oft direkt an die Adresse des Bevollmächtigten.
Die Person benötigt zwingend die ausgedruckte und von Ihnen unterschriebene Vollmacht (im Original). Zudem muss sie sich mit einem eigenen Personalausweis oder Reisepass gegenüber dem Sachbearbeiter ausweisen können.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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