Antrag auf Stundung – Zahlungsaufschub richtig beantragen

Wenn eine große Rechnung oder Steuerforderung gerade nicht bezahlbar ist, hilft oft ein Stundungsantrag. Sie bitten den Gläubiger damit um einen offiziellen Zahlungsaufschub – also darum, den Betrag erst später in voller Höhe zu begleichen. Das kann teure Mahngebühren und Vollstreckungskosten verhindern.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie dient der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht oder Steuerrecht.

Was ist eine Stundung genau?

Unter einer Stundung versteht man die zeitweise Aussetzung der Fälligkeit einer Forderung. Das bedeutet: Sie müssen die Summe nicht jetzt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlen – die Schuld bleibt aber bestehen.

Besonders bei Finanzämtern oder kommunalen Kassen fallen Stundungszinsen an (0,15 % pro Monat). Diese sind aber günstiger als Mahn- oder Vollstreckungskosten.

Wann wird eine Stundung bewilligt?

Behörden müssen prüfen, ob zwei gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Stundungsbedürftigkeit: Sie befinden sich in einem vorübergehenden, unverschuldeten Engpass. Beispiele: Arbeitslosigkeit, Krankheit, hohe Reparaturkosten, verspätete Gehaltszahlung.
  2. Stundungswürdigkeit: Sie gelten als zuverlässig und zahlungswillig. Beispiele: bisher pünktliche Zahlungen, bevorstehende Einnahmen (z. B. Lohn, Steuererstattung, Versicherungsleistung).

Wie stelle ich einen Stundungsantrag richtig?

Ein Antrag auf Stundung sollte immer schriftlich und nachvollziehbar begründet sein. Achten Sie auf diese Punkte:

Beispielhafte Gründe für eine Stundung

Wie lange kann eine Stundung dauern?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab – üblich sind ein bis sechs Monate. Bei Behörden sind auch längere Fristen möglich, wenn absehbar ist, dass Sie die Summe später vollständig zahlen können.

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Wenn die Stundung abgelehnt wird

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss mein Gläubiger einer Stundung zustimmen?

Private Gläubiger können frei entscheiden. Behörden sind verpflichtet, Anträge zu prüfen und zu bewilligen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kostet eine Stundung etwas?

Behörden erheben Stundungszinsen (0,15 % pro Monat). Private Gläubiger entscheiden individuell, ob sie Zinsen verlangen.

Stundung oder Ratenzahlung – was ist besser?

Eine Stundung ist ideal bei vorübergehenden Engpässen, eine Ratenzahlung bei dauerhaft knapper Liquidität.

Wie begründe ich eine Stundung?

Schildern Sie Ihre Situation offen, legen Sie Nachweise bei und nennen Sie ein konkretes Zahlungsdatum.

Was tun bei Ablehnung?

Bleiben Sie aktiv – verhandeln Sie stattdessen eine Ratenzahlung oder suchen Sie Hilfe bei einer Schuldnerberatung.