Der Kinderzuschlag (KiZ) beträgt bis zu 297 € pro Kind und Monat und kann den Anspruch auf Wohngeld, Bildung & Teilhabe und kostenfreie Kita öffnen. Mit diesem KiZ-Rechner prüfst du Anspruch, Höhe und Einkommensgrenzen in verschiedenen Szenarien.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 16.12.2025.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass Familien Bürgergeld beziehen müssen.
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Kinder ab.
Anspruch haben Eltern, die ein Mindesteinkommen erzielen, ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht ausreichend für den Bedarf der Kinder.
Ja. Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden. In vielen Fällen entsteht der Wohngeldanspruch erst durch den KiZ.
Nicht immer. Eine Gehaltserhöhung kann dazu führen, dass der Kinderzuschlag sinkt oder ganz entfällt. Deshalb ist eine vorherige Simulation besonders sinnvoll.
Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt – online oder per Formular.