Widerspruch: Sozialhilfe / Grundsicherung (SGB XII)

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Die Grundsicherung im Alter (§ 41 SGB XII) hat andere Regeln als das Bürgergeld. Das Schonvermögen liegt hier bei 10.000 € pro Person (§ 90 SGB XII). Alles, was darunter liegt, darf das Sozialamt nicht anrechnen!

Müssen meine Kinder zahlen?
Nein, in der Regel nicht! In der Grundsicherung gibt es einen Unterhaltsrückgriff erst, wenn ein Kind mehr als 100.000 € Brutto-Jahreseinkommen hat (§ 43 Abs. 3 SGB XII). Lassen Sie sich nicht vom Amt verunsichern.

Freibetrag für "Grundrentenzeiten": Haben Sie mind. 33 Jahre an Grundrentenzeiten (Arbeit, Kindererziehung, Pflege)? Dann steht Ihnen ein Freibetrag auf die Rente zu (bis zu ca. 280 €), der nicht angerechnet werden darf (§ 82a SGB XII). Prüfen Sie das!

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Bescheides. Es dient als Unterstützung bei der Formulierung eines Widerspruchs. Bitte prüfen Sie das erzeugte Schreiben sorgfältig selbst und wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt.

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Redaktioneller Stand: 15.02.2026 | Geprüft auf SGB XII Änderungen 2026.

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