Antrag auf Stundung – Zahlungsaufschub richtig beantragen
Wenn eine große Rechnung oder Steuerforderung gerade nicht bezahlbar ist, hilft oft ein Stundungsantrag.
Sie bitten den Gläubiger damit um einen offiziellen Zahlungsaufschub – also darum, den Betrag erst später in voller Höhe zu begleichen.
Das kann teure Mahngebühren und Vollstreckungskosten verhindern.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie dient der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oder Steuerrecht.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist eine Stundung genau?
Unter einer Stundung versteht man die zeitweise Aussetzung der Fälligkeit einer Forderung.
Das bedeutet: Sie müssen die Summe nicht jetzt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen – die Schuld bleibt aber bestehen.
Kein Erlass – die Forderung bleibt in voller Höhe bestehen.
Keine Ratenzahlung – die Summe wird zu einem festen neuen Termin gezahlt.
Oft verbunden mit Stundungszinsen – besonders bei Behörden.
Besonders bei Finanzämtern oder kommunalen Kassen fallen Stundungszinsen an (0,15 % pro Monat).
Diese sind aber günstiger als Mahn- oder Vollstreckungskosten.
Wann wird eine Stundung bewilligt?
Behörden müssen prüfen, ob zwei gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind:
Stundungsbedürftigkeit: Sie befinden sich in einem vorübergehenden, unverschuldeten Engpass.
Beispiele: Arbeitslosigkeit, Krankheit, hohe Reparaturkosten, verspätete Gehaltszahlung.
Stundungswürdigkeit: Sie gelten als zuverlässig und zahlungswillig.
Beispiele: bisher pünktliche Zahlungen, bevorstehende Einnahmen (z. B. Lohn, Steuererstattung, Versicherungsleistung).
Wie stelle ich einen Stundungsantrag richtig?
Ein Antrag auf Stundung sollte immer schriftlich und nachvollziehbar begründet sein. Achten Sie auf diese Punkte:
Fristgerecht einreichen: Der Antrag muss vor dem Fälligkeitsdatum eingehen.
Klare Begründung: Schildern Sie ehrlich, warum Sie aktuell nicht zahlen können und wann Sie zahlen werden.
Belege beifügen: Nachweise zu Einkommen, Krankheitszeiten oder unerwarteten Ausgaben erhöhen Ihre Glaubwürdigkeit.
Konkreter Vorschlag: Geben Sie an, bis wann Sie die Zahlung leisten können (z. B. „bis 30. November 2025“).
Nachweisbarer Versand: Schicken Sie den Antrag per Einschreiben oder über offizielle Portale (z. B. ELSTER beim Finanzamt).
Beispielhafte Gründe für eine Stundung
Unerwartete Autoreparatur oder medizinische Kosten
Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Verspätete Zahlung durch Arbeitgeber oder Kunden
Trennung oder Scheidung mit vorübergehenden Mehrkosten
Krankheits- oder Pflegefall in der Familie
Wie lange kann eine Stundung dauern?
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab – üblich sind ein bis sechs Monate. Bei Behörden sind auch längere Fristen möglich, wenn absehbar ist, dass Sie die Summe später vollständig zahlen können.
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Wird Ihr Antrag abgelehnt, bleibt die Forderung fällig. In diesem Fall sollten Sie sofort handeln:
Kontaktieren Sie den Gläubiger erneut und bieten Sie eine Ratenzahlung an.
Vermeiden Sie Zahlungsverzug – das spart Mahn- und Vollstreckungskosten.
Wenden Sie sich im Zweifel an eine Schuldnerberatung – dort hilft man Ihnen kostenlos bei der Kommunikation mit Gläubigern und Behörden.
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Checkliste – Antrag auf Stundung: Zahlungsaufschub richtig beantragen
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Steuernachzahlung trifft Rentner
Ausgangslage: Herr Weber (Rentner) muss überraschend 1.200 € Einkommensteuer nachzahlen. Seine Rente reicht gerade zum Leben, er hat keine Ersparnisse.
Problem: Das Finanzamt fordert die Summe in 4 Wochen. Herr Weber kann das unmöglich auf einmal zahlen.
Maßnahme: Er schreibt sofort einen Stundungsantrag: „Die sofortige Einziehung wäre eine unbillige Härte, da mein Existenzminimum gefährdet wäre (Beleg: Rentenbescheid). Ich beantrage Ratenzahlung von 50 € monatlich.“
Ergebnis: Das Finanzamt bewilligt die Ratenzahlung über 24 Monate. Wegen seiner geringen Rente verzichtet das Amt in diesem Fall sogar aus Billigkeitsgründen auf die Stundungszinsen.
Beispiel 2 – Selbstständige wartet auf Kundengeld
Ausgangslage: Frau Sommer (Grafikerin) soll 3.000 € Umsatzsteuer vorauszahlen. Ihr größter Kunde hat aber seine Rechnung über 5.000 € noch nicht bezahlt.
Problem: Ihr Konto ist leer, aber das Geld kommt sicher nächsten Monat.
Maßnahme: Sie beantragt eine kurzfristige "technische Stundung" (Verrechnungsstundung). Sie legt die offene Ausgangsrechnung vor und erklärt: „Sobald der Kunde zahlt (erwartet am 15.08.), werde ich die Steuerschuld begleichen.“
Ergebnis: Das Finanzamt stimmt zu und schiebt den Fälligkeitstermin um 6 Wochen auf. Frau Sommer spart sich Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Hinweis: Ignorieren Sie niemals Fälligkeitstermine beim Finanzamt. Ein Anruf oder Antrag *vorher* wirkt oft Wunder. Danach droht die Pfändung sehr schnell.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss mein Gläubiger einer Stundung zustimmen?
Private Gläubiger können frei entscheiden. Behörden sind verpflichtet, Anträge zu prüfen und zu bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Kostet eine Stundung etwas?
Behörden erheben Stundungszinsen (0,15 % pro Monat). Private Gläubiger entscheiden individuell, ob sie Zinsen verlangen.
Stundung oder Ratenzahlung – was ist besser?
Eine Stundung ist ideal bei vorübergehenden Engpässen, eine Ratenzahlung bei dauerhaft knapper Liquidität.
Wie begründe ich eine Stundung?
Schildern Sie Ihre Situation offen, legen Sie Nachweise bei und nennen Sie ein konkretes Zahlungsdatum.
Was tun bei Ablehnung?
Bleiben Sie aktiv – verhandeln Sie stattdessen eine Ratenzahlung oder suchen Sie Hilfe bei einer Schuldnerberatung.