Der Kinderzuschlag (KiZ): Finanzielle Unterstützung für Familien

Der Kinderzuschlag, oft als KiZ abgekürzt, ist eine wichtige staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er soll verhindern, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Diese Seite erklärt, was der Kinderzuschlag ist, wer Anspruch hat und wie er beantragt wird.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die Eltern **zusätzlich zum Kindergeld** erhalten können. Er ist im Bundeskindergeldgesetz (§ 6a BKGG) geregelt und wird von der **Familienkasse** ausgezahlt.

Das Hauptziel des KiZ ist es, den Bedarf einer Familie zu decken, sodass sie **kein Bürgergeld beantragen** muss. Wenn Ihr Einkommen also für Sie selbst ausreicht, aber nicht oder nur knapp für den Unterhalt der gesamten Familie, könnten Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.

Wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag? Die 5 Hauptvoraussetzungen

Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Sie als Eltern mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie erhalten Kindergeld für das betreffende Kind (oder eine vergleichbare Leistung).
  2. Das Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist **unter 25 Jahre alt** und nicht verheiratet (bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft).
  3. Ihr **Bruttoeinkommen** erreicht eine **Mindestgrenze**. Diese liegt für Elternpaare bei 900 Euro und für Alleinerziehende bei 600 Euro brutto pro Monat.
  4. Ihr Einkommen und Vermögen liegen **nicht über der Höchstgrenze**. Die Höchstgrenze ist nicht fix, sondern berechnet sich aus Ihrem elterlichen Regelbedarf (wie beim Bürgergeld) plus Ihrem prozentualen Wohnkostenanteil und dem Gesamtkinderzuschlag.
  5. Durch Ihr Einkommen, das Kindergeld und den Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) wird die **Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II (Bürgergeld) vermieden**. Das ist der Kern des KiZ: Er soll eine Brücke bauen, um nicht auf Bürgergeld angewiesen zu sein.

Tipp: Ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, ist oft schwer selbst zu berechnen. Nutzen Sie den **"KiZ-Lotsen"**, den Online-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, um eine erste Einschätzung zu erhalten!

Höhe und Dauer des Kinderzuschlags

Die Höhe des Kinderzuschlags ist individuell und hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes ab. Er beträgt **maximal 292 Euro pro Monat pro Kind** (Stand 2024).

Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, sowie Einkommen des Kindes (z.B. Unterhalt, Waisenrente) werden auf den Kinderzuschlag angerechnet und mindern ihn entsprechend.

Der Kinderzuschlag wird in der Regel für **sechs Monate** bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Vorteile neben dem reinen Geldbetrag

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie und Ihre Kinder zusätzlich Anspruch auf die **Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)**. Dazu gehören zum Beispiel:

Zudem können Sie sich von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Antragstellung und Widerspruch

Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der für Sie zuständigen **Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit** gestellt werden. Dies kann mittlerweile bequem online erfolgen.

Sie müssen Ihrem Antrag Nachweise über Ihr Einkommen, Ihre Wohnkosten und ggf. Ihr Vermögen beifügen.

Sollte Ihr Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt werden oder die Berechnung fehlerhaft sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Unser Generator kann Sie dabei unterstützen:

Zum Generator: Widerspruch gegen Kinderzuschlag-Bescheid