Widerspruch: Kosten der Unterkunft & Heizung (KdU)

Die Übernahme der Wohnkosten ist in § 22 SGB II geregelt. Seit Einführung des Bürgergeldes gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. In dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Nebenkosten) vollständig übernommen, auch wenn sie "zu teuer" sind. Nur die Heizkosten müssen von Anfang an angemessen sein.

Kostensenkungsaufforderung erhalten? Das ist noch kein Bescheid, sondern eine "Warnung". Sie müssen nicht sofort ausziehen! Widersprechen Sie, wenn ein Umzug unwirtschaftlich (Umzugskosten > Ersparnis) oder unzumutbar ist (Gesundheit, Schule). Wir helfen bei der Formulierung.

"Schlüssiges Konzept": Das Jobcenter darf Mietobergrenzen nicht willkürlich festlegen. Es muss ein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorliegen. Wenn nicht, gilt oft die (höhere) Wohngeldtabelle plus 10% Sicherheitszuschlag als Grenze.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf Karenzzeit-Regelung.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zum Jobcenter
3. Angaben zum Bescheid
4. Miet-Details (Wichtig für Angemessenheit)
5. Begründung des Widerspruchs
Warum ist die Entscheidung falsch? Nutzen Sie die rechtlichen Hinweise in den Beispielen.
6. Konkreter Antrag
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