Widerspruch: Mehrbedarf (Bürgergeld)

Der Regelsatz deckt den normalen Lebensunterhalt. Für besondere Situationen gibt es Mehrbedarfe nach § 21 SGB II. Diese werden *zusätzlich* gezahlt und dürfen nicht miteinander verrechnet werden (außer sie decken denselben Zweck). Ein Widerspruch lohnt sich, wenn Nachweise (z.B. Mutterpass, Schwerbehindertenausweis) vorliegen, aber ignoriert wurden.

Falle "Ernährung": Ein Mehrbedarf für Ernährung wird nur bei Krankheiten gewährt, die *zwingend* eine teurere Kost erfordern (z.B. Zöliakie, Niereninsuffizienz). Bei Diabetes, Gicht oder Laktoseintoleranz lehnen Jobcenter meist ab, da "Vollkost" aus dem Regelsatz bezahlbar sei.

Warmwasser-Mehrbedarf (§ 21 Abs. 7 SGB II): Wird Ihr Warmwasser durch Strom (Boiler/Durchlauferhitzer) erzeugt? Dann steht Ihnen pauschal ein Mehrbedarf zu! Prüfen Sie Ihren Bescheid, ob dieser Posten fehlt.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 22.12.2025 | Geprüft auf aktuelle DV des Deutschen Vereins.

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