Der Kinderzuschlag, oft als KiZ abgekürzt, ist eine wichtige staatliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er soll verhindern, dass Familien allein wegen ihrer Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind. Diese Seite erklärt, was der Kinderzuschlag ist, wer Anspruch hat und wie er beantragt wird.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die Eltern **zusätzlich zum Kindergeld** erhalten können. Er ist im Bundeskindergeldgesetz (§ 6a BKGG) geregelt und wird von der **Familienkasse** ausgezahlt.
Das Hauptziel des KiZ ist es, den Bedarf einer Familie zu decken, sodass sie **kein Bürgergeld beantragen** muss. Wenn Ihr Einkommen also für Sie selbst ausreicht, aber nicht oder nur knapp für den Unterhalt der gesamten Familie, könnten Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
Um Kinderzuschlag zu erhalten, müssen Sie als Eltern mehrere Voraussetzungen erfüllen:
Tipp: Ob Sie die Einkommensgrenzen erfüllen, ist oft schwer selbst zu berechnen. Nutzen Sie den **"KiZ-Lotsen"**, den Online-Rechner der Bundesagentur für Arbeit, um eine erste Einschätzung zu erhalten!
Die Höhe des Kinderzuschlags ist individuell und hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes ab. Er beträgt **maximal 292 Euro pro Monat pro Kind** (Stand 2024).
Einkommen der Eltern, das über den eigenen Bedarf hinausgeht, sowie Einkommen des Kindes (z.B. Unterhalt, Waisenrente) werden auf den Kinderzuschlag angerechnet und mindern ihn entsprechend.
Der Kinderzuschlag wird in der Regel für **sechs Monate** bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, haben Sie und Ihre Kinder zusätzlich Anspruch auf die **Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)**. Dazu gehören zum Beispiel:
Zudem können Sie sich von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Der Antrag auf Kinderzuschlag muss bei der für Sie zuständigen **Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit** gestellt werden. Dies kann mittlerweile bequem online erfolgen.
Sie müssen Ihrem Antrag Nachweise über Ihr Einkommen, Ihre Wohnkosten und ggf. Ihr Vermögen beifügen.
Sollte Ihr Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt werden oder die Berechnung fehlerhaft sein, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Unser Generator kann Sie dabei unterstützen:
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche finanzielle Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt, um zu verhindern, dass Eltern mit ihren Kindern allein aus finanziellen Gründen Bürgergeld beantragen müssen.
Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und deren Kind unter 25 Jahre alt ist. Ihr Einkommen muss eine Mindestgrenze erreichen (900 € brutto für Paare, 600 € für Alleinerziehende), darf aber nicht über eine bestimmte Höchstgrenze steigen. Das Ziel ist, dass durch den Kinderzuschlag die Hilfebedürftigkeit im Sinne des Bürgergeldes vermieden wird.
Der Kinderzuschlag beträgt maximal **292 Euro pro Monat pro Kind** (Stand 2024). Die genaue Höhe hängt vom Einkommen der Familie ab. Er wird in der Regel für sechs Monate bewilligt, danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Zusätzlich zum monatlichen Geldbetrag berechtigt der Bezug von Kinderzuschlag auch zum Erhalt der **Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)**. Dazu gehören Zuschüsse für das Schulessen, Klassenfahrten, Schulmaterial und Vereinsbeiträge. Außerdem können sich Eltern von den Kita-Gebühren befreien lassen.
Der Kinderzuschlag wird bei der **Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit** beantragt. Der Antrag kann online gestellt werden. Sie müssen verschiedene Nachweise zu Ihrem Einkommen, Ihren Wohnkosten und ggf. Ihrem Vermögen einreichen.