Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT): Unterstützung für Kinder & Jugendliche

Alle Kinder sollen von Anfang an die gleichen Chancen haben, auch wenn ihre Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen. Das "Bildungspaket" bzw. die **Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)** unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gezielt, damit sie bei schulischen und sozialen Aktivitäten voll dabei sein können. Diese Seite erklärt, welche Leistungen es gibt und wer sie beantragen kann.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Das BuT-Paket umfasst verschiedene Geld- und Sachleistungen, die sicherstellen sollen, dass Kinder und Jugendliche nicht aus finanziellen Gründen von wichtigen Angeboten in Schule und Freizeit ausgeschlossen werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich u.a. in § 28 SGB II und § 34 SGB XII.

Wer hat Anspruch auf die BuT-Leistungen?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres), wenn sie oder ihre Familien eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

Welche Leistungen umfasst das Bildungspaket genau?

Die Leistungen lassen sich in zwei Bereiche unterteilen: Bedarfe für die Schule und Bedarfe für die soziale Teilhabe.

Bedarfe für Schule und Kita:

Bedarfe für soziale und kulturelle Teilhabe:

Wichtig: Die meisten Leistungen (außer dem persönlichen Schulbedarf) werden nicht als Geld an die Familie ausgezahlt, sondern direkt an den Anbieter (z.B. die Schule, den Sportverein) oder über Gutscheine abgerechnet.

Wie und wo beantrage ich die Leistungen?

Der Antrag auf BuT-Leistungen muss bei der **zuständigen Stelle** eingereicht werden. Wer zuständig ist, hängt davon ab, welche Hauptleistung Sie beziehen:

Für viele Leistungen müssen Sie **Nachweise** einreichen, z.B. ein Schreiben der Schule über die Kosten der Klassenfahrt oder eine Bestätigung über die Notwendigkeit der Lernförderung.

Sollte Ihr Antrag auf eine dieser wichtigen Leistungen abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen.

Zum Generator: Widerspruch gegen BuT-Bescheid