Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen BuT-Checker springenKein Kind sollte von der Klassenfahrt zu Hause bleiben müssen, das gemeinsame Mittagessen in der Schule verpassen oder aus finanziellen Gründen den Musikunterricht abbrechen. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) stellt sicher, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Chancen erhalten und aktiv am sozialen Leben teilnehmen können.
Lassen Sie kein Geld verfallen: Viele Familien wissen gar nicht, dass sie neben ihren regulären Leistungen zusätzliche staatliche Zuschüsse für Schulbedarf, Nachhilfe, Ausflüge oder Sportvereine abrufen können. Mit unserem Checker finden Sie in wenigen Sekunden heraus, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei welcher Behörde Sie die Kostenübernahme beantragen müssen.
Der Zugang zum BuT-Paket ist an den Bezug einer sogenannten "Hauptleistung" gekoppelt. Ihr Kind hat automatisch Anspruch, wenn Ihr Haushalt mindestens eine der folgenden Leistungen bezieht:
Achtung Zuständigkeit: Wer Bürgergeld bezieht, klärt BuT-Fragen direkt mit dem Jobcenter. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, muss sich an die zuständige kommunale Stelle (oft im Rathaus, Kreisverwaltung oder Amt für Soziales) wenden!
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch bekannt als "Bildungspaket", sind finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Sie sollen sicherstellen, dass diese Kinder bei schulischen und sozialen Aktivitäten nicht benachteiligt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Leistungen umfassen unter anderem Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf (zweimal pro Jahr), Kosten für Lernförderung (Nachhilfe), das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kita und ein monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. für Mitgliedschaften in Sportvereinen).
Der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Stelle eingereicht werden. Beziehen Sie Bürgergeld, ist Ihr Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die zuständige **Kommunalverwaltung** (z.B. das Sozialamt) zuständig. Für die meisten Leistungen benötigen Sie Nachweise von der Schule oder dem Verein.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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