Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) beim Grundsicherungsgeld

Wichtiger Hinweis zum Stichtag: Unsere Ratgeber und Rechner sind bereits auf die neuen Regeln des Grundsicherungsgeldes (Inkrafttreten am 01.07.2026) optimiert. Für Bescheide und Zeiträume vor diesem Datum gelten noch die abweichenden Regelungen des Bürgergelds.

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Die Übernahme der Wohnkosten ist ein zentraler Bestandteil der Grundsicherung (früher Bürgergeld). Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) jedoch in der Regel nur in "angemessener" Höhe. Was das genau bedeutet, wie die neue 150%-Regel im ersten Jahr funktioniert und welche Rechte Sie haben, wenn das Amt Ihre Miete für zu hoch hält, erklären wir hier.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Autor: Sozial-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Was zählt zu den Kosten der Unterkunft und Heizung?

Zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II gehören die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Dies umfasst in der Regel:

Der Haushaltsstrom (z.B. für Licht, Elektrogeräte) gehört **nicht** zu den KdU, sondern muss aus dem Regelbedarf bezahlt werden.

Die "Angemessenheit" der Kosten – der häufigste Streitpunkt

Das Jobcenter prüft, ob Ihre Wohnkosten angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach mehreren Faktoren, die in den lokalen Richtlinien Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises festgelegt sind:

Wo finde ich die Werte für meinen Wohnort? Die lokalen Richtlinien und Tabellen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sind oft auf der Webseite Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder direkt bei Ihrem Jobcenter zu finden. Suchen Sie online nach "KdU Richtlinie [Ihr Wohnort]".

Die Karenzzeit (150%-Regelung) im ersten Bezugsjahr

Für das **erste Jahr** des Leistungsbezugs gilt beim Grundsicherungsgeld eine sogenannte **Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II)**. Im Gegensatz zu früher werden extrem teure Wohnungen jedoch nicht mehr unbegrenzt bezahlt! In dieser Zeit übernimmt das Jobcenter die **Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + kalte Nebenkosten) bis maximal zum 1,5-fachen (150 %) der örtlichen Angemessenheitsgrenze**. Liegt Ihre Miete noch höher, müssen Sie die Differenz aus dem Regelsatz zahlen.

Wichtig: Die Heizkosten fallen nicht unter diese 150%-Regelung. Diese müssen von Anfang an im angemessenen Rahmen liegen.

Was passiert, wenn meine Kosten als "unangemessen" gelten?

Stellt das Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit fest, dass Ihre Wohnkosten unangemessen hoch sind, wird es Sie in der Regel schriftlich auffordern, Ihre Kosten zu senken (Kostensenkungsaufforderung). Dafür haben Sie normalerweise **bis zu sechs Monate** Zeit.

Das bedeutet, Sie sollen sich um eine günstigere Wohnung bemühen, einen Untermieter aufnehmen oder versuchen, mit Ihrem Vermieter über eine Mietsenkung zu verhandeln. Während dieser sechs Monate werden Ihre vollen tatsächlichen Kosten in der Regel weiter übernommen.

Erst **nach Ablauf dieser Frist** darf das Jobcenter die Leistungen für die KdU auf den als angemessen angesehenen Betrag kürzen.

Widerspruch einlegen! Wenn Sie eine Kostensenkungsaufforderung erhalten oder Ihre Leistungen für die KdU gekürzt werden und Sie dies für nicht gerechtfertigt halten, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Unser Generator für den Widerspruch zu den KdU kann Ihnen dabei helfen.

Wann ist ein Umzug unzumutbar?

Auch wenn Ihre Kosten als unangemessen hoch gelten, kann eine Kostensenkung durch Umzug **unzumutbar** sein. Wichtige Gründe hierfür können sein:

Diese Gründe müssen Sie dem Jobcenter ausführlich darlegen und nachweisen.

Umzug während des Grundsicherungsgeld-Bezugs

Wenn Sie umziehen möchten, müssen Sie die **Zusicherung des Jobcenters** für die Kosten der neuen Wohnung **vor Abschluss des neuen Mietvertrages** einholen. Das Jobcenter prüft, ob der Umzug erforderlich ist und ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Ohne Zusicherung riskieren Sie, dass die neuen Wohnkosten nicht oder nur teilweise übernommen werden und Sie auch keine Umzugskosten oder die Mietkaution als Darlehen erhalten.

