Widerspruch gegen Ablehnung von Arbeitslosengeld I

Die 1-Monats-Frist: Ihr Widerspruch muss zwingend innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides bei der Agentur für Arbeit eingehen. Das Datum des Poststempels reicht nicht - der Eingang bei der Behörde zählt! Im Zweifel geben Sie es persönlich gegen Quittung ab.

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht gemäß § 136 SGB III, wenn Sie arbeitslos sind, sich persönlich gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Oft scheitert es an der Anwartschaft (§ 142 SGB III: mind. 12 Monate versicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten) oder der Verfügbarkeit. Prüfen Sie diese Punkte genau.

Unterschied "Sperrzeit" vs. "Ablehnung": Dieses Formular ist für eine komplette Ablehnung (Anspruch = 0). Wenn Sie nur eine Sperrzeit (z.B. 12 Wochen wegen Eigenkündigung) erhalten haben, nutzen Sie bitte unseren Sperrzeit-Widerspruch.

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

Technischer Hinweis: Wir empfehlen für den PDF-Download Chrome, Firefox oder Safari (Desktop).

Redaktioneller Stand: 02.01.2026 | Geprüft auf SGB III Änderungen.

1. Ihre Persönlichen Angaben
2. Angaben zur Agentur für Arbeit
3. Angaben zum angefochtenen Ablehnungsbescheid
4. Rechtliche Begründung (SGB III)

Haken Sie die zutreffenden Gründe an und konkretisieren Sie diese.

5. Ihr Antrag im Widerspruchsverfahren
🔒 Datenschutz: Ihre Sozialdaten werden nicht übertragen. Die PDF-Erstellung erfolgt lokal.