Lohn nicht erhalten? So fordern Sie Ihr Gehalt richtig ein

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Der Lohn ist Ihr Recht und Ihre Existenzgrundlage. Bleibt die Zahlung aus, sollten Sie schnell handeln. Eine schriftliche Lohnforderung ist der erste Schritt, um Ihren Anspruch zu sichern und den Arbeitgeber in Zahlungsverzug zu setzen.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Holen Sie bei Bedarf Unterstützung von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Autor: Sozial-Lotse Team Letzte Aktualisierung:

Warum eine schriftliche Lohnforderung unverzichtbar ist

Die 4 wichtigsten Schritte, wenn Ihr Lohn ausbleibt

1️⃣ Arbeitsvertrag prüfen

Viele Verträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen – oft 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie schriftlich handeln, sonst verfällt Ihr Anspruch. Prüfen Sie daher sofort, ob eine solche Klausel existiert.

2️⃣ Das Gespräch suchen

Fragen Sie höflich bei Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung nach. Häufig sind Zahlungsverzögerungen technische oder organisatorische Fehler. Lassen Sie sich aber nicht dauerhaft vertrösten – setzen Sie sich ein klares Datum.

3️⃣ Lohn schriftlich einfordern

Bleibt die Zahlung aus, schreiben Sie eine formelle Lohnforderung. Diese sollte enthalten:

Versenden Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben und behalten Sie eine Kopie.

4️⃣ Klage beim Arbeitsgericht

Wenn nach Ablauf der Frist keine Zahlung erfolgt, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Lohnzahlung einreichen. In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang, aber rechtliche Unterstützung ist empfehlenswert. Tipp: Gewerkschaften übernehmen oft den kompletten Rechtsschutz für ihre Mitglieder.

Zusätzliche Tipps für Ihre Lohnforderung

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Checkliste – Lohnforderung: Lohn nicht erhalten? So fordern Sie Ihr Gehalt richtig ein

Fallbeispiele

Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.

Beispiel 1 – Die vergessene Mahnung

Ausgangslage: Herr Fischer wartet seit 6 Wochen auf sein Gehalt (2.500 € brutto). Er ruft mehrmals an, der Chef vertröstet ihn. Erst nach 2 Monaten schreibt er eine Mahnung.

Problem: Im Arbeitsvertrag steht eine Ausschlussfrist: „Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen 6 Wochen schriftlich geltend gemacht werden." Die mündlichen Gespräche zählen nicht als Geltendmachung.

Maßnahme: Er mahnt sofort schriftlich per Einschreiben und fordert explizit auch Verzugszinsen. Der Anwalt argumentiert, dass die Frist durch die wiederholten telefonischen Zahlungsaufforderungen faktisch "gewahrt" sei (Kulanzargumentation).

Ergebnis: Der Arbeitgeber zahlt aus Angst vor Prozess das Gehalt plus einen Teil der Verzugszinsen. Ohne die schriftliche Mahnung hätte Herr Fischer seine 2.500 € verloren.

Beispiel 2 – Insolvenz und Insolvenzgeld

Ausgangslage: Frau Hartmann arbeitet in einem kleinen Handwerksbetrieb. Seit 3 Monaten gibt es kein Gehalt mehr. Plötzlich liegt die Insolvenzanzeige im Briefkasten.

Problem: Sie weiß nicht, dass sie nur 2 Monate ab Insolvenzeröffnung Zeit hat, Insolvenzgeld zu beantragen. Viele Kollegen verpassen die Frist, weil sie zu lange auf den Insolvenzverwalter warten.

Maßnahme: Frau Hartmann geht sofort zur Agentur für Arbeit und beantragt Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate (7.500 € Brutto). Sie reicht Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und die Insolvenzmitteilung ein.

Ergebnis: Nach 6 Wochen erhält sie das Insolvenzgeld (entspricht dem Nettobetrag der 3 Monate). Ihre Kollegen, die zu spät dran waren, gehen leer aus.

Hinweis: Bei Lohnklage am Arbeitsgericht sind Sie in der ersten Instanz von Gerichtskosten befreit. Zögern Sie also nicht, Ihr Recht durchzusetzen!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Frist sollte ich meinem Arbeitgeber setzen?

Eine Frist von 7 bis 10 Tagen ist üblich. Danach können Sie Verzugszinsen verlangen oder Klage einreichen.

Muss ich den Brutto- oder Nettolohn einfordern?

Immer den Bruttolohn, da dieser Ihr rechtlicher Anspruch ist. Der Arbeitgeber führt die Abgaben selbst ab.

Was sind Ausschlussfristen?

Das sind vertragliche Fristen, innerhalb derer Sie Ansprüche schriftlich geltend machen müssen – meist 3 Monate.

Was tun, wenn nur ein Teil des Lohns kam?

Fordern Sie den Rest schriftlich ein und setzen Sie erneut eine Frist. Teilzahlungen ändern nichts am Gesamtanspruch.

Was kann ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?

Beantragen Sie Prozesskostenhilfe oder wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft. Dort erhalten Sie kostenlosen Rechtsschutz.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 15.02.2026

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