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Checkliste – Kosten der Unterkunft (KdU) & Heizung

Fallbeispiele

Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.

Beispiel 1 – Die unerwartete Heizkostennachzahlung

Ausgangslage: Familie Berger erhält im Mai die Jahresabrechnung: 450 € Nachzahlung für Heizung. Sie beziehen Grundsicherungsgeld und reichen die Rechnung beim Jobcenter ein.

Problem: Der Sachbearbeiter lehnt die Übernahme ab mit der Begründung, die monatlichen Abschläge seien schon an der Obergrenze gewesen. Die Familie soll die 450 € aus dem Regelsatz zahlen.

Maßnahme: Familie Berger legt Widerspruch ein. Sie argumentiert, dass ihr Verbrauch laut bundesweitem Heizspiegel für das Gebäudealter und die Wohnfläche noch im "grünen Bereich" liegt und die Preissteigerung durch externe Faktoren (Gaspreis) entstand, nicht durch Verschwendung.

Ergebnis: Das Jobcenter prüft erneut und erkennt an, dass der *Verbrauch* (kWh) angemessen war. Die Nachzahlung wird voll übernommen.

Beispiel 2 – Kostensenkung bei chronischer Erkrankung

Ausgangslage: Herr Fuchs (58) bewohnt eine 60qm Wohnung, die laut Richtlinie seiner Stadt 50 € zu teuer ist. Nach Ablauf der Karenzzeit fordert das Amt ihn auf, die Kosten zu senken (umzuziehen oder unterzuvermieten).

Problem: Ein Umzug ist für ihn aufgrund einer schweren Gehbehinderung und der barrierefreien Ausstattung seiner jetzigen Wohnung unzumutbar. Günstigere barrierefreie Wohnungen gibt es kaum.

Maßnahme: Er reagiert auf das Anhörungsschreiben mit einem ärztlichen Attest und einer Stellungnahme: Ein Umzug würde seine Gesundheit gefährden, und die Wohnung ist speziell auf seine Behinderung angepasst. Ein Umzug wäre unwirtschaftlich (hohe Umzugskosten).

Ergebnis: Das Jobcenter verzichtet auf die Kostensenkung. Die "unangemessenen" Kosten werden dauerhaft weitergezahlt, da ein Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.

Hinweis: Reagieren Sie sofort auf Kostensenkungsaufforderungen! Ignorieren führt nach 6 Monaten automatisch zur Kürzung der Miete auf das "angemessene" Maß.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU) beim Grundsicherungsgeld?

Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) zählen die tatsächlichen Aufwendungen für Kaltmiete, kalte Betriebskosten (z.B. Müllabfuhr, Wasser) und die Heizkosten. Der Strom für den Haushalt muss hingegen aus dem pauschalen Regelbedarf bezahlt werden und gehört nicht zu den KdU.

Was bedeutet „angemessene“ Miete beim Grundsicherungsgeld?

Das Jobcenter übernimmt die Wohnkosten nur bis zu einer bestimmten „angemessenen“ Höhe. Was als angemessen gilt, wird in lokalen Richtlinien Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises festgelegt. Dabei spielen die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Wohnungsgröße in Quadratmetern und der Mietpreis eine Rolle.

Was ist die Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft?

In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine abgemilderte Karenzzeit. In dieser Zeit werden die Kosten für Ihre Miete und kalte Nebenkosten bis zu maximal 150 Prozent der örtlichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Die Heizkosten müssen jedoch von Beginn an angemessen sein.

Was passiert, wenn meine Miete als unangemessen gilt?

Wenn Ihre Miete nach der Karenzzeit als unangemessen gilt, fordert das Jobcenter Sie in der Regel schriftlich auf, Ihre Kosten zu senken (Kostensenkungsaufforderung). Sie haben dann bis zu sechs Monate Zeit dafür. Erst danach darf das Jobcenter die Leistungen auf den als angemessen geltenden Betrag kürzen.

Muss ich bei einem Umzug eine Genehmigung vom Jobcenter einholen?

Ja, Sie sollten für einen geplanten Umzug unbedingt vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters einholen. Das Jobcenter prüft, ob der Umzug erforderlich ist und ob die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind. Ohne diese Zusicherung riskieren Sie, dass die Kosten nicht übernommen werden.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 23.04.2026

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