Ein hartnäckiger Mythos besagt, dass man bei jeder Kündigung automatisch Anspruch auf eine Abfindung hat. Das stimmt so nicht! Eine Abfindung ist fast immer Verhandlungssache. Meist bietet der Arbeitgeber sie an, um eine langwierige Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
Ihre Verhandlungsbasis: In der arbeitsrechtlichen Praxis hat sich die sogenannte Regelabfindung (Faustformel) etabliert. Man rechnet meist mit 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Unser Rechner zeigt Ihnen, wo diese Basis in Ihrem Fall liegt.
Oft legen Arbeitgeber einen fertigen Aufhebungsvertrag mit einer verlockenden Abfindungssumme vor. Doch Vorsicht, hier droht eine massive finanzielle Lücke:
Redaktionell geprüft am: 12.05.2026 | Nutzt die bundesweit etablierte arbeitsgerichtliche Faustformel.
Hinweis: Dieses Tool berechnet die ungeschriebene arbeitsrechtliche Richtschiene (Regelabfindung). Je nach Verhandlungsgeschick, Stärke des Kündigungsschutzes und wirtschaftlicher Lage des Unternehmens kann die tatsächliche Summe deutlich höher (Faktor 1,0) oder niedriger ausfallen. Keine steuerliche oder anwaltliche Beratung.
Nein, in Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Ausnahmen bestehen z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1a KSchG oder wenn ein Sozialplan (bei Massenentlassungen) vorliegt. In den meisten Fällen ist die Abfindung ein Verhandlungsergebnis, um eine Klage abzuwenden.
Arbeitsgerichte und Anwälte nutzen meist die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Diese dient als Orientierung. Bei sehr guten Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren kann dieser Faktor auch auf 1,0 oder höher steigen.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, stimmen Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aktiv zu. Die Arbeitsagentur verhängt dann in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, in der Sie kein Arbeitslosengeld (ALG 1) erhalten. Ausnahme: Es lag ein "wichtiger Grund" vor (z.B. gesundheitliche Gründe oder eine ohnehin drohende, rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung).
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung aktueller arbeitsrechtlicher Standards und Gerichtsurteile. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardwerte zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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