Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) haben Kinder von Alleinerziehenden Anspruch auf staatliche Unterstützung, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (mit Einschränkungen ab 12 Jahren).
Fristen & Formulare: Dieser Generator erstellt einen formlosen Erstantrag zur Fristwahrung. Das ist wichtig, da Geld meist erst ab dem Monat der Antragstellung fließt! Das Jugendamt wird Ihnen daraufhin die offiziellen Formulare zusenden, die Sie zwingend nachreichen müssen.
Wichtig ab 12 Jahren: Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gibt es Unterhaltsvorschuss nur, wenn das Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 € brutto verdient.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.
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Redaktioneller Stand: 14.04.2026 | Geprüft auf aktuelle Sätze der Düsseldorfer Tabelle.
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