Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Ihr Schutzschild bei Kontopfändung
Ein P-Konto schützt Ihr Einkommen bei einer Pfändung. Es sorgt dafür, dass Ihnen trotz Kontosperre ein gesetzlich festgelegter Betrag zum Leben bleibt.
Jeder hat ein Recht darauf – und die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos ist kostenlos und verpflichtend für die Bank.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Sozial- oder Zivilrecht.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Warum ein P-Konto lebenswichtig ist
Bei einer Kontopfändung wird Ihr Konto sofort gesperrt – Sie können kein Geld mehr abheben, Miete und Rechnungen bleiben unbezahlt.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Sie davor, völlig ohne Geld dazustehen.
Automatischer Schutz eines Grundfreibetrags von derzeit 1.500 € pro Monat (Stand: Juli 2024).
Sie können über diesen Betrag trotz Pfändung frei verfügen.
So bleiben lebenswichtige Zahlungen wie Miete, Lebensmittel und Energie abgesichert.
In 3 Schritten zum P-Konto
1️⃣ Antrag auf Umwandlung stellen
Fordern Sie Ihre Bank schriftlich auf, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Das müssen Sie nicht begründen – es reicht die einfache Erklärung.
Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb weniger Tage vorzunehmen.
Wenn bereits eine Pfändung vorliegt, haben Sie einen Monat Zeit, das Konto umzuwandeln.
Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Eingang der Pfändung bei der Bank. Verpassen Sie diese Frist, kann Guthaben verloren gehen!
2️⃣ Grundfreibetrag sichern
Der Grundfreibetrag wird automatisch geschützt – ohne Nachweis. Sie müssen der Bank nur mitteilen, dass Sie Ihr Konto als P-Konto führen möchten.
Dieser Basisbetrag gilt für alle Einzelpersonen.
3️⃣ Freibetrag erhöhen lassen
Ihr Freibetrag kann deutlich steigen, wenn Sie:
Unterhaltspflichten haben (z. B. für Ehepartner oder Kinder),
Kindergeld erhalten,
Sozialleistungen für weitere Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft beziehen,
oder einmalige Sozialleistungen (z. B. Erstausstattung) bekommen.
Dafür benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie bei anerkannten Stellen erhalten. Diese müssen Sie im Original bei Ihrer Bank einreichen.
Wo bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Jobcenter oder Sozialamt
Familienkasse (für Kindergeld)
Arbeitgeber (bei Unterhaltspflichten)
Schuldner- oder Sozialberatungsstellen
Rechtsanwälte oder Steuerberater
Unser kostenloser Generator erstellt das passende Begleitschreiben für die Vorlage bei der Bank – egal, ob Sie die Umwandlung beantragen oder eine Bescheinigung nachreichen.
Nicht verbrauchtes Guthaben kann einmalig in den Folgemonat übertragen werden.
Alles, was darüber hinausgeht, wird an Gläubiger abgeführt.
Sie dürfen nur ein einziges P-Konto führen – Mehrfachkonten sind unzulässig und können strafrechtliche Folgen haben.
P-Konto und SCHUFA – was gemeldet wird
Die Einrichtung eines P-Kontos wird der SCHUFA gemeldet, allerdings nur als „Pfändungsschutzkonto“ – nicht als Negativmerkmal.
Es zeigt, dass Sie Ihr Konto schützen, nicht, dass Sie Ihre Schulden nicht bezahlen.
Für spätere Kredite kann es aber dennoch eine Rolle spielen, daher sollte die Umwandlung nur erfolgen, wenn tatsächlich eine Pfändung droht.
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Checkliste – Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Schutz bei Kontopfändung
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Die Rettung in letzter Sekunde
Ausgangslage: Herr S. will am 1. des Monats Miete überweisen, aber das Online-Banking meldet "Konto gesperrt". Eine alte Handyrechnung hat zur Pfändung geführt. Sein Gehalt von 1.400 € ist eingefroren.
Problem: Wenn er nichts tut, überweist die Bank nach 4 Wochen das Geld an den Gläubiger. Seine Miete würde platzen, die Kündigung der Wohnung droht.
Maßnahme: Er geht sofort (am 2. des Monats) zur Bank und verlangt die Umwandlung in ein P-Konto. Da sein Gehalt (1.400 €) unter dem Grundfreibetrag von 1.560 € liegt, ist es voll geschützt.
Ergebnis: Die Bank wandelt das Konto binnen 3 Tagen um. Der Schutz gilt rückwirkend. Herr S. kann wieder über sein Geld verfügen und die Miete zahlen.
Beispiel 2 – Alleinerziehend mit zu wenig Freibetrag
Ausgangslage: Frau K. ist alleinerziehend (2 Kinder) und verdient 1.900 € netto. Ihr Konto wird gepfändet. Die Bank stellt automatisch nur den Grundfreibetrag von 1.560 € frei.
Problem: Von ihrem Gehalt werden plötzlich 340 € einbehalten, obwohl sie für zwei Kinder sorgen muss. Das Geld fehlt für Lebensmittel.
Maßnahme: Sie besorgt sich bei einer Schuldnerberatungsstelle (Caritas/Diakonie) eine P-Konto-Bescheinigung. Darauf wird bestätigt, dass sie 2 Kinder hat und Kindergeld bezieht. Sie reicht das Papier bei der Bank ein.
Ergebnis: Ihr Freibetrag steigt auf über 2.500 € (Grundbetrag + Erhöhungen für 2 Kinder + Kindergeld). Ihr gesamtes Gehalt von 1.900 € ist damit wieder verfügbar.
Hinweis: Die Schufa speichert das Merkmal "P-Konto". Das verschlechtert oft die Bonität, ist aber besser als eine Kontokündigung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was kostet die Umwandlung in ein P-Konto?
Die Umwandlung ist gesetzlich kostenlos. Auch die Kontoführungsgebühren dürfen nicht höher sein als vorher.
Kann mir die Bank ein P-Konto verweigern?
Nein. Jede Person hat ein gesetzliches Recht darauf, ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
Hat ein P-Konto Nachteile?
Ja: Kein Dispo, keine Kreditkarte, Meldung an die SCHUFA. Dennoch schützt es Ihre Existenz und ist daher in der Pfändungssituation unverzichtbar.
Wie hoch ist der Freibetrag?
Der Grundfreibetrag liegt bei 1.500 € pro Monat (Stand 2024). Mit einer Bescheinigung kann er deutlich erhöht werden.
Was passiert mit Guthaben über dem Freibetrag?
Es wird an den Gläubiger abgeführt. Nur der Freibetrag bleibt für Sie verfügbar.
Wie bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?
Erhältlich bei Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse, Schuldnerberatung, Arbeitgebern oder Rechtsanwälten.