Antrag auf Stundung: So beantragen Sie einen Zahlungsaufschub

Eine hohe Rechnung oder eine Steuernachzahlung kommt oft zur Unzeit. Wenn das Geld kurzfristig knapp ist, Sie die Forderung aber zu einem späteren Zeitpunkt vollständig begleichen können, ist ein Antrag auf Stundung die richtige Lösung. Sie bitten damit offiziell um einen Aufschub des Fälligkeitsdatums.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was genau ist eine Stundung?

Eine Stundung ist eine formelle Vereinbarung mit einem Gläubiger, die Zahlung einer fälligen Schuld auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wichtig ist die Abgrenzung:

Gerade bei Behörden (Finanzamt, Zoll, Stadtkasse) fallen für den Zeitraum des Aufschubs oft Stundungszinsen an. Diese sind aber meist deutlich geringer als die Mahngebühren und Säumniszuschläge bei Nichtzahlung.

Wann habe ich eine Chance auf Bewilligung?

Ob Ihr Antrag Erfolg hat, hängt von einer guten Begründung ab. Insbesondere bei Behörden müssen zwei Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden:

  1. Stundungsbedürftigkeit: Sie müssen sich in einem vorübergehenden und unverschuldeten finanziellen Engpass befinden. Die sofortige Zahlung würde für Sie eine „erhebliche Härte“ bedeuten (z.B. Sie könnten Ihre Miete nicht mehr zahlen).
    Beispiele: Plötzliche Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, eine hohe, unvorhergesehene Reparaturrechnung, Krankheitskosten.
  2. Stundungswürdigkeit: Sie müssen vertrauenswürdig erscheinen. Das bedeutet, Ihr bisheriges Zahlungsverhalten war zuverlässig und die Begleichung der Schuld zum neuen, späteren Zeitpunkt erscheint **sicher**.
    Beispiele: Ein neuer Job ist bereits in Aussicht, eine Gehaltsnachzahlung steht an, eine Versicherung wird bald eine Summe auszahlen.

Wie stelle ich den Antrag richtig?

Ein formloser Antrag reicht oft aus, aber er muss überzeugend sein und alle wichtigen Informationen enthalten:

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss mein Gläubiger einer Stundung zustimmen?

Private Unternehmen entscheiden nach eigenem Ermessen (Kulanz). Behörden wie das Finanzamt oder die Stadtkasse müssen einem Stundungsantrag jedoch stattgeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit) erfüllt sind. Ein gut begründeter Antrag ist daher entscheidend.

Kostet eine Stundung etwas?

Das kommt auf den Gläubiger an. Private Unternehmen verzichten manchmal auf Zinsen. Behörden wie das Finanzamt sind gesetzlich verpflichtet, Stundungszinsen zu erheben (aktuell 0,15 % pro Monat). Diese sind aber in der Regel deutlich niedriger als die Kosten, die durch Mahnungen oder Vollstreckungsmaßnahmen entstehen würden.

Stundung oder Ratenzahlung – was ist der Unterschied?

Bei einer Stundung bitten Sie darum, die gesamte Summe zu einem späteren Zeitpunkt zahlen zu dürfen. Sie ist ideal für kurzfristige Engpässe. Eine Ratenzahlung ist sinnvoll, wenn die Gesamtsumme so hoch ist, dass Sie sie auch in naher Zukunft nicht auf einmal zahlen können, sondern in kleinere Beträge aufteilen müssen.

Was passiert, wenn mein Stundungsantrag abgelehnt wird?

Wird der Antrag abgelehnt, bleibt die ursprüngliche Fälligkeit bestehen. Wenn Sie nicht zahlen, können Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Sie sollten in diesem Fall sofort erneut Kontakt aufnehmen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.