Erstausstattung für die Wohnung: Antrag auf Möbel & Hausrat
Sie haben eine neue Wohnung gefunden, aber Ihnen fehlen die nötigsten Möbel und Haushaltsgeräte? Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, können Sie beim zuständigen Amt eine sogenannte Erstausstattung beantragen. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die nicht vom Regelbedarf bezahlt werden muss.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist eine Erstausstattung?
Eine Erstausstattung ist eine Hilfe für Menschen in einer besonderen Lebenslage, die sich einen Haushalt neu einrichten müssen. Es geht nicht darum, kaputte oder alte Möbel zu ersetzen, sondern darum, eine leere Wohnung bewohnbar zu machen.
Typische Situationen für einen Anspruch sind:
Der Einzug in die erste eigene Wohnung (z.B. nach Auszug aus dem Elternhaus oder einer Gemeinschaftsunterkunft).
Eine Trennung oder Scheidung, bei der Hausrat zurückgelassen werden musste.
Nach einer Haftentlassung oder dem Verlassen eines Frauenhauses.
Nach einem Wohnungsbrand oder einer Überschwemmung.
Was gehört zur Erstausstattung?
Der Umfang der Erstausstattung soll eine "geordnete Haushaltsführung" ermöglichen. Es werden nur grundlegende und notwendige Gegenstände bewilligt. Dazu zählen typischerweise:
Schlafen: Bett, Matratze, Kleiderschrank
Wohnen: Tisch, Stühle, eventuell eine Sitzgelegenheit (Sofa/Sessel)
Küche: Kühlschrank, Herd oder Kochplatten, Spüle, grundlegendes Kochgeschirr (Töpfe, Pfannen), Essgeschirr und Besteck
Bad & Haushalt: Waschmaschine (gilt als notwendig, wenn keine Waschküche im Haus ist), Staubsauger
Allgemein: Lampen, Gardinen oder Rollos
Wie beantrage ich die Erstausstattung?
Der Antrag muss schriftlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter (bei Bürgergeld) oder Sozialamt (bei Sozialhilfe) gestellt werden. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, **bevor** Sie Möbel oder Geräte kaufen.
Die Behörde prüft Ihren Bedarf. Oft kommt ein Mitarbeiter des Außendienstes zu Ihnen nach Hause, um zu sehen, was tatsächlich fehlt. Die Hilfe kann als Geldbetrag (Pauschale), als Gutschein für bestimmte Geschäfte oder direkt als Sachleistung (gebrauchte Möbel) gewährt werden.
Immer zuerst beantragen, dann kaufen! Wenn Sie Gegenstände kaufen, bevor Ihr Antrag bewilligt wurde, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Das Amt ist nicht verpflichtet, bereits getätigte Ausgaben nachträglich zu erstatten.
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Checkliste – Erstausstattung für die Wohnung: Antrag auf Möbel & Hausrat
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Zu geringe Pauschale für Waschmaschine
Ausgangslage: Frau Müller, alleinerziehend, zieht in ihre erste eigene Wohnung. Das Jobcenter bewilligt pauschal 150 € für eine Waschmaschine und verweist auf Gebrauchtgerätebörsen.
Problem: „Für 150 Euro bekomme ich hier im Umkreis keine funktionierende Maschine mit Garantie! Und ohne Auto kann ich keine abholen.“ Sie findet nur Geräte ab 300 € inklusive Lieferung.
Maßnahme: Sie legt Widerspruch ein und fügt drei aktuelle Angebote von lokalen Händlern sowie Screenshots von Kleinanzeigen bei, die zeigen, dass funktionstüchtige Geräte teurer sind oder Selbstabholung erfordern (was sie nicht leisten kann).
Ergebnis: Das Jobcenter erhöht die Pauschale auf 300 €, da der Bedarf real gedeckt werden muss. Frau Müller kann eine günstige neue Maschine bestellen, die geliefert wird.
Beispiel 2 – Ablehnung wegen „Möbliertem Zimmer“
Ausgangslage: Herr Klein zieht nach einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er hat nichts außer seiner Kleidung. Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Möbel ab, weil er vor 5 Jahren schon einmal Erstausstattung erhalten habe.
Problem: „Das ist Jahre her! Die Möbel sind bei meiner Ex-Frau geblieben, ich schlafe auf dem Boden!“ Das Amt argumentiert, es sei eine Ersatzbeschaffung (die man aus dem Regelsatz sparen muss), keine Erstausstattung.
Maßnahme: Herr Klein widerspricht mit Verweis auf die „Trennungssituation“. Er belegt, dass eine Gütertrennung stattgefunden hat und er faktisch bei Null anfängt (Systemwechsel/Neugründung eines Haushalts). Ein Schreiben der Ex-Partnerin bestätigt, dass er keine Möbel mitgenommen hat.
Ergebnis: Der Widerspruch ist erfolgreich. Das Amt erkennt an, dass durch die Trennung ein neuer Erstausstattungsbedarf entstanden ist. Herr Klein erhält Gutscheine für das Sozialkaufhaus und Geld für eine Matratze.
Hinweis: Hartnäckigkeit lohnt sich. Dokumentieren Sie Ihre Situation genau und lassen Sie sich schriftliche Ablehnungen immer geben, um widersprechen zu können.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine Erstausstattung und wer hat Anspruch darauf?
Die Erstausstattung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen in besonderen Bedarfssituationen. Sie kommt meist zum Tragen, wenn Sie in eine unmöblierte Wohnung ziehen, nach einem Wohnungsbrand oder bei der Geburt eines Kindes. Anspruch haben in der Regel Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen, die die Kosten nicht aus ihren Regelsätzen decken können.
Welche Bedarfe können über eine Erstausstattung gedeckt werden?
Die Erstausstattung ist für notwendige einmalige Anschaffungen gedacht. Dazu gehören:
Wohnungserstausstattung: Möbel (Bett, Tisch, Stühle), Haushaltsgeräte (Herd, Kühlschrank) und Gardinen.
Kleidungserstausstattung: Zum Beispiel nach einem Wohnungsbrand oder bei Haftentlassung.
Baby-Erstausstattung: Grundlegende Dinge für ein Neugeborenes wie Kinderwagen, Babybett, Wickeltisch und Kleidung.
Muss ich die Leistungen für eine Erstausstattung zurückzahlen?
In den meisten Fällen werden die Leistungen für eine Erstausstattung als Zuschuss gewährt, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Das ist der große Unterschied zu einem Darlehen. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn der Bedarf selbst verschuldet wurde, kann die Behörde die Leistung als Darlehen vergeben.
Wie beantrage ich eine Erstausstattung?
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder Sozialamt. Fügen Sie eine genaue Liste der benötigten Gegenstände bei. Begründen Sie detailliert, warum Sie die Erstausstattung benötigen, und legen Sie alle relevanten Nachweise bei, wie etwa Ihren neuen Mietvertrag oder den Nachweis der Schwangerschaft. Stellen Sie den Antrag unbedingt, bevor Sie die Gegenstände kaufen!