Widerspruch: Fehlerhafte Einkommensanrechnung

Die Anrechnung von Einkommen ist in § 11 bis § 11b SGB II geregelt. Das Jobcenter darf nicht Ihr Brutto-Einkommen abziehen, sondern muss erst Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge abziehen ("bereinigtes Netto"). Hier passieren die meisten Rechenfehler.

Die "400 €-Falle": Der Grundfreibetrag von 100 € deckt pauschal alle Versicherungen und Fahrtkosten ab. Erst wenn Ihr Bruttoeinkommen über 400 € liegt und Ihre tatsächlichen Kosten höher als 100 € sind, können Sie diese konkret absetzen. Prüfen Sie das, bevor Sie widersprechen!

Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld): Seit Einführung des Bürgergeldes werden diese im Zuflussmonat angerechnet. Eine Verteilung auf 6 Monate erfolgt nur noch, wenn durch die Zahlung Ihre Hilfebedürftigkeit in diesem Monat komplett entfallen würde (§ 11 Abs. 3 SGB II).

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

Technischer Hinweis: Wir empfehlen Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z.B. Facebook) blockieren oft den PDF-Download.

Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf aktuelle Freibetragsgrenzen.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zum Jobcenter
3. Angaben zum Bescheid
4. Fehler in der Berechnung

Wo liegt der Fehler?

5. Konkreter Antrag
🔒 Datenschutz: Ihre Finanzdaten bleiben lokal. Keine Übertragung an Server.