Widerspruch gegen Sperrzeit (ALG I)

Eine Sperrzeit (meist 12 Wochen) wird verhängt, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit "versicherungs widrig" herbeigeführt haben (z.B. Eigenkündigung). Gemäß § 159 Abs. 1 SGB III entfällt die Sperre jedoch, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten hatten (z.B. Gesundheit, Mobbing, Zusammenzug mit Partner).

Expertentipp "Härtefall": Selbst wenn kein wichtiger Grund anerkannt wird, können Sie hilfsweise beantragen, die Sperrzeit wegen "besonderer Härte" auf 6 Wochen zu verkürzen (§ 159 Abs. 3 Nr. 2b SGB III). Das lohnt sich oft!

Fristwahrung: Sie haben genau einen Monat Zeit für den Widerspruch. Wenn Sie noch auf ärztliche Atteste warten, legen Sie fristwahrend Widerspruch ein und schreiben Sie: "Begründung und Nachweise reiche ich nach."

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf aktuelle BSG-Rechtsprechung.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zur Agentur für Arbeit
3. Angaben zum Sperrzeit-Bescheid
4. Begründung ("Wichtiger Grund")
Haken Sie den passenden Grund an. Je detaillierter die Begründung, desto besser die Chancen.
5. Konkreter Antrag
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