Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Ihr Schutzschild bei Kontopfändung

Ein P-Konto schützt Ihr Einkommen bei einer Pfändung. Es sorgt dafür, dass Ihnen trotz Kontosperre ein gesetzlich festgelegter Betrag zum Leben bleibt. Jeder hat ein Recht darauf – und die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos ist kostenlos und verpflichtend für die Bank.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Sozial- oder Zivilrecht.

Warum ein P-Konto lebenswichtig ist

Bei einer Kontopfändung wird Ihr Konto sofort gesperrt – Sie können kein Geld mehr abheben, Miete und Rechnungen bleiben unbezahlt. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Sie davor, völlig ohne Geld dazustehen.

In 3 Schritten zum P-Konto

1️⃣ Antrag auf Umwandlung stellen

Fordern Sie Ihre Bank schriftlich auf, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das müssen Sie nicht begründen – es reicht die einfache Erklärung. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb weniger Tage vorzunehmen.

Wenn bereits eine Pfändung vorliegt, haben Sie einen Monat Zeit, das Konto umzuwandeln. Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Eingang der Pfändung bei der Bank. Verpassen Sie diese Frist, kann Guthaben verloren gehen!

2️⃣ Grundfreibetrag sichern

Der Grundfreibetrag wird automatisch geschützt – ohne Nachweis. Sie müssen der Bank nur mitteilen, dass Sie Ihr Konto als P-Konto führen möchten. Dieser Basisbetrag gilt für alle Einzelpersonen.

3️⃣ Freibetrag erhöhen lassen

Ihr Freibetrag kann deutlich steigen, wenn Sie:

Dafür benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei anerkannten Stellen erhalten. Diese müssen Sie im Original bei Ihrer Bank einreichen.

Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Unser kostenloser Generator erstellt das passende Begleitschreiben für die Vorlage bei der Bank – egal, ob Sie die Umwandlung beantragen oder eine Bescheinigung nachreichen.

Zum Generator: Antrag auf P-Konto oder Bescheinigung

Wichtige Hinweise zum Guthabenschutz

P-Konto und SCHUFA – was gemeldet wird

Die Einrichtung eines P-Kontos wird der SCHUFA gemeldet, allerdings nur als „Pfändungsschutzkonto“ – nicht als Negativmerkmal. Es zeigt, dass Sie Ihr Konto schützen, nicht, dass Sie Ihre Schulden nicht bezahlen. Für spätere Kredite kann es aber dennoch eine Rolle spielen, daher sollte die Umwandlung nur erfolgen, wenn tatsächlich eine Pfändung droht.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?

Die Umwandlung ist gesetzlich kostenlos. Auch die Kontoführungsgebühren dürfen nicht höher sein als vorher.

Kann mir die Bank ein P-Konto verweigern?

Nein. Jede Person hat ein gesetzliches Recht darauf, ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Hat ein P-Konto Nachteile?

Ja: Kein Dispo, keine Kreditkarte, Meldung an die SCHUFA. Dennoch schützt es Ihre Existenz und ist daher in der Pfändungssituation unverzichtbar.

Wie hoch ist der Freibetrag?

Der Grundfreibetrag liegt bei 1.500 € pro Monat (Stand 2024). Mit einer Bescheinigung kann er deutlich erhöht werden.

Was passiert mit Guthaben über dem Freibetrag?

Es wird an den Gläubiger abgeführt. Nur der Freibetrag bleibt für Sie verfügbar.

Wie bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Erhältlich bei Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse, Schuldnerberatung, Arbeitgebern oder Rechtsanwälten.