BuT-Anspruchs-Finder 2026: Leistungen für Bildung und Teilhabe prüfen

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördert Kinder mit Zuschüssen für Mittagessen, Schulbedarf, Ausflüge, Sportvereine oder Lernförderung (Nachhilfe). Prüfe hier sofort deinen Anspruch: Wenn deine Familie Bürgergeld, Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, steht euch diese Unterstützung gesetzlich zu.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt.

Stand der Informationen: 20.12.2025. Änderungen der Gesetzeslage werden laufend berücksichtigt.

1) Werden Sozialleistungen bezogen?

Info: Bei Bezug von Wohngeld oder KiZ hast du vollen BuT-Anspruch!

2) Infos zum Kind
3) Spezielle Kosten-Checks (Optional)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch bekannt als "Bildungspaket", sind finanzielle Hilfen und Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Sie sollen sicherstellen, dass diese Kinder bei schulischen und sozialen Aktivitäten nicht benachteiligt werden.

Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, deren Familien eine der folgenden Leistungen beziehen: Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Welche Kosten werden vom Bildungspaket übernommen?

Die Leistungen umfassen unter anderem Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, eine Pauschale für den persönlichen Schulbedarf (zweimal pro Jahr), Kosten für Lernförderung (Nachhilfe), das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule oder Kita und ein monatliches Budget für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. für Mitgliedschaften in Sportvereinen).

Wo und wie beantrage ich Bildung und Teilhabe?

Der Antrag muss bei der für Sie zuständigen Stelle eingereicht werden. Beziehen Sie Bürgergeld, ist Ihr Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Bei Bezug von Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die zuständige **Kommunalverwaltung** (z.B. das Sozialamt) zuständig. Für die meisten Leistungen benötigen Sie Nachweise von der Schule oder dem Verein.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 20.12.2025