Checker: Anspruch auf Bildung und Teilhabe (BuT) prüfen

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Kein Kind sollte von der Klassenfahrt zu Hause bleiben müssen, das gemeinsame Mittagessen in der Schule verpassen oder aus finanziellen Gründen den Musikunterricht abbrechen. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) stellt sicher, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien die gleichen Chancen erhalten und aktiv am sozialen Leben teilnehmen können.

Lassen Sie kein Geld verfallen: Viele Familien wissen gar nicht, dass sie neben ihren regulären Leistungen zusätzliche staatliche Zuschüsse für Schulbedarf, Nachhilfe, Ausflüge oder Sportvereine abrufen können. Mit unserem Checker finden Sie in wenigen Sekunden heraus, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und bei welcher Behörde Sie die Kostenübernahme beantragen müssen.

WICHTIG: Die 5 Grundvoraussetzungen (Anspruchsberechtigung)

Der Zugang zum BuT-Paket ist an den Bezug einer sogenannten "Hauptleistung" gekoppelt. Ihr Kind hat automatisch Anspruch, wenn Ihr Haushalt mindestens eine der folgenden Leistungen bezieht:

Achtung Zuständigkeit: Wer Bürgergeld bezieht, klärt BuT-Fragen direkt mit dem Jobcenter. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, muss sich an die zuständige kommunale Stelle (oft im Rathaus, Kreisverwaltung oder Amt für Soziales) wenden!

Strategie-Tipp: Der Globalantrag & die Nachweis-Pflicht. Früher musste für jeden Ausflug ein separater Antrag gestellt werden. Das ist vorbei! Mit dem Antrag auf Ihre Hauptleistung (z. B. Bürgergeld oder Wohngeld) gelten Leistungen wie Mittagessen, Schulbedarf und Ausflüge automatisch als "mitbeantragt". Sie müssen der Behörde lediglich die Nachweise (z. B. Brief der Schule zur Klassenfahrt) einreichen. Ausnahme: Für Lernförderung (Nachhilfe) ist weiterhin ein gesonderter Antrag erforderlich.
Wichtiger Hinweis: Dieser Checker hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Ansprüche, stellt jedoch keine verbindliche Rechtsberatung dar. Kommunen setzen die Auszahlung von BuT-Leistungen unterschiedlich um (z. B. über Bildungskarten, Gutscheine oder Direktüberweisungen an den Verein). Erkundigen Sie sich bei Unklarheiten bei einer lokalen Familienberatungsstelle.
Technischer Hinweis: Für eine optimale Darstellung des Checkers nutzen Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

1) Werden Sozialleistungen bezogen?

Info: Bei Bezug von Wohngeld oder KiZ hast du vollen BuT-Anspruch!

2) Infos zum Kind
3) Spezielle Kosten-Checks (Optional)

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch bekannt als "Bildungspaket", sind finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Sie sollen sicherstellen, dass diese Kinder bei schulischen und sozialen Aktivitäten nicht benachteiligt werden.

Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Welche Kosten werden vom Bildungspaket übernommen?

Die Leistungen umfassen unter anderem Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf (zweimal pro Jahr), Kosten für Lernförderung (Nachhilfe), das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kita und ein monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. für Mitgliedschaften in Sportvereinen).

Wo und wie beantrage ich Bildung und Teilhabe?

Der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Stelle eingereicht werden. Beziehen Sie Bürgergeld, ist Ihr Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die zuständige **Kommunalverwaltung** (z.B. das Sozialamt) zuständig. Für die meisten Leistungen benötigen Sie Nachweise von der Schule oder dem Verein.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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