Ein Inkasso-Brief kann beängstigend wirken – mit hohen Gebühren, Schufa-Drohungen und juristischen Begriffen. Doch viele Forderungen sind unberechtigt oder überhöht. Wichtig ist: Ruhe bewahren, nicht zahlen und schriftlich reagieren.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Inkasso- und Vertragsrecht.
Inkassounternehmen sind private Dienstleister, die Schulden im Auftrag eines Gläubigers eintreiben. Sie sind keine Behörde, keine Polizei und kein Gericht.
Überweisen Sie nichts, bevor Sie die Forderung überprüft haben. Prüfen Sie das Schreiben genau:
Viele Inkasso-Schreiben enthalten Sätze wie „Wir übergeben den Vorgang an das Gericht“ oder „Ein Schufa-Eintrag droht“. In den meisten Fällen sind das Druckmittel, keine tatsächlichen Schritte. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid hat echte Bedeutung.
Merken Sie sich: Ohne gerichtlichen Titel darf niemand Ihr Konto pfänden oder einen Schufa-Eintrag veranlassen, wenn Sie die Forderung bestritten haben.
Ein klar formulierter Widerspruch gegen die Forderung ist der wichtigste Schritt. Er stoppt Inkasso-Druck, bewahrt Sie vor unberechtigten Schufa-Einträgen und zwingt das Unternehmen, Beweise vorzulegen.
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Wenn das Inkassounternehmen die Forderung weiterverfolgt, kann es einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dieser kommt vom Amtsgericht und ist amtlich gelb. Jetzt müssen Sie handeln:
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bestehen Sie auf schriftliche Kommunikation, um Beweise zu sichern.
Nur, wenn die Forderung unbestritten, fällig und mehrfach angemahnt wurde. Sobald Sie widersprechen, ist ein Eintrag unzulässig.
Nur Hauptforderung und angemessene Mahnkosten. Überhöhte Inkassogebühren können Sie zurückweisen.
Das Inkassobüro muss Beweise vorlegen. Bis dahin müssen Sie nichts zahlen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann folgen – auch dagegen können Sie Widerspruch einlegen.
Seriöse Büros sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Fehlt dieser Eintrag, ist Vorsicht geboten.
Fordern Sie zu viel gezahlte Gebühren schriftlich zurück. Reagiert das Inkasso nicht, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale.