Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Ihr Schutzschild bei einer Kontopfändung

Das P-Konto ist keine neue Kontoart, sondern eine spezielle Schutzfunktion für Ihr bestehendes Girokonto. Es sorgt dafür, dass Ihnen im Falle einer Kontopfändung automatisch ein gesetzlicher Grundfreibetrag zum Leben verbleibt. Jeder hat einen Rechtsanspruch darauf – die Umwandlung ist keine Bitte, sondern eine Forderung!

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Warum ist ein P-Konto überlebenswichtig?

Ohne P-Konto ist Ihr gesamtes Bankguthaben im Falle einer Pfändung komplett blockiert. Sie können kein Geld mehr abheben und keine Überweisungen tätigen – Miete, Strom und Lebensmittel können nicht mehr bezahlt werden. Das P-Konto durchbricht diese Blockade.

In 3 Schritten zum geschützten Konto

Der Weg zum P-Konto-Schutz ist klar geregelt und muss von Ihrer Bank befolgt werden.

Schritt 1: Antrag auf Umwandlung bei der Bank stellen

Sie müssen Ihre Bank schriftlich auffordern, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dies innerhalb weniger Geschäftstage zu tun.

Handeln Sie sofort! Wenn bereits eine Pfändung auf Ihrem Konto eingegangen ist, haben Sie einen Monat Zeit, die Umwandlung zu beantragen. Tun Sie dies, gilt der Schutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Pfändung bei der Bank einging. Verpassen Sie diese Frist, ist das Geld aus dem Vormonat verloren!

Schritt 2: Den Grundfreibetrag sichern

Allein durch die Umwandlung ist der gesetzliche Grundfreibetrag automatisch geschützt. Dafür benötigen Sie keine weiteren Nachweise. Dieser Betrag steht Ihnen als Einzelperson ohne Unterhaltspflichten zu.

Schritt 3: Freibeträge mit einer Bescheinigung erhöhen

Der Grundfreibetrag kann und muss erhöht werden, wenn bestimmte soziale Situationen vorliegen. Die häufigsten Gründe sind:

Um diese Erhöhungen zu erhalten, müssen Sie der Bank eine offizielle **P-Konto-Bescheinigung** vorlegen.

Woher bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Diese Bescheinigung dürfen nur bestimmte Stellen ausstellen. Wenden Sie sich an eine davon:

Die Bescheinigung müssen Sie im Original bei Ihrer Bank einreichen. Unser Generator hilft Ihnen dabei, das passende Begleitschreiben zu erstellen.

Das richtige Schreiben für Ihre Bank formulieren

Ob Sie eine erstmalige Umwandlung beantragen, eine Bescheinigung nachreichen oder beides gleichzeitig tun wollen – unser Generator erstellt das passende, formell korrekte Schreiben für Ihre Situation.

Zum Generator: P-Konto-Schreiben

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto ist gesetzlich kostenlos. Ihre Bank darf dafür keine Gebühren verlangen. Auch die monatlichen Kontoführungsgebühren dürfen nicht höher sein als die für Ihr bisheriges Kontomodell.

Kann mir die Bank ein P-Konto verweigern?

Nein. Jede Person hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Ihre Bank ist zur Umwandlung verpflichtet und darf diese nicht verweigern. Sie dürfen jedoch nur ein einziges P-Konto in Deutschland führen.

Hat ein P-Konto Nachteile?

Ja, es gibt Einschränkungen. Meistens wird der Dispositionskredit gekündigt, Kreditkarten werden eingezogen und das Konto kann nur im Guthaben geführt werden. Die Einrichtung eines P-Kontos wird zudem der SCHUFA gemeldet. Im Falle einer Pfändung überwiegen die Vorteile des Guthabenschutzes diese Nachteile jedoch bei Weitem.

Was passiert mit Guthaben über meinem Freibetrag?

Guthaben, das Ihren persönlichen Freibetrag am Ende eines Monats übersteigt, wird von der Bank an den pfändenden Gläubiger ausgezahlt. Nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des Freibetrags kann jedoch einmalig in den Folgemonat übertragen und dort zusätzlich verbraucht werden.