Sie haben eine neue Wohnung gefunden, aber Ihnen fehlen die nötigsten Möbel und Haushaltsgeräte? Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können Sie beim zuständigen Amt eine sogenannte Erstausstattung beantragen. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die nicht vom Regelbedarf bezahlt werden muss.
Eine Erstausstattung ist eine Hilfe für Menschen in einer besonderen Lebenslage, die sich einen Haushalt neu einrichten müssen. Es geht nicht darum, kaputte oder alte Möbel zu ersetzen, sondern darum, eine leere Wohnung bewohnbar zu machen.
Typische Situationen für einen Anspruch sind:
Der Umfang der Erstausstattung soll eine "geordnete Haushaltsführung" ermöglichen. Es werden nur grundlegende und notwendige Gegenstände bewilligt. Dazu zählen typischerweise:
Der Antrag muss schriftlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter (bei Bürgergeld) oder Sozialamt (bei Sozialhilfe) gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, **bevor** Sie Möbel oder Geräte kaufen.
Die Behörde prüft Ihren Bedarf. Oft kommt ein Mitarbeiter des Außendienstes zu Ihnen nach Hause, um zu sehen, was tatsächlich fehlt. Die Hilfe kann als Geldbetrag (Pauschale), als Gutschein für bestimmte Geschäfte oder direkt als Sachleistung (gebrauchte Möbel) gewährt werden.
Immer zuerst beantragen, dann kaufen! Wenn Sie Gegenstände kaufen, bevor Ihr Antrag bewilligt wurde, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Das Amt ist nicht verpflichtet, bereits getätigte Ausgaben nachträglich zu erstatten.
Die Erstausstattung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen in besonderen Bedarfssituationen. Sie kommt meist zum Tragen, wenn Sie in eine unmöblierte Wohnung ziehen, nach einem Wohnungsbrand oder bei der Geburt eines Kindes. Anspruch haben in der Regel Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, die die Kosten nicht aus ihren Regelsätzen decken können.
Die Erstausstattung ist für notwendige einmalige Anschaffungen gedacht. Dazu gehören:
In den meisten Fällen werden die Leistungen für eine Erstausstattung als Zuschuss gewährt, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Das ist der große Unterschied zu einem Darlehen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Bedarf selbst verschuldet wurde, kann die Behörde die Leistung als Darlehen vergeben.
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt. Fügen Sie eine genaue Liste der benötigten Gegenstände bei. Begründen Sie detailliert, warum Sie die Erstausstattung benötigen, und legen Sie alle relevanten Nachweise bei, wie etwa Ihren neuen Mietvertrag oder den Nachweis der Schwangerschaft. Stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie die Gegenstände kaufen!