Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) beim Bürgergeld
Die Übernahme der Wohnkosten ist ein zentraler Bestandteil des Bürgergeldes. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) jedoch nur in "angemessener" Höhe. Was das genau bedeutet und welche Rechte Sie haben, wenn das Jobcenter Ihre Miete für zu hoch hält, erklären wir auf dieser Seite.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was zählt zu den Kosten der Unterkunft und Heizung?
Zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II gehören die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Dies umfasst in der Regel:
Grundmiete (Kaltmiete)
Kalte Betriebskosten (Nebenkosten): Dazu zählen z.B. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Hauswart, Gebäudereinigung, Aufzug.
Heizkosten: Kosten für die Beheizung der Wohnung und in der Regel auch für die zentrale Warmwasseraufbereitung.
Der Haushaltsstrom (z.B. für Licht, Elektrogeräte) gehört **nicht** zu den KdU, sondern muss aus dem Regelbedarf bezahlt werden.
Die "Angemessenheit" der Kosten – der häufigste Streitpunkt
Das Jobcenter prüft, ob Ihre Wohnkosten angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach mehreren Faktoren, die in den lokalen Richtlinien Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises festgelegt sind:
Anzahl der Personen im Haushalt: Bestimmt die angemessene Wohnungsgröße.
Wohnungsgröße (in qm): Z.B. ca. 50 qm für eine Person, ca. 60 qm für zwei Personen, für jede weitere Person ca. 15 qm zusätzlich (dies sind nur grobe Richtwerte!).
Mietpreis pro Quadratmeter (Kaltmiete): Das Jobcenter orientiert sich hier am örtlichen Mietniveau für einfache Wohnungen (sog. Referenzmiete).
Angemessene kalte Betriebskosten und Heizkosten: Auch hier gibt es oft Pauschalen oder Vergleichswerte (z.B. aus dem bundesweiten Heizspiegel).
Wo finde ich die Werte für meinen Wohnort? Die lokalen Richtlinien und Tabellen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft sind oft auf der Webseite Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder direkt bei Ihrem Jobcenter zu finden. Suchen Sie online nach "KdU Richtlinie [Ihr Wohnort]".
Die Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs
Für das **erste Jahr** des Leistungsbezugs gilt eine sogenannte **Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II)**. In dieser Zeit werden die **tatsächlichen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete + Nebenkosten) in voller Höhe anerkannt**, auch wenn sie über den lokalen Angemessenheitsgrenzen liegen. Nur die Heizkosten müssen auch in der Karenzzeit angemessen sein.
Wichtig: Die Karenzzeit gilt nur für die aktuelle Wohnung. Ziehen Sie innerhalb dieses Jahres um, werden für die neue Wohnung von Anfang an die Angemessenheitsgrenzen geprüft.
Was passiert, wenn meine Kosten als "unangemessen" gelten?
Stellt das Jobcenter nach Ablauf der Karenzzeit fest, dass Ihre Wohnkosten unangemessen hoch sind, wird es Sie in der Regel schriftlich auffordern, Ihre Kosten zu senken (Kostensenkungsaufforderung). Dafür haben Sie normalerweise **bis zu sechs Monate** Zeit.
Das bedeutet, Sie sollen sich um eine günstigere Wohnung bemühen, einen Untermieter aufnehmen oder versuchen, mit Ihrem Vermieter über eine Mietsenkung zu verhandeln. Während dieser sechs Monate werden Ihre vollen tatsächlichen Kosten in der Regel weiter übernommen.
Erst **nach Ablauf dieser Frist** darf das Jobcenter die Leistungen für die KdU auf den als angemessen angesehenen Betrag kürzen.
Widerspruch einlegen! Wenn Sie eine Kostensenkungsaufforderung erhalten oder Ihre Leistungen für die KdU gekürzt werden und Sie dies für nicht gerechtfertigt halten, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Unser Generator für den Widerspruch zu den KdU kann Ihnen dabei helfen.
Wann ist ein Umzug unzumutbar?
Auch wenn Ihre Kosten als unangemessen hoch gelten, kann eine Kostensenkung durch Umzug **unzumutbar** sein. Wichtige Gründe hierfür können sein:
Hohes Alter oder schwere Krankheit/Behinderung, die einen Umzug unmöglich machen.
Pflege von Angehörigen in unmittelbarer Nähe.
Alleinerziehung mit kleinen Kindern, die fest im sozialen Umfeld (Kita, Schule, Freunde) verwurzelt sind.
Ein bevorstehender Schul- oder Ausbildungsabschluss.
Ein absehbares Ende des Leistungsbezugs (z.B. feste Jobzusage in wenigen Monaten), was einen Umzug unwirtschaftlich machen würde.
Diese Gründe müssen Sie dem Jobcenter ausführlich darlegen und nachweisen.
Umzug während des Bürgergeld-Bezugs
Wenn Sie umziehen möchten, müssen Sie die **Zusicherung des Jobcenters** für die Kosten der neuen Wohnung **vor Abschluss des neuen Mietvertrages** einholen. Das Jobcenter prüft, ob der Umzug erforderlich ist und ob die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Ohne Zusicherung riskieren Sie, dass die neuen Wohnkosten nicht oder nur teilweise übernommen werden und Sie auch keine Umzugskosten oder die Mietkaution als Darlehen erhalten.
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Checkliste – Kosten der Unterkunft (KdU) & Heizung
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Die unerwartete Heizkostennachzahlung
Ausgangslage: Familie Berger erhält im Mai die Jahresabrechnung: 450 € Nachzahlung für Heizung. Sie beziehen Bürgergeld und reichen die Rechnung beim Jobcenter ein.
Problem: Der Sachbearbeiter lehnt die Übernahme ab mit der Begründung, die monatlichen Abschläge seien schon an der Obergrenze gewesen. Die Familie soll die 450 € aus dem Regelsatz zahlen.
Maßnahme: Familie Berger legt Widerspruch ein. Sie argumentiert, dass ihr Verbrauch laut bundesweitem Heizspiegel für das Gebäudealter und die Wohnfläche noch im "grünen Bereich" liegt und die Preissteigerung durch externe Faktoren (Gaspreis) entstand, nicht durch Verschwendung.
Ergebnis: Das Jobcenter prüft erneut und erkennt an, dass der *Verbrauch* (kWh) angemessen war. Die Nachzahlung wird voll übernommen.
Beispiel 2 – Kostensenkung bei chronischer Erkrankung
Ausgangslage: Herr Fuchs (58) bewohnt eine 60qm Wohnung, die laut Richtlinie seiner Stadt 50 € zu teuer ist. Nach Ablauf der Karenzzeit fordert das Amt ihn auf, die Kosten zu senken (umzuziehen oder unterzuvermieten).
Problem: Ein Umzug ist für ihn aufgrund einer schweren Gehbehinderung und der barrierefreien Ausstattung seiner jetzigen Wohnung unzumutbar. Günstigere barrierefreie Wohnungen gibt es kaum.
Maßnahme: Er reagiert auf das Anhörungsschreiben mit einem ärztlichen Attest und einer Stellungnahme: Ein Umzug würde seine Gesundheit gefährden, und die Wohnung ist speziell auf seine Behinderung angepasst. Ein Umzug wäre unwirtschaftlich (hohe Umzugskosten).
Ergebnis: Das Jobcenter verzichtet auf die Kostensenkung. Die "unangemessenen" Kosten werden dauerhaft weitergezahlt, da ein Wohnungswechsel aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist.
Hinweis: Reagieren Sie sofort auf Kostensenkungsaufforderungen! Ignorieren führt nach 6 Monaten automatisch zur Kürzung der Miete auf das "angemessene" Maß.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU) beim Bürgergeld?
Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) zählen die tatsächlichen Aufwendungen für Kaltmiete, kalte Betriebskosten (z.B. Müllabfuhr, Wasser) und die Heizkosten. Der Strom für den Haushalt muss hingegen aus dem pauschalen Regelbedarf bezahlt werden und gehört nicht zu den KdU.
Was bedeutet „angemessene“ Miete beim Bürgergeld?
Das Jobcenter übernimmt die Wohnkosten nur bis zu einer bestimmten „angemessenen“ Höhe. Was als angemessen gilt, wird in lokalen Richtlinien Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises festgelegt. Dabei spielen die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Wohnungsgröße in Quadratmetern und der Mietpreis eine Rolle.
Was ist die Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft?
In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezugs gilt eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Zeit werden die tatsächlichen Kosten für Ihre Miete und kalte Nebenkosten in voller Höhe übernommen, auch wenn sie als unangemessen gelten. Nur die Heizkosten müssen auch in der Karenzzeit angemessen sein.
Was passiert, wenn meine Miete als unangemessen gilt?
Wenn Ihre Miete nach der Karenzzeit als unangemessen gilt, fordert das Jobcenter Sie in der Regel schriftlich auf, Ihre Kosten zu senken (Kostensenkungsaufforderung). Sie haben dann bis zu sechs Monate Zeit dafür. Erst danach darf das Jobcenter die Leistungen auf den als angemessen geltenden Betrag kürzen.
Muss ich bei einem Umzug eine Genehmigung vom Jobcenter einholen?
Ja, Sie sollten für einen geplanten Umzug unbedingt vor Abschluss eines neuen Mietvertrages eine schriftliche Zusicherung des Jobcenters einholen. Das Jobcenter prüft, ob der Umzug erforderlich ist und ob die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind. Ohne diese Zusicherung riskieren Sie, dass die Kosten nicht übernommen werden.