Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld: Was wird angerechnet?

Wer Bürgergeld beantragt, muss hilfebedürftig sein. Das bedeutet, dass eigenes Einkommen und Vermögen bis auf bestimmte Freibeträge zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden müssen. Doch was genau zählt als Einkommen, was als Vermögen und was ist geschützt? Fehler bei der Anrechnung sind ein häufiger Grund für falsche Bescheide. Diese Seite gibt Ihnen einen verständlichen Überblick.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Was ist der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen?

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil für Einkommen und Vermögen unterschiedliche Regeln und Freibeträge gelten.

Anrechnung von Vermögen: Freibeträge und Schonvermögen

Nicht Ihr gesamtes Vermögen muss aufgebraucht werden, bevor Sie Bürgergeld erhalten. Es gibt großzügige Schutzregelungen, insbesondere im ersten Jahr des Leistungsbezugs.

Die Karenzzeit: Schutz des Vermögens im ersten Jahr

Im **ersten Jahr** des Bürgergeld-Bezugs gilt eine sogenannte **Karenzzeit**. In dieser Zeit wird Ihr Vermögen nur berücksichtigt, wenn es "erheblich" ist. Erheblich ist es, wenn es folgende Beträge übersteigt:

Beispiel: Eine Familie mit zwei Elternteilen und einem Kind hat in der Karenzzeit ein geschütztes Vermögen von 40.000 € + 15.000 € + 15.000 € = 70.000 €.

Wichtig: Nach Ablauf der Karenzzeit von einem Jahr gelten niedrigere Freibeträge!

Freibeträge nach der Karenzzeit

Nach dem ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Was zählt als Schonvermögen und wird NICHT angerechnet?

Bestimmte Vermögensgegenstände sind grundsätzlich geschützt und werden nicht auf die Freibeträge angerechnet. Dazu gehören:

Wenn Ihr Vermögen falsch bewertet wurde, nutzen Sie unseren Generator für den Widerspruch wegen Vermögensanrechnung.

Anrechnung von Einkommen: Freibeträge verstehen

Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet, aber auch hier gibt es wichtige Freibeträge, die sicherstellen sollen, dass sich Arbeit lohnt.

Freibeträge bei Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II)

Wenn Sie arbeiten und ein Bruttoeinkommen erzielen, wird dieses nicht vollständig angerechnet. Es gilt folgende Staffelung:

Welches Einkommen wird noch angerechnet?

Neben dem Erwerbseinkommen werden auch andere Einnahmen berücksichtigt, z.B.:

Was wird vom Einkommen abgesetzt?

Bevor das Einkommen angerechnet wird, können bestimmte Beträge davon abgesetzt werden, z.B.:

Fehlerquelle: Oft werden diese Freibeträge oder Absetzbeträge vom Jobcenter nicht oder nicht in der richtigen Höhe berücksichtigt. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau! Unser Widerspruchs-Generator für Einkommensanrechnung hilft Ihnen dabei.