Widerspruch: Vermögensanrechnung (Bürgergeld)

Seit Einführung des Bürgergeldes gelten deutlich höhere Freibeträge (§ 12 SGB II). Im ersten Jahr (Karenzzeit) sind 40.000 € für den Antragsteller und 15.000 € für jede weitere Person geschützt! Erst danach gilt der reguläre Freibetrag von 15.000 € pro Person.

Auto & Eigenheim: Ein angemessenes Auto (Wert bis ca. 15.000 € pro erwerbsfähiger Person) ist geschützt. Auch selbstgenutztes Wohneigentum (bis ca. 130m² Eigentumswohnung / 140m² Haus) zählt nicht als verwertbares Vermögen.

Altersvorsorge: Verträge, die nachweislich für die Altersvorsorge bestimmt sind (z.B. Riester, Rürup oder Verträge mit Verwertungsausschluss vor Renteneintritt), sind als Vermögen geschützt. Lassen Sie sich nicht zur Kündigung zwingen!

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

Technischer Hinweis: Wir empfehlen Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z.B. Facebook) blockieren oft den PDF-Download.

Redaktioneller Stand: 13.12.2025 | Geprüft auf § 12 SGB II Änderungen.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zum Jobcenter
3. Angaben zum Bescheid
4. Widerspruchsgründe
Warum ist die Anrechnung falsch?
5. Konkreter Antrag
🔒 Datenschutz: Ihre Vermögensdaten bleiben lokal. Wir speichern nichts.