Widerspruch: Kinderzuschlag (KiZ)

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Der Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) soll verhindern, dass Sie Bürgergeld beantragen müssen. Wenn die Familienkasse ablehnt, weil Sie angeblich "zu wenig" verdienen, muss geprüft werden, ob Sie zusammen mit Wohngeld den Bedarf decken könnten. Ist das der Fall, haben Sie Anspruch auf KiZ!

Berechnungszeitraum: Die Familienkasse muss in der Regel das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate vor Antragstellung zugrunde legen. Wurde stattdessen nur der letzte (vielleicht zufällig hohe) Monat genommen? Das ist ein häufiger Fehler!

Mehrfach-Anspruch: Wenn Sie KiZ erhalten, haben Sie automatisch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (Mittagessen, Schulbedarf) und sind von den Kita-Gebühren befreit. Ein Widerspruch lohnt sich also doppelt!

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 15.02.2026 | Geprüft auf BKGG-Änderungen.

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