Eine hohe Rechnung oder eine Steuernachzahlung kommt oft zur Unzeit. Wenn das Geld kurzfristig knapp ist, Sie die Forderung aber zu einem späteren Zeitpunkt vollständig begleichen können, ist ein Antrag auf Stundung die richtige Lösung. Sie bitten damit offiziell um einen Aufschub des Fälligkeitsdatums.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Eine Stundung ist eine formelle Vereinbarung mit einem Gläubiger, die Zahlung einer fälligen Schuld auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wichtig ist die Abgrenzung:
Gerade bei Behörden (Finanzamt, Zoll, Stadtkasse) fallen für den Zeitraum des Aufschubs oft Stundungszinsen an. Diese sind aber meist deutlich geringer als die Mahngebühren und Säumniszuschläge bei Nichtzahlung.
Ob Ihr Antrag Erfolg hat, hängt von einer guten Begründung ab. Insbesondere bei Behörden müssen zwei Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden:
Ein formloser Antrag reicht oft aus, aber er muss überzeugend sein und alle wichtigen Informationen enthalten:
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Private Unternehmen entscheiden nach eigenem Ermessen (Kulanz). Behörden wie das Finanzamt oder die Stadtkasse müssen einem Stundungsantrag jedoch stattgeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit) erfüllt sind. Ein gut begründeter Antrag ist daher entscheidend.
Das kommt auf den Gläubiger an. Private Unternehmen verzichten manchmal auf Zinsen. Behörden wie das Finanzamt sind gesetzlich verpflichtet, Stundungszinsen zu erheben (aktuell 0,15 % pro Monat). Diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als die Kosten, die durch Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen entstehen würden.
Bei einer Stundung bitten Sie darum, die gesamte Summe zu einem späteren Zeitpunkt zahlen zu dürfen. Sie ist ideal für kurzfristige Engpässe. Eine Ratenzahlung ist sinnvoll, wenn die Gesamtsumme so hoch ist, dass Sie sie auch in naher Zukunft nicht auf einmal zahlen können, sondern in kleinere Beträge aufteilen müssen.
Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen. Wenn Sie nicht zahlen, können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Sie sollten in diesem Fall sofort erneut Kontakt aufnehmen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.