Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen KiZ-Rechner springenArbeiten zu gehen und trotzdem jeden Cent umdrehen zu müssen, ist für viele Familien bittere Realität. Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde genau für diese Situation geschaffen: Er unterstützt Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen mit bis zu 297 Euro pro Kind und Monat.
Mehr als nur Bargeld: Wer den Kinderzuschlag bewilligt bekommt, löst einen extrem wertvollen Domino-Effekt aus. Sie haben sofort Anspruch auf das Bildungspaket (BuT) (Kostenloses Schulessen, Ausflüge, Nachhilfe) und sind bundesweit von den Kita-Gebühren befreit. Das kann Ihrer Familie im Monat hunderte Euro sparen! Prüfen Sie jetzt mit unserem Tool, ob sich ein Antrag für Sie lohnt.
Bevor Sie in die Detailberechnung einsteigen, müssen diese Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine zusätzliche Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und soll verhindern, dass Familien Bürgergeld beziehen müssen.
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Kinder ab.
Anspruch haben Eltern, die ein Mindesteinkommen erzielen, ihren eigenen Bedarf decken können, aber nicht ausreichend für den Bedarf der Kinder.
Ja. Kinderzuschlag und Wohngeld können kombiniert werden. In vielen Fällen entsteht der Wohngeldanspruch erst durch den KiZ.
Nicht immer. Eine Gehaltserhöhung kann dazu führen, dass der Kinderzuschlag sinkt oder ganz entfällt. Deshalb ist eine vorherige Simulation besonders sinnvoll.
Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt – online oder per Formular.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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