Inkasso-Schreiben erhalten? So reagieren Sie richtig

Ein Inkasso-Brief kann beängstigend wirken – mit hohen Gebühren, Schufa-Drohungen und juristischen Begriffen. Doch viele Forderungen sind unberechtigt oder überhöht. Wichtig ist: Ruhe bewahren, nicht zahlen und schriftlich reagieren.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Inkasso- und Vertragsrecht.

Was ein Inkassounternehmen darf – und was nicht

Inkassounternehmen sind private Dienstleister, die Schulden im Auftrag eines Gläubigers eintreiben. Sie sind keine Behörde, keine Polizei und kein Gericht.

Erster Schritt: Schreiben prüfen, nicht zahlen

Überweisen Sie nichts, bevor Sie die Forderung überprüft haben. Prüfen Sie das Schreiben genau:

  1. Absender prüfen: Ist das Unternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen?
  2. Originalgläubiger erkennen: Für wen wird das Geld eingetrieben? Wird der Name des ursprünglichen Gläubigers klar genannt?
  3. Belege verlangen: Lassen Sie sich Vertrag, Rechnung oder Bestellbestätigung zusenden.
  4. Kosten prüfen: Sind die Inkasso-Gebühren nachvollziehbar oder überhöht?

Typische Drohungen – und was wirklich dahinter steckt

Viele Inkasso-Schreiben enthalten Sätze wie „Wir übergeben den Vorgang an das Gericht“ oder „Ein Schufa-Eintrag droht“. In den meisten Fällen sind das Druckmittel, keine tatsächlichen Schritte. Erst ein gerichtlicher Mahnbescheid hat echte Bedeutung.

Merken Sie sich: Ohne gerichtlichen Titel darf niemand Ihr Konto pfänden oder einen Schufa-Eintrag veranlassen, wenn Sie die Forderung bestritten haben.

So reagieren Sie richtig: Der schriftliche Widerspruch

Ein klar formulierter Widerspruch gegen die Forderung ist der wichtigste Schritt. Er stoppt Inkasso-Druck, bewahrt Sie vor unberechtigten Schufa-Einträgen und zwingt das Unternehmen, Beweise vorzulegen.

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Gerichtlicher Mahnbescheid: Der nächste Schritt

Wenn das Inkassounternehmen die Forderung weiterverfolgt, kann es einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dieser kommt vom Amtsgericht und ist amtlich gelb. Jetzt müssen Sie handeln:

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich mit einem Inkasso-Mitarbeiter telefonieren?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bestehen Sie auf schriftliche Kommunikation, um Beweise zu sichern.

Darf ein Inkasso einen Schufa-Eintrag veranlassen?

Nur, wenn die Forderung unbestritten, fällig und mehrfach angemahnt wurde. Sobald Sie widersprechen, ist ein Eintrag unzulässig.

Welche Gebühren sind erlaubt?

Nur Hauptforderung und angemessene Mahnkosten. Überhöhte Inkassogebühren können Sie zurückweisen.

Was passiert nach meinem Widerspruch?

Das Inkassobüro muss Beweise vorlegen. Bis dahin müssen Sie nichts zahlen. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kann folgen – auch dagegen können Sie Widerspruch einlegen.

Wie erkenne ich seriöse Inkassofirmen?

Seriöse Büros sind im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Fehlt dieser Eintrag, ist Vorsicht geboten.

Was tun, wenn ich schon gezahlt habe?

Fordern Sie zu viel gezahlte Gebühren schriftlich zurück. Reagiert das Inkasso nicht, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale.