Rechner: WBS-Check (Bekomme ich eine Sozialwohnung?)

Ohne Anmeldung
100% Kostenlos
Rechner
Anonym & Sicher
Zur Übersicht: Wohnen & Miete

Fachlich geprüft | Stand: 07.05.2026

Direkt zur kostenlosen WBS-Berechnung springen

Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) erhalten Sie Zugang zu staatlich geförderten Sozialwohnungen, die auf dem freien Markt oft deutlich teurer wären. Doch viele Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf einen WBS haben!

Mit unserem WBS-Anspruchs-Check verschaffen Sie sich Klarheit. Der Rechner ermittelt Ihr "maßgebliches Einkommen" anhand von gesetzlichen Pauschalen und Freibeträgen. Anschließend gleichen wir den Wert mit den aktuellen Einkommensgrenzen ab, um Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung zu geben.

WICHTIG: Das maßgebliche Einkommen (§ 14 WoFG)

Ob Sie einen WBS erhalten, hängt nicht einfach von Ihrem Bruttogehalt ab. Die Behörde berechnet das sogenannte maßgebliche Gesamteinkommen:

Strategie-Tipp: Freibeträge nicht vergessen! Neben den pauschalen Abzügen gibt es weitere Freibeträge, die Sie unter die magische Grenze drücken können. Dazu gehören Freibeträge für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50) oder Unterhaltszahlungen. Geben Sie diese unbedingt im Rechner an.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner bietet eine erste Orientierung und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Einzelne Kommunen und Städte haben mitunter eigene Satzungen und abweichende WBS-Kategorien (z. B. WBS Typ A und B). Die endgültige Prüfung erfolgt immer durch Ihr örtliches Wohnungsamt.
Hinweis zur Datenspeicherung: Ihre Einkommensdaten bleiben privat. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an unsere Server übertragen.

Redaktionell geprüft am: 07.05.2026

1. Haushalt & Bundesland
Hinweis: Dieser Rechner nutzt die Einkommensgrenzen für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein (Grundstufe / 1. Förderweg). Bitte beachten Sie, dass einige Bundesländer (z. B. Berlin, Bayern) zusätzliche WBS-Klassen mit höheren Einkommensgrenzen für spezielle Wohnungen anbieten.
Zählen Sie alle Personen mit, die gemeinsam in die Sozialwohnung einziehen werden.
2. Jährliches Bruttoeinkommen

Geben Sie das gesamte Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate an (inkl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld). Kindergeld oder Wohngeld zählen nicht zum Einkommen!

Zahlen Sie von diesem Einkommen...

3. Freibeträge & Besonderheiten (Optional)

Werbungskosten mindern das Ausgangs-Bruttoeinkommen, bevor die pauschalen Abzüge (10-30%) greifen.

Wichtig: Die Berechnung ist stark vereinfacht. Einige Kommunen wenden noch großzügigere Grenzen an (z. B. München) oder bieten verschiedene WBS-Klassen (z. B. für mittlere Einkommen). Im Zweifel lohnt sich die formlose Antragstellung beim Wohnungsamt immer.

Haben Sie Ärger mit dem Amt oder dem Vermieter?

Unsere kostenlosen Generatoren helfen bei Standardfragen. Wenn Ihr Mietvertrag gekündigt wurde, die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist oder das Jobcenter einen Antrag ablehnt, unterstützt Sie unsere KI Clerion bei der rechtlichen Einschätzung.

Sie suchen weitere kostenlose Infos? Hier finden Sie unsere Netzwerke:

Häufige Fragen (FAQ) zum Wohnberechtigungsschein

Darf mein Vermieter den WBS verlangen?

Ja, wenn es sich um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) handelt. Der Vermieter darf diese Wohnung rechtlich nur an Personen vermieten, die ihm vor Einzug einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen.

Wie lange ist der WBS gültig?

Ein ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist in der Regel für ein Jahr (12 Monate) gültig. In dieser Zeit müssen Sie eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben haben. Danach müssten Sie den WBS neu beantragen. Wichtig: Einmal eingezogen, dürfen Sie in der Wohnung bleiben, auch wenn Ihr Einkommen später steigt!

Gilt mein WBS in ganz Deutschland?

Nein. Ein Wohnberechtigungsschein gilt immer nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Wenn Sie von Berlin nach Brandenburg ziehen möchten, müssen Sie den WBS in Brandenburg beantragen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardauswertungen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche oder behördliche Einzelfallprüfung.

Mehr über unsere Redaktion & Arbeitsweise erfahren

Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen sollen?
Nutzen Sie unseren Digitalen Lotsen. Er führt Sie in wenigen Klicks zielsicher zum passenden Ratgeber, Rechner oder Generator für Ihr Anliegen.

💡 Fehler entdeckt oder ein technisches Problem? Helfen Sie uns, die Tools aktuell zu halten. Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht.