Defekte Ware reklamieren – Ihre Gewährleistungsrechte einfach erklärt

Ob Smartphone, Waschmaschine oder Fernseher: Wenn ein Produkt nach kurzer Zeit defekt ist, haben Sie starke Rechte als Verbraucher. Das Zauberwort heißt Gewährleistung – und sie gilt für zwei Jahre ab Kaufdatum.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie dient der allgemeinen Orientierung. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt für Verbraucherrecht.

Gewährleistung oder Garantie – was ist der Unterschied?

Ihr Ansprechpartner ist immer der Verkäufer – nicht der Hersteller! Lassen Sie sich nicht abwimmeln oder an den Kundendienst verweisen.

Beweislastumkehr: Ihr Vorteil in den ersten 12 Monaten

Wenn der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf auftritt, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler bereits beim Kauf bestand. Der Verkäufer muss also beweisen, dass das Produkt anfangs fehlerfrei war. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast bei Ihnen.

Tipp: Melden Sie Mängel möglichst sofort nach Auftreten. Je früher, desto einfacher ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ihre Rechte im Überblick

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 439 BGB) gibt Ihnen bei Mängeln folgende Rechte:

  1. Nacherfüllung verlangen – Sie haben die Wahl zwischen Reparatur (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung (Neulieferung).
  2. Rücktritt vom Kaufvertrag – Wenn die Nachbesserung scheitert oder verweigert wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.
  3. Minderung – Sie behalten die Ware, bekommen aber einen Teil des Kaufpreises erstattet.
  4. Schadensersatz – Wenn Ihnen durch den Mangel zusätzliche Kosten entstanden sind (z. B. Ausfallzeiten, Handwerkerkosten).

So gehen Sie richtig vor

  1. Schritt 1: Mangel dokumentieren (Fotos, Kaufbeleg, Fehlerbeschreibung).
  2. Schritt 2: Verkäufer schriftlich zur Nacherfüllung auffordern und 14-tägige Frist setzen.
  3. Schritt 3: Nach Fristablauf bei Untätigkeit Rücktritt oder Minderung erklären.

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Zum Generator: Reklamation bei defekter Ware

Wer zahlt beim Versand und bei Reparaturen?

Alle Kosten der Nachbesserung – dazu zählen Versand, Ersatzteile und Arbeitszeit – trägt laut Gesetz immer der Verkäufer. Sie müssen die Ware also nicht auf eigene Kosten einschicken oder liefern lassen. Erstattungen erfolgen in der Regel automatisch.

Was tun, wenn der Verkäufer nicht reagiert?

Verstreicht Ihre gesetzte Frist ohne Reaktion, haben Sie folgende Optionen:

Fristen und Besonderheiten bei Gebrauchtwaren

Bei Gebrauchtwaren kann die Gewährleistungsfrist im Kaufvertrag auf ein Jahr verkürzt werden – aber nur, wenn der Verkäufer Sie vorher ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Ohne diesen Hinweis gilt die normale Frist von 24 Monaten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Verkäufer verweist mich an den Hersteller. Muss ich das akzeptieren?

Nein, Ihr Vertragspartner ist der Verkäufer. Sie können darauf bestehen, dass er Ihre Reklamation bearbeitet.

Wer trägt die Versandkosten?

Der Verkäufer trägt alle Versand- und Reparaturkosten (§ 439 Abs. 2 BGB).

Mein Produkt ist nach 13 Monaten defekt – was tun?

Sie haben weiterhin Gewährleistungsrechte, müssen aber selbst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Wie lange kann ich reklamieren?

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Danach verfallen die Ansprüche automatisch.

Was tun, wenn der Verkäufer nicht reagiert?

Setzen Sie schriftlich eine Frist (z. B. 14 Tage). Wenn keine Reaktion erfolgt, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.