Wenn sich Schulden anhäufen und ein gerichtlicher Titel vorliegt, kann es zur Lohnpfändung kommen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss einen Teil Ihres Gehalts direkt an den Gläubiger überweisen. Das löst bei vielen Betroffenen große Panik aus.
Keine Sorge, das Existenzminimum ist geschützt! Der Gesetzgeber stellt sicher, dass Ihnen genug Geld zum Leben, für Miete und Lebensmittel bleibt. Wie hoch dieser gesetzlich garantierte Pfändungsfreibetrag ist, hängt von Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl der Personen ab, denen Sie Unterhalt zahlen. Unser Rechner zeigt Ihnen auf den Cent genau, was das Amt pfänden darf – und was zwingend bei Ihnen bleiben muss.
Bitte unterscheiden Sie zwingend diese beiden Pfändungsarten, sonst droht der Totalverlust Ihres Geldes:
Redaktionell geprüft am: 12.05.2026 | Basiert auf der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO.
Hinweis: Dieses Tool liefert die Standardwerte der Pfändungstabelle. Es gibt Ausnahmen (z.B. Pfändung wegen rückständigem Unterhalt), bei denen in die Freigrenzen eingegriffen werden darf. Bei akuten Schuldenproblemen wenden Sie sich bitte immer an eine anerkannte, kostenlose Schuldnerberatung in Ihrer Nähe.
Der gesetzliche Grundfreibetrag ändert sich in der Regel jährlich zum 1. Juli. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten schützt dieser Betrag das absolute Existenzminimum. Jeder Cent, der darunter liegt, darf vom Gläubiger nicht gepfändet werden.
Dazu gehören eigene Kinder (für die Sie Barunterhalt zahlen oder die bei Ihnen wohnen), Ehepartner ohne eigenes Einkommen, eingetragene Lebenspartner oder in bestimmten Fällen auch Ex-Partner, wenn Sie diesen Unterhalt zahlen. Kindergeld zählt übrigens nicht als eigenes Einkommen des Kindes!
Diese sogenannten "Sonderzahlungen" sind teilweise geschützt. Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte Ihres monatlichen Freibetrags (maximal bis zu einem gesetzlichen Deckelwert) unpfändbar. Urlaubsgeld, das im üblichen Rahmen gewährt wird, ist sogar komplett unpfändbar.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung aktueller ZPO-Tabellen und Schuldnerberatungs-Richtlinien. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardwerte zur Selbsthilfe. Bei drohender Insolvenz empfehlen wir dringend eine anerkannte Schuldnerberatung.
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