Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil nicht zahlt
Zahlt der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein.
Diese Leistung soll sicherstellen, dass das Kind trotz ausbleibender Zahlungen finanziell abgesichert ist.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt oder eine anerkannte Beratungsstelle für Alleinerziehende.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was ist der Unterhaltsvorschuss?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Unterstützung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Er wird vom Jugendamt bzw. der Unterhaltsvorschusskasse gezahlt, wenn ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhält.
Der Vorschuss ersetzt den fehlenden Kindesunterhalt – zumindest teilweise.
Er wird monatlich gezahlt, bis das Kind 18 Jahre alt ist.
Das Jugendamt fordert den Betrag später vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss?
Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Das Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland.
Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil.
Es hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gilt zusätzlich:
Der Anspruch besteht nur, wenn das Kind selbst keine Bürgergeld-Leistungen bezieht oder der alleinerziehende Elternteil ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 € hat.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergelds.
Die Beträge werden regelmäßig angepasst. Für 2026 gelten voraussichtlich folgende Richtwerte:
Alter des Kindes
Unterhaltsvorschuss pro Monat (ca.)
0–5 Jahre
227 €
6–11 Jahre
299 €
12–17 Jahre
394 €
Wie und wann sollte ich den Antrag stellen?
Unterhaltsvorschuss wird **nicht rückwirkend** gezahlt – Leistungen beginnen frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Deshalb ist es wichtig, so schnell wie möglich einen formlosen Erstantrag zu stellen, um den Anspruch zu sichern.
Ein solcher Erstantrag sollte enthalten:
Ihre persönlichen Daten und die Ihres Kindes,
den Hinweis, dass Sie Unterhaltsvorschuss beantragen,
die Bitte um Zusendung der offiziellen Formulare.
Tipp: Geben Sie den formlosen Antrag persönlich im Jugendamt ab oder schicken Sie ihn per Einschreiben – so ist das Eingangsdatum nachweisbar.
Diese Unterlagen benötigen Sie für den Antrag
Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über die Trennung oder Scheidung
Bankverbindung
Nachweise über bisherigen Unterhalt oder ausbleibende Zahlungen
Rückzahlung durch den anderen Elternteil
Der gezahlte Unterhaltsvorschuss wird vom Staat beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert – sofern dieser zahlungsfähig ist.
Der Anspruch auf Kindesunterhalt geht in Höhe des gezahlten Vorschusses auf das Jugendamt über (§ 7 UVG).
Wichtig: Heirat oder Zusammenziehen beendet den Anspruch
Wenn Sie als alleinerziehender Elternteil heiraten oder mit einem neuen Partner dauerhaft zusammenleben, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ab dem Monat der Veränderung.
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Checkliste – Unterhaltsvorschuss: Anspruch & Antrag bei fehlendem Unterhalt
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Der Vater zahlt nur sporadisch
Ausgangslage: Frau S. bekommt vom Kindsvater (Kind 8 Jahre) mal 100 €, mal gar nichts. Der Mindestunterhalt wäre laut Tabelle viel höher (482 € minus Kindergeld = 227 € Auszahlbetrag für Vorschuss).
Problem: Sie dachte, sie kriegt nichts, weil er ja "ab und zu" zahlt. Dadurch fehlen ihr jeden Monat hunderte Euro Planungssicherheit.
Maßnahme: Sie beantragt Unterhaltsvorschuss und legt die Kontoauszüge mit den unregelmäßigen Zahlungen vor. Das Jugendamt zahlt ab sofort die volle Summe von 299 € (Satz für 6-11 Jahre) und verrechnet die sporadischen Zahlungen des Vaters direkt mit ihm.
Ergebnis: Frau S. hat nun jeden Monat pünktlich 299 € auf dem Konto. Der Staat kümmert sich um das Eintreiben beim Vater.
Beispiel 2 – Anspruch ab 12 Jahren
Ausgangslage: Kevin wird 12. Seine Mutter bezieht aufstockendes Bürgergeld und arbeitet Teilzeit (800 € Brutto). Das Amt streicht den Unterhaltsvorschuss zunächst mit dem 12. Geburtstag.
Problem: Viele Sachbearbeiter prüfen nicht automatisch, ob die Einkommensvoraussetzung (600 € Brutto) erfüllt ist. Ohne Vorschuss würde die Familie komplett ins Bürgergeld rutschen.
Maßnahme: Die Mutter legt Widerspruch ein und reicht ihre Lohnabrechnungen nach. Da sie über 600 € verdient, erfüllt sie die Voraussetzungen für den erweiterten Unterhaltsvorschuss bis 18.
Ergebnis: Der Bescheid wird korrigiert. Kevin erhält weiterhin 394 € (Satz ab 12 Jahren). Das entlastet das Jobcenter und gibt der Mutter mehr finanzielle Freiheit.
Hinweis: Unterhaltsvorschuss ist eine "Ausfallleistung". Wenn der andere zahlt, gibt es keinen Vorschuss. Aber er sichert ab, wenn Zahlungen ausbleiben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Bis zum 18. Geburtstag des Kindes – bei Jugendlichen ab 12 Jahren nur unter bestimmten Bedingungen (kein Bürgergeldbezug oder Einkommen von mindestens 600 €).
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?
Je nach Alter des Kindes etwa 480–645 € monatlich (abzüglich Kindergeldanteil).
Muss der andere Elternteil zurückzahlen?
Ja, das Jugendamt fordert die gezahlten Beträge zurück, sobald der Elternteil wieder zahlungsfähig ist.
Was passiert bei einer Heirat?
Ab dem Monat der Heirat entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Wird der Vorschuss beim Bürgergeld angerechnet?
Ja, der Unterhaltsvorschuss gilt als Einkommen des Kindes und wird vollständig angerechnet.