Ob Smartphone, Waschmaschine oder Fernseher: Wenn ein Produkt nach kurzer Zeit defekt ist, haben Sie starke Rechte als Verbraucher. Das Zauberwort heißt Gewährleistung – und sie gilt für zwei Jahre ab Kaufdatum.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie dient der allgemeinen Orientierung. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Verbraucherrecht.
Ihr Ansprechpartner ist immer der Verkäufer – nicht der Hersteller! Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder an den Kundendienst verweisen.
Wenn der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf auftritt, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand. Der Verkäufer muss also beweisen, dass das Produkt anfangs fehlerfrei war. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast bei Ihnen.
Tipp: Melden Sie Mängel möglichst sofort nach Auftreten. Je früher, desto einfacher ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 439 BGB) gibt Ihnen bei Mängeln folgende Rechte:
Unser Reklamations-Generator hilft Ihnen, ein rechtssicheres Schreiben zu erstellen – mit korrekter Fristsetzung und Bezug auf die relevanten Paragrafen des BGB.
Alle Kosten der Nachbesserung – dazu zählen Versand, Ersatzteile und Arbeitszeit – trägt laut Gesetz immer der Verkäufer. Sie müssen die Ware also nicht auf eigene Kosten einschicken oder liefern lassen. Erstattungen erfolgen in der Regel automatisch.
Verstreicht Ihre gesetzte Frist ohne Reaktion, haben Sie folgende Optionen:
Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt werden – aber nur, wenn der Verkäufer Sie vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis gilt die normale Frist von 24 Monaten.
Nein, Ihr Vertragspartner ist der Verkäufer. Sie können darauf bestehen, dass er Ihre Reklamation bearbeitet.
Der Verkäufer trägt alle Versand- und Reparaturkosten (§ 439 Abs. 2 BGB).
Sie haben weiterhin Gewährleistungsrechte, müssen aber selbst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Danach verfallen die Ansprüche automatisch.
Setzen Sie schriftlich eine Frist (z. B. 14 Tage). Wenn keine Reaktion erfolgt, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.