Wohnen ist für Alleinerziehende eine der größten finanziellen Herausforderungen. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der speziell für Ein-Eltern-Haushalte oft höher ausfällt, da das Wohngeldgesetz (WoGG) zusätzliche Freibeträge beim Einkommen vorsieht.
Wohngeld Alleinerziehende mit 1 Kind oder 2 Kindern: Die Höhe des Wohngeldes hängt direkt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Mit jedem weiteren Kind steigt der Höchstbetrag für die Miete und der Freibetrag beim Einkommen. Eine alleinerziehende Person mit 2 Kindern erhält in der Regel deutlich mehr Wohngeld als mit 1 Kind.
Wohngeld Alleinerziehende Einkommen & Unterhalt: Beim Wohngeld wird das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt. Dazu zählen auch Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss. Allerdings gibt es spezielle Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren und somit den Wohngeldanspruch erhöhen.
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Unterhaltszahlungen und Unterhaltsvorschuss werden beim Wohngeld grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Das bedeutet: Je höher der Unterhalt, desto geringer fällt das Wohngeld aus.
Aber: Es gibt einen speziellen Freibetrag für Alleinerziehende. Dieser Freibetrag wird vom Einkommen abgezogen, bevor das Wohngeld berechnet wird. Dadurch erhalten Alleinerziehende oft mehr Wohngeld, als sie denken.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit 1 Kind erhält 300 € Unterhalt. Ohne Freibetrag würde das Wohngeld um ca. 100 € sinken. Mit dem Alleinerziehenden-Freibetrag sinkt es nur um ca. 50 €.
Wohngeld ist eine "nachrangige" Leistung. Beachten Sie zwingend diese rechtlichen Grenzen:
Redaktionell & fachlich geprüft am: 29.09.2026 | Berücksichtigt die aktuellen Tabellenwerte nach WoGG.
Hinweis: Vereinfachte Schätzung. In der Praxis zählen z. B. das zu berücksichtigende Einkommen (mit Abzügen), Höchstbeträge nach Personen/Mietstufe, Heizkosten und Sonderregeln. Verbindlich sind der amtliche Wohngeldrechner und der Bescheid.
Als alleinerziehende Person mit 1 Kind besteht in vielen Fällen Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen, der Kaltmiete und der Mietstufe Ihrer Gemeinde ab. Mit 1 Kind liegt der Höchstbetrag für die Miete höher als bei einer Einzelperson.
Mit 2 Kindern steigt der Wohngeldanspruch deutlich. Der Höchstbetrag für die Miete erhöht sich, und es gibt zusätzliche Freibeträge beim Einkommen. Viele alleinerziehende Eltern mit 2 Kindern erhalten zwischen 150 € und 400 € Wohngeld pro Monat.
Beim Wohngeld wird das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt: Gehalt, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld (teilweise) und andere Einkünfte. Allerdings gibt es Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen reduzieren. Als Alleinerziehende profitieren Sie von einem speziellen Freibetrag.
Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils zählen als Einkommen beim Wohngeld. Das bedeutet: Je höher der Unterhalt, desto geringer das Wohngeld. Allerdings gibt es den Alleinerziehenden-Freibetrag, der einen Teil des Unterhalts "schützt".
Unterhaltsvorschuss (UVG) wird beim Wohngeld als Einkommen berücksichtigt. Wenn Sie Unterhaltsvorschuss erhalten, wird dieser auf Ihr Wohngeld angerechnet. Allerdings gibt es auch hier den Alleinerziehenden-Freibetrag, der das anrechenbare Einkommen reduziert.
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