Der Lohn ist Ihr Recht und Ihre Existenzgrundlage. Bleibt die Zahlung aus, sollten Sie schnell handeln. Eine schriftliche Lohnforderung ist der erste Schritt, um Ihren Anspruch zu sichern und den Arbeitgeber in Zahlungsverzug zu setzen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Holen Sie bei Bedarf Unterstützung von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Viele Verträge enthalten sogenannte Ausschlussfristen – oft 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie schriftlich handeln, sonst verfällt Ihr Anspruch. Prüfen Sie daher sofort, ob eine solche Klausel existiert.
Fragen Sie höflich bei Vorgesetzten oder der Lohnbuchhaltung nach. Häufig sind Zahlungsverzögerungen technische oder organisatorische Fehler. Lassen Sie sich aber nicht dauerhaft vertrösten – setzen Sie sich ein klares Datum.
Bleibt die Zahlung aus, schreiben Sie eine formelle Lohnforderung. Diese sollte enthalten:
Versenden Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben und behalten Sie eine Kopie.
Wenn nach Ablauf der Frist keine Zahlung erfolgt, können Sie beim Arbeitsgericht Klage auf Lohnzahlung einreichen. In der ersten Instanz besteht kein Anwaltszwang, aber rechtliche Unterstützung ist empfehlenswert. Tipp: Gewerkschaften übernehmen oft den kompletten Rechtsschutz für ihre Mitglieder.
Mit unserem Generator können Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Schreiben erstellen. Es enthält alle Pflichtangaben, eine klare Zahlungsfrist und kann direkt als PDF gespeichert oder verschickt werden.
Eine Frist von 7 bis 10 Tagen ist üblich. Danach können Sie Verzugszinsen verlangen oder Klage einreichen.
Immer den Bruttolohn, da dieser Ihr rechtlicher Anspruch ist. Der Arbeitgeber führt die Abgaben selbst ab.
Das sind vertragliche Fristen, innerhalb derer Sie Ansprüche schriftlich geltend machen müssen – meist 3 Monate.
Fordern Sie den Rest schriftlich ein und setzen Sie erneut eine Frist. Teilzahlungen ändern nichts am Gesamtanspruch.
Beantragen Sie Prozesskostenhilfe oder wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft. Dort erhalten Sie kostenlosen Rechtsschutz.