Widerspruch: Bildung und Teilhabe (BuT)

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind in § 28 SGB II geregelt. Seit 2021 gilt der "Globalantrag": Mit Ihrem Bürgergeld- oder Wohngeldantrag gelten fast alle BuT-Leistungen (Ausflüge, Mittagessen, Schulbedarf) als mitbeantragt. Eine gesonderte Antragstellung ist meist nur noch für Lernförderung nötig.

Falle "Lernförderung": Jobcenter lehnen Nachhilfe oft ab, wenn die Versetzung nicht direkt gefährdet ist. Das ist oft falsch! Es reicht, wenn das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet ist. Die Bestätigung der Schule ist hier entscheidend, nicht die Meinung des Sachbearbeiters.

Klassenfahrten & Mittagessen: Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten müssen voll übernommen werden (außer Taschengeld). Das gemeinschaftliche Mittagessen in Schule/Kita ist für Sie komplett kostenfrei (kein Eigenanteil mehr!).

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf SGB II Änderungen.

1. Angaben zur Familie
2. Angaben zur Behörde
3. Angaben zum BuT-Bescheid
4. Widerspruchsgründe
Haken Sie die zutreffenden Gründe an.
5. Konkreter Antrag
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