Checker: Stundenlohn berechnen & Mindestlohn prüfen

Aktueller Mindestlohn 2026
Enthüllt unbezahlte Arbeit
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Fachlich geprüft | Stand: Mai 2026

Direkt zum kostenlosen Stundenlohn-Rechner springen

Egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob: Wer in Deutschland arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn Sie ein festes Monatsgehalt bekommen, ist es oft gar nicht so leicht, den eigenen Stundenlohn auszurechnen.

Mit unserem Tool können Sie in wenigen Sekunden Ihr Gehalt in einen Stundenlohn umrechnen. Doch wir gehen einen entscheidenden Schritt weiter: Wir berechnen Ihren echten Stundenlohn auf Basis der Stunden, die Sie tatsächlich im Betrieb verbringen.

WICHTIG: Die Falle "Lohnraub" & Unbezahlte Mehrarbeit

Auf dem Papier sieht Ihr Vertrag vielleicht völlig legal aus. Doch im Niedriglohnsektor (z.B. in der Pflege, Gastronomie, Reinigung oder Logistik) wird der Mindestlohn oft heimlich und illegal unterschritten. Man spricht hierbei von Lohnraub. Dies passiert durch:

Strategie-Tipp bei Mindestlohnverstößen: Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit genau! Schreiben Sie sich jeden Tag auf, wann Sie den Betrieb betreten und wann Sie ihn verlassen. Mit einem eigenen Schicht-Tagebuch haben Sie vor dem Arbeitsgericht (oder bei einer Meldung an den Zoll) hervorragende Karten, um fehlenden Lohn nachzufordern.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Redaktionell geprüft am: 12.05.2026 | Berücksichtigt den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € (Stand 2026).

Gehalt & Arbeitszeit eintragen

Tragen Sie Ihr festes Grundgehalt vor Abzug von Steuern ein (ohne Trinkgeld oder steuerfreie Boni!).

Hier ist Ehrlichkeit wichtig! Rechnen Sie unbezahlte Überstunden, tägliches Umziehen (Rüstzeit), obligatorische Team-Meetings vor Schichtbeginn oder Kassenabrechnungen nach Schichtende mit ein.

Versteckte Klauseln im Arbeitsvertrag?

Oft verstecken Arbeitgeber in Arbeitsverträgen Klauseln wie "Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten". Das ist im Niedriglohnsektor meist rechtswidrig! Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Ihre Lohnabrechnung auf rechtliche Fehler prüfen lassen wollen, übernimmt unsere KI Clerion die Analyse für Sie.

Weitere kostenlose Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zum Mindestlohn

Wie rechnet man das Monatsgehalt in einen Stundenlohn um?

Die offizielle arbeitsrechtliche Formel lautet: (Bruttogehalt × 3) ÷ 13 ÷ wöchentliche Arbeitsstunden. Man rechnet mit dem Faktor 13 Wochen pro Quartal (entspricht 3 Monaten), da ein Monat nicht exakt 4 Wochen hat, sondern im Durchschnitt 4,33 Wochen. Unser Rechner nutzt exakt diese Formel.

Gehört das Anziehen der Arbeitskleidung zur Arbeitszeit?

Ja! Wenn der Arbeitgeber das Tragen von bestimmter Dienst- oder Schutzkleidung vorschreibt und diese im Betrieb angelegt werden muss (sogenannte Rüstzeit), gehört dies zur bezahlten Arbeitszeit. Werden Sie dafür nicht bezahlt, sinkt Ihr echter Stundenlohn und der Arbeitgeber macht sich womöglich strafbar.

Was kann ich tun, wenn der Mindestlohn unterschritten wird?

Zunächst sollten Sie Ihre Arbeitszeiten minutiös protokollieren. Sie haben das Recht, fehlenden Lohn rückwirkend (meist bis zu 3 Jahre) einzufordern. Sie können sich an das Arbeitsgericht wenden, eine Gewerkschaft einschalten oder einen anonymen Hinweis an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geben, welcher für die Kontrolle des Mindestlohns zuständig ist.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Wer hat diese Inhalte erstellt?

Unsere Generatoren basieren auf der Auswertung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rüst- und Wegezeiten. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und auf fachliche Korrektheit geprüft.

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