Das Arbeitszeugnis: Ihr Recht und wie Sie es einfordern

Ein gutes Arbeitszeugnis ist in Deutschland eine der wichtigsten Unterlagen für Ihre berufliche Zukunft. Es ist die Visitenkarte, die Sie bei zukünftigen Arbeitgebern vorlegen. Wichtig zu wissen: Ein Arbeitszeugnis ist kein nettes Extra, sondern Ihr gesetzlicher Anspruch!

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Sie dient der allgemeinen Orientierung.

Einfaches vs. Qualifiziertes Zeugnis: Der wichtige Unterschied

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Arbeitszeugnissen. Welches Sie verlangen, hat große Auswirkungen.

Das einfache Zeugnis

Dieses enthält nur die reinen Fakten: Wer waren Sie, was waren Ihre Aufgaben und wie lange waren Sie im Unternehmen beschäftigt. Es enthält keine Bewertung Ihrer Leistung oder Ihres Verhaltens. Fehlt diese Bewertung, kann das von Personalern negativ als "beredtes Schweigen" interpretiert werden.

Das qualifizierte Zeugnis

Dies ist der Standard und sollte immer Ihre erste Wahl sein. Es enthält zusätzlich zu den Fakten eine ausführliche Beurteilung von:

Nur ein qualifiziertes Zeugnis gibt ein vollständiges Bild Ihrer Tätigkeit und ist für Bewerbungen wirklich aussagekräftig.

Die "Geheimsprache" im Arbeitszeugnis (Zeugniscode)

Arbeitszeugnisse müssen laut Gesetz "wahr" und "wohlwollend" formuliert sein. Offene Kritik ist verboten. Daraus hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt, bei der bestimmte Formulierungen Schulnoten entsprechen.

Achten Sie auch auf die Schlussformel. Ein gutes Zeugnis endet mit dem Ausdruck des Bedauerns über den Weggang, Dank für die geleistete Arbeit und den besten Wünschen für die Zukunft. Fehlt dieser Teil, ist das ein starkes negatives Zeichen.

Ihren Anspruch durchsetzen: Schritt für Schritt

  1. Rechtzeitig anfordern: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Ausschlussfristen! Oft haben Sie nur wenige Monate nach dem Austritt Zeit, das Zeugnis schriftlich zu verlangen. Handeln Sie daher immer sofort.
  2. Schriftlich mit Fristsetzung: Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses auf und setzen Sie eine angemessene Frist (z.B. 2-3 Wochen). Dies ist der wichtigste Schritt zur Sicherung Ihres Anspruchs.
  3. Zeugnisentwurf prüfen: Wenn Sie das Zeugnis erhalten, prüfen Sie es genau auf Vollständigkeit, Korrektheit und versteckte negative Codes.
  4. Korrektur verlangen: Sind Sie mit dem Zeugnis nicht einverstanden, haben Sie ein Recht auf Korrektur. Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Änderung auf und benennen Sie die strittigen Passagen.
  5. Klage erheben: Weigert sich der Arbeitgeber, ein Zeugnis auszustellen oder zu korrigieren, bleibt als letzter Schritt die Klage beim Arbeitsgericht.

Ihren Anspruch formell geltend machen

Der erste und wichtigste Schritt ist die formelle, schriftliche Aufforderung. Unser Generator erstellt Ihnen ein rechtssicheres Schreiben, das Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis unmissverständlich formuliert und eine klare Frist setzt.

Zum Generator: Antrag auf Arbeitszeugnis

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt in der Regel nach drei Jahren. Achtung: Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch sogenannte Ausschluss- oder Verfallfristen, die den Anspruch auf wenige Monate (oft 3-6 Monate) nach Austritt verkürzen. Fordern Sie Ihr Zeugnis daher immer so schnell wie möglich an.

Muss ich ein "qualifiziertes" Zeugnis extra verlangen?

Ja. Ihr grundsätzlicher Anspruch besteht nur auf ein "einfaches" Zeugnis. Um auch die wichtige Beurteilung von Leistung und Verhalten zu erhalten, müssen Sie ausdrücklich ein "qualifiziertes Arbeitszeugnis" verlangen. Unser Generator tut dies automatisch für Sie.

Was kann ich tun, wenn mein Zeugnis schlecht oder fehlerhaft ist?

Sie haben einen Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Ist es inhaltlich falsch, unvollständig oder enthält es versteckte negative Bewertungen, haben Sie einen Anspruch auf Korrektur. Fordern Sie den Arbeitgeber zunächst schriftlich zur Berichtigung auf und benennen Sie die strittigen Passagen. Weigert er sich, können Sie eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.