Sanktionen beim Bürgergeld: Leistungsminderungen und Ihre Rechte

Ein Bescheid über eine Sanktion vom Jobcenter ist für viele Bürgergeld-Empfänger ein Schock. Er bedeutet, dass die Leistungen für einen bestimmten Zeitraum gekürzt werden. Doch nicht jede Sanktion ist rechtmäßig! Diese Seite erklärt, wann das Jobcenter die Leistungen mindern darf und welche Rechte Sie haben, um sich dagegen zu wehren.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was ist eine Sanktion (Leistungsminderung)?

Eine Sanktion ist eine Kürzung des Bürgergeldes, die das Jobcenter verhängen kann, wenn Sie Ihren Pflichten als Leistungsbezieher:in nicht nachkommen. Diese Pflichten sind im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt. Eine Leistungsminderung greift direkt in Ihr Existenzminimum ein und ist daher nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.

Wann drohen Sanktionen? Die "Pflichtverletzungen"

Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Pflichtverletzungen, die zu unterschiedlich hohen Sanktionen führen können. Die häufigsten Gründe sind:

Wie hoch und wie lange sind die Leistungsminderungen?

Die Höhe und Dauer der Sanktionen sind gestaffelt und wurden mit dem Bürgergeld-Gesetz neu geregelt:

Pflichtverletzung Minderungshöhe (vom Regelbedarf) Dauer
1. Pflichtverletzung (z.B. Arbeitsangebot abgelehnt) 10 % 1 Monat
2. Pflichtverletzung (innerhalb eines Jahres) 20 % 2 Monate
Weitere Pflichtverletzung (innerhalb eines Jahres) 30 % 3 Monate
Meldeversäumnis 10 % 1 Monat

Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden bei einer Leistungsminderung in der Regel **nicht** gekürzt.

Wann ist eine Sanktion unzulässig? Ihre Rechte und Widerspruchsgründe

Eine Sanktion darf nicht verhängt werden, wenn Sie für Ihr Verhalten einen **wichtigen Grund** hatten. Ein wichtiger Grund kann z.B. sein:

Darüber hinaus muss das Jobcenter **formelle Vorgaben** einhalten:

Was tun nach Erhalt eines Sanktionsbescheides?

  1. Ruhe bewahren und Bescheid genau prüfen: Ist der Vorwurf korrekt? Hatten Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten? Wurden Sie vorher angehört?
  2. Widerspruchsfrist beachten: Sie haben **einen Monat** nach Erhalt des Bescheides Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen.
  3. Widerspruch einlegen: Legen Sie schriftlich und begründet Widerspruch beim Jobcenter ein. Ein Widerspruch hat oft eine **aufschiebende Wirkung**, d.h., die Kürzung darf bis zur Entscheidung über den Widerspruch meist nicht umgesetzt werden. Fordern Sie das Jobcenter auf, dies zu bestätigen!

Unser Generator kann Sie dabei unterstützen, einen fundierten Widerspruch zu formulieren.

Zum Generator: Widerspruch gegen Sanktionsbescheid