Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid (Bürgergeld)

Wichtiger Hinweis: Gegen einen Sanktionsbescheid vom Jobcenter muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden. Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides! Ein Widerspruch hat oft eine **aufschiebende Wirkung**, d.h., die Sanktion darf bis zur Entscheidung über den Widerspruch meist nicht vollzogen werden.

Dieses Tool hilft Ihnen, einen begründeten Widerspruch zu formulieren. Die Nutzung der Formulare ist kostenlos.

Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

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1. Ihre Persönlichen Angaben (Widerspruchsführer:in)
2. Angaben zum Jobcenter
3. Angaben zum angefochtenen Sanktionsbescheid
4. Gründe für Ihren Widerspruch

Wählen Sie einen oder mehrere Gründe aus und erläutern Sie diese so genau wie möglich. Belegen Sie Ihre Angaben, wenn möglich, mit Nachweisen.

5. Ihr Antrag im Widerspruchsverfahren
6. Beizufügende Anlagen (Kopien sind ausreichend)