Wichtiger Hinweis: Gegen einen Sanktionsbescheid vom Jobcenter muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch eingelegt werden. Prüfen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides! Ein Widerspruch hat oft eine **aufschiebende Wirkung**, d.h., die Sanktion darf bis zur Entscheidung über den Widerspruch meist nicht vollzogen werden.
Dieses Tool hilft Ihnen, einen begründeten Widerspruch zu formulieren. Die Nutzung der Formulare ist kostenlos.
Hinweis: Dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung. Es dient der allgemeinen Unterstützung bei der Antragstellung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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