Das neue Smartphone hat nach drei Monaten einen Displayfehler? Die Waschmaschine streikt kurz nach dem Kauf? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Sorge. Als Verbraucher in Deutschland haben Sie starke gesetzliche Rechte, wenn ein Produkt mangelhaft ist.
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, aber die Unterscheidung ist extrem wichtig:
Wichtig: Ihr erster und rechtlicher Ansprechpartner ist immer der Verkäufer, bei dem Sie die Ware gekauft haben! Lassen Sie sich nicht an den Hersteller verweisen. Berufen Sie sich auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Das Gesetz schützt Verbraucher in den ersten Monaten nach dem Kauf besonders stark. Tritt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf auf, wird automatisch vermutet, dass dieser Mangel schon von Anfang an vorhanden war.
Das bedeutet: Der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware bei der Übergabe einwandfrei war. Das ist für ihn meist unmöglich. Nach Ablauf der 12 Monate müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand, was deutlich schwieriger ist. Handeln Sie also schnell!
Das Gesetz sieht eine klare Rangfolge Ihrer Rechte vor.
Ihr erster und wichtigster Schritt ist immer die Forderung nach Nacherfüllung. Dabei haben Sie als Käufer die Wahl:
Der Verkäufer kann Ihre Wahl nur dann ablehnen, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist (z.B. Reparaturkosten, die den Neuwert übersteigen).
Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, können Sie weitere Rechte geltend machen. Das ist der Fall, wenn:
Dann können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (Ware zurück, Geld zurück), den Kaufpreis mindern (Ware behalten, Teil des Geldes zurück) oder unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen.
Der Schlüssel zum Erfolg ist ein formell korrektes Schreiben an den Verkäufer, in dem Sie den Mangel anzeigen, Ihre Wahl der Nacherfüllung treffen und eine klare Frist setzen.
Unser Generator hilft Ihnen, ein solches Schreiben zu erstellen, das sich auf die richtigen Paragrafen stützt und dem Verkäufer unmissverständlich Ihre Forderungen mitteilt.
Nein. Ihr Vertragspartner und damit Ihr Ansprechpartner für die gesetzliche Gewährleistung ist immer der Verkäufer, bei dem Sie das Produkt gekauft haben. Die Garantie des Herstellers ist ein zusätzliches, freiwilliges Angebot. Sie können darauf bestehen, dass der Verkäufer Ihre Reklamation bearbeitet.
Der Verkäufer. Alle Kosten, die im Rahmen der Nacherfüllung (Reparatur oder Umtausch) anfallen, also auch Versand-, Arbeits- und Materialkosten, müssen laut Gesetz (§ 439 Abs. 2 BGB) vom Verkäufer getragen werden.
Ja, die gesetzliche Gewährleistung für Neuwaren beträgt zwei Jahre. Der entscheidende Unterschied ist jedoch: Tritt ein Mangel nach 12 Monaten auf, müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Defekt schon von Anfang an im Produkt angelegt war. In den ersten 12 Monaten wird dies zugunsten des Käufers vermutet (Beweislastumkehr).