Ein gerichtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag ist ernst, aber kein Urteil. Er zeigt nur, dass jemand (der Gläubiger) eine Forderung beim Mahngericht angemeldet hat. Wichtig: Sie haben nur 14 Tage Zeit, um zu reagieren – danach droht ein Vollstreckungsbescheid!
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine anwaltliche Beratung. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt.
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, mit dem Gläubiger schnell einen vollstreckbaren Titel erhalten können. Wichtig: Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung stimmt – es kontrolliert nur die formale Richtigkeit des Antrags.
Auch wenn der Brief vom Gericht kommt, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie zahlen müssen. Reagieren Sie jedoch immer innerhalb der Frist, sonst kann der Gläubiger Sie zwangsweise pfänden lassen.
Wenn Sie die Forderung anerkennen, zahlen Sie den gesamten Betrag (inklusive Mahn- und Gerichtskosten) direkt an den Gläubiger. Damit ist das Verfahren beendet.
Wenn Sie die Forderung bestreiten, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen schriftlich Widerspruch einlegen.
Unser Generator hilft Ihnen, das Formular korrekt auszufüllen und per Post zu versenden.
Wenn Sie die Frist verstreichen lassen, beantragt der Gläubiger meist automatisch einen Vollstreckungsbescheid. Damit kann er Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändung, Gehaltspfändung oder Gerichtsvollzieher einleiten.
Auch gegen diesen Bescheid können Sie noch innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen – allerdings wird das Verfahren dann teurer und aufwendiger.
Der Antragsteller (Gläubiger) muss Gerichtsgebühren vorstrecken. Wenn der Mahnbescheid berechtigt ist, kann er diese Kosten später von Ihnen verlangen. Ihr eigener Widerspruch ist kostenlos. Erst wenn ein Gerichtsverfahren folgt, entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, die die unterlegene Partei tragen muss.
Nach Ihrem Widerspruch muss der Gläubiger entscheiden, ob er die Forderung weiterverfolgt. Wenn er sie aufrechterhält, wird das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben – dort beginnt dann ein normales Zivilverfahren. Wenn der Gläubiger nichts unternimmt, ist das Verfahren beendet und die Forderung bleibt ohne Wirkung.
Ein Mahnbescheid ist ein Schreiben eines zentralen Mahngerichts, mit dem ein Gläubiger eine Geldforderung anmeldet. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist.
Sie müssen innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) reagieren. Versäumen Sie die Frist, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Füllen Sie das beigefügte Formular aus und kreuzen Sie an: „Ich widerspreche der Forderung“. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Nach 14 Tagen kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken, der Pfändungen ermöglicht.
Er ist kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Ja. Sie können innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Dann prüft das Amtsgericht die Forderung in einem regulären Verfahren.