Arbeitszeugnis anfordern, prüfen und berichtigen: Ihre Rechte im Überblick

Ein Arbeitszeugnis ist Ihre berufliche Visitenkarte und oft entscheidend für den nächsten Job. Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 Gewerbeordnung einen gesetzlichen Anspruch darauf. Doch viele wissen nicht: Das Zeugnis muss nicht nur formal korrekt, sondern auch wahr und wohlwollend sein.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Bei Streit über die Bewertung oder versteckte Formulierungen kann eine arbeitsrechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Welche Arten von Arbeitszeugnissen gibt es?

Das Gesetz unterscheidet zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis:

Einfaches Zeugnis

Es enthält nur sachliche Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung – keine Bewertung von Leistung oder Verhalten. Fehlt diese, kann das bei Bewerbungen als negativ gewertet werden.

Qualifiziertes Zeugnis

Das qualifizierte Zeugnis ergänzt die Fakten um eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Es bewertet z. B. Ihre Zuverlässigkeit, Fachkenntnis, Motivation, Teamfähigkeit und das Verhältnis zu Vorgesetzten. Nur dieses Zeugnis ist für Bewerbungen wirklich aussagekräftig.

Der Zeugniscode: Versteckte Noten erkennen

Arbeitgeber dürfen keine offenen Negativaussagen formulieren. Stattdessen haben sich feste Formulierungen etabliert, die Noten entsprechen:

Achten Sie auf die Schlussformel! Ein gutes Zeugnis endet mit Bedauern über den Austritt, Dank und guten Wünschen. Fehlt diese, kann das als Kritik gedeutet werden.

Anspruch geltend machen: So gehen Sie vor

  1. Rechtzeitig handeln: Prüfen Sie Ihren Vertrag auf Ausschlussfristen. Fordern Sie Ihr Zeugnis innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses an – am besten sofort nach Kündigung.
  2. Schriftlich anfordern: Stellen Sie eine klare, datierte Forderung auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – mit Frist von 2–3 Wochen.
  3. Zeugnis prüfen: Überprüfen Sie Rechtschreibung, Vollständigkeit, Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung.
  4. Korrektur fordern: Weisen Sie auf konkrete Fehler oder unzulässige Formulierungen hin.
  5. Klage beim Arbeitsgericht: Wenn der Arbeitgeber die Korrektur verweigert, bleibt die Zeugnisberichtigungsklage als letztes Mittel. Diese ist meist ohne Anwaltszwang möglich.

Zwischenzeugnis: Ihr Recht auch während des Arbeitsverhältnisses

Ein Zwischenzeugnis können Sie z. B. bei einem Vorgesetztenwechsel, einer Beförderung oder längerer Abwesenheit (Elternzeit, Sabbatical) verlangen. Es hilft Ihnen, den aktuellen Leistungsstand dokumentieren zu lassen und kann später als Grundlage für das Endzeugnis dienen.

Elektronisches Zeugnis oder Papier?

Das Arbeitszeugnis muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Eine einfache E-Mail oder PDF ohne Unterschrift ist rechtlich ungültig. Einige Unternehmen erlauben jedoch digitale Zeugnisse mit qualifizierter elektronischer Signatur – prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber das anbietet.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Nach § 109 GewO drei Jahre, aber viele Verträge setzen kürzere Fristen fest. Fordern Sie Ihr Zeugnis daher direkt nach dem Austritt an.

Muss ich ein qualifiziertes Zeugnis extra verlangen?

Ja – nur das qualifizierte Zeugnis enthält Bewertungen zu Leistung und Verhalten. Bewerbungen ohne diese Angaben wirken lückenhaft.

Was kann ich tun, wenn mein Zeugnis fehlerhaft ist?

Sie können eine Korrektur verlangen. Reagiert der Arbeitgeber nicht, ist eine Klage auf Zeugnisberichtigung möglich.

Kann ich während des Jobs ein Zeugnis bekommen?

Ja, in Form eines Zwischenzeugnisses – z. B. bei Versetzung, Vorgesetztenwechsel oder Betriebsübernahme.

Darf ein Zeugnis per E-Mail übermittelt werden?

Nur, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird. Ein einfaches PDF reicht nicht aus.