Die Höhe des ALG I richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Brutto-Entgelt im Bemessungszeitraum (meist 12 Monate, § 150 SGB III). Die Dauer hängt von Ihren Versicherungszeiten in den letzten 5 Jahren ab (§ 147 SGB III). Fehler passieren oft bei Einmalzahlungen, fehlenden Meldungen des Arbeitgebers oder Lücken im Versicherungsverlauf.
Experten-Tipp (Bemessungsrahmen): Haben Sie im letzten Jahr deutlich weniger verdient als davor? Prüfen Sie, ob eine Erweiterung des Bemessungsrahmens auf 2 Jahre (§ 150 Abs. 3 SGB III) für Sie günstiger ist. Das müssen Sie oft aktiv im Widerspruch fordern!
Fristwahrung: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Agentur sein. Eine Begründung können Sie notfalls nachreichen ("Begründung folgt"), aber der Widerspruch selbst muss fristgerecht eingehen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.
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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf SGB III Änderungen